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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> chinesisch-deutsche heirat in D
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Beitrag begonnen von benben am 08.03.2005 um 18:53:03

Titel: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von benben am 08.03.2005 um 18:53:03
Was bisher geschah:
Eheschliessung unter Beibringung der erforderliche Unterlagen beim Standesamt angemeldet, Entscheidung des OLG bezueglich der Befreiung von der Beibringung des Ehefaehigkeitszeugnisses liegt vor.
Meine Freundin hat ein Visum zur Eheschliessung bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung in China beantragt, welches gerade erteilt wurde. (Hurrah!) Das Visum ist drei Monate gueltig.

Meine Fragen:
Bei der Abholung des Visums sagte eine Mitarbeiterin der Botschaft meiner Freundin, dass Sie sich nur neun Tage in Deutschland aufhalten kann. ??? Was kann die Mitarbeiterin gemeint haben? Muessen wir innerhalb von neun Tagen nach der Einreise heiraten? Muss sie sich innerhalb von neun Tagen bei der Auslaenderbehoerde melden?


Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von Mick am 08.03.2005 um 18:57:57
Hi,
schaut Euch das Visum noch einmal genau an. Die Anzahl der
Tage müsste genau drauf stehen.

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von Abu am 09.03.2005 um 08:58:04
Vielleicht ein Mißverständnis? Es könnte z. B. so gewesen sein:

schrieb am 08.03.2005 um 18:53:03:
Bei der Abholung des Visums sagte eine Mitarbeiterin der Botschaft meiner Freundin, dass Sie sich nur neunzig Tage in Deutschland aufhalten kann.


Abu

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von benben am 11.03.2005 um 19:11:45
Ja, natuerlich 90 Tage! Entschuldigung, falscher Alarm war das!
Und mit dem Visum (Kategorie D) kann doch immer noch ueber Frankreich eingereist werden, nicht wahr? Wir haben vor, einen Flug nach Frankreich, dann einen Zug nach Deutschland zu nehmen.

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von Abu am 12.03.2005 um 17:53:08

schrieb am 11.03.2005 um 19:11:45:
Ja, natuerlich 90 Tage! Entschuldigung, falscher Alarm war das!
Wußt' ich's doch!  ;-D


Zitat:
Und mit dem Visum (Kategorie D) kann doch immer noch ueber Frankreich eingereist werden, nicht wahr? Wir haben vor, einen Flug nach Frankreich, dann einen Zug nach Deutschland zu nehmen.
Meines Wissens ja.

Viel Glück  :paletti

Abu

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von benben am 15.03.2005 um 23:20:37
Ich  hoffe, diese Frage darf hier imForum bleiben, hat ja mit Ehe und Familie nur indirekt zu tun: Darf man mit dem Visum zur Eheschliessung in anderen Schengenstaaten (Italien/Frankreich) Urlaub machen, noch vor der Heirat?

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von Mick am 15.03.2005 um 23:32:32

schrieb am 15.03.2005 um 23:20:37:
Ich  hoffe, diese Frage darf hier imForum bleiben, hat ja mit Ehe und Familie nur indirekt zu tun: Darf man mit dem Visum zur Eheschliessung in anderen Schengenstaaten (Italien/Frankreich) Urlaub machen, noch vor der Heirat?



Hi,
normalerweise werden die als "Nationales Visum" erteilt. Damit ist
Urlaub in andere Schengenstaaten nicht möglich. Nur Transit zur
Ein- und Ausreise.

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von benben am 16.03.2005 um 12:13:14
Ist der Urlaub in anderen 'Schengenstaaten' nach der Heirat erlaubt?

Titel: Re: chinesisch-deutsche heirat in D
Beitrag von Mick am 16.03.2005 um 12:22:42

schrieb am 16.03.2005 um 12:13:14:
Ist der Urlaub in anderen 'Schengenstaaten' nach der Heirat erlaubt?


Nach erteilter Aufenthaltserlaubnis:  :up:

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