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AE bei ungewollter Sozialhilfe ! (Gelesen: 1.503 mal)
katja
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE bei ungewollter Sozialhilfe !
07.03.2005 um 14:29:44
 
Glückwunsch zu diesem Super Forum !

Und nun zu meinem Problem !
Ich bin Rumänin und habe im April 2004 in Dänemark geheiratet. Nach etlichen Behördengängen habe ich dann meine AE für 1 Jahr befristet erhalten mit dem Eintrag "Arbeitserlaubnispflichte Erwerbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitserlaubnis gestattet. Erlischt bei Bezug von Sozialhilfe." Mein Ehemann war damals ALG-Empfänger. Ich habe eine Anstellung gefunden vom 01.07.-30.11.04 . Meine Fa. hat mir zum 30.11. mangels Folgeauftrag gekündigt.
Mein Ehemann wurde 2005 zum ALGII Empfänger. Ich habe mir privat Geld geliehen um meine Arbeitlosigkeit zu überbrücken.
Seit 15.02. habe ich wieder eine Vollzeitbeschäftigung.
Nun haben wir erfahren dass ich ebenfalls aufgrund einer Januar-Nachzahlung bei der Bemessung des ALGII berücksichtigt wurde, d.h. ich habe Sozialhilfe erhalten, aufgrund der Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht meines Ehemanns über die Meldung meiner Kündigung.  Schockiert/Erstaunt
Ende April läuft meine AE ab. 
Habe ich die Sozialhilfe zurecht erhalten, soll ich es zurückzahlen und kann ich dewegen meinen aufenthaltsrechlichen Status verlieren ?

Ist der Eintrag " erlischt bei Bezug von Sozialhilfe " überhaupt rechtens ?

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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE bei ungewollter Sozialhilfe !
Antwort #1 - 07.03.2005 um 14:49:41
 
Hi Katja,

Welche Staatsangehörigkeit hat denn Dein Mann?

Abu
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katja
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE bei ungewollter Sozialhilfe !
Antwort #2 - 07.03.2005 um 14:59:37
 
Sorry, habe ich vergessen.  Mein Ehemann ist Deutscher !
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Mick
i4a-team
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 07.03.2005 um 18:21:50
 
Zitat:
Habe ich die Sozialhilfe zurecht erhalten, soll ich es zurückzahlen und kann ich dewegen meinen aufenthaltsrechlichen Status verlieren ?


Hi,
wenn die Angaben alle korrekt gemacht wurden und Ihr als Bedarfsgemeinschaft
Sozialhilfe erhalten habt, wird das schon ok. gewesen sein.

Zitat:
Ist der Eintrag " erlischt bei Bezug von Sozialhilfe " überhaupt rechtens ?


Er hätte meines Erachtens nicht vorgenommen werden dürfen, da der Bezug von
Sozialhilfe beim Aufenthalt von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger nicht von
Belang ist. Der FAQ ist zu entnehmen, dass die AE unabhängig vom Einkommen
zu erteilen ist.
[/quote]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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