Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nachzug von Familienangehörigen (Gelesen: 2.847 mal)
peters
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug von Familienangehörigen
05.03.2005 um 06:32:22
 
Hallo, ich bin seit 4 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet. Sie hat einen 7 jährigen Sohn, der in Kenia bei der Oma lebt. Wir möchten ihn jetzt zu uns nach Deutschland holen. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos. Die Ausländerbehörde teilte uns mit, dass dies erst ginge wenn wir nachweislich den Lebensunterhalt sicher stellen könnten. Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten ?
Wir sind für jede Anwort dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #1 - 05.03.2005 um 07:03:19
 
Zitat:
Hallo, ich bin seit 4 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet. Sie hat einen 7 jährigen Sohn, der in Kenia bei der Oma lebt. Wir möchten ihn jetzt zu uns nach Deutschland holen. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos. Die Ausländerbehörde teilte uns mit, dass dies erst ginge wenn wir nachweislich den Lebensunterhalt sicher stellen könnten. Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten ?
Wir sind für jede Anwort dankbar.


Hi,
mal auf die Schnell, muss los:
Nein, um die Sicherung des Lebensunterhaltes kommt Ihr nicht herum. Ein Verweis
auf das Grundgesetz hilft Euch nicht weiter. Die Regelung gab es schon im AuslG,
führte aber nicht zu der Feststellung, dass dieses verfassungswidrig gewesen ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #2 - 05.03.2005 um 09:21:58
 
Zitat:
Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg.


Familie im Sinne des Art. 6 GG ist Eure jetzt bestehende Lebensgemeinschaft aus der das Kind ja nicht stammt. Deswegen haut das nicht hin.

Einziger Ausweg wäre zur Zeit:

Du adoptierst als Ehegatte den Sohn Deiner Frau, dann wird er rechtlich als gemeinsames Kind gelten. Danach könntet ihr Euch auf Art. 6 GG berufen, weil das Kind dann der jetzigen Lebensgemeinschaft zugeordnet wird.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
peters
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #3 - 05.03.2005 um 11:05:10
 
vielen Dank ersteinmal Ronny für die logische Erklärung, aber wird denn bei einer Adoption nicht die Unterhaltsfrage geprüft ?

Gibt es keine Härtefallregelung ? Was wäre z.B. wenn die Oma strerben würde oder so krank ist, dass sie das Kind nicht mehr versorgen kann ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
anne
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #4 - 05.03.2005 um 11:45:27
 
Oder - wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Mutter lässt sich einbürgern, dann ist ihr Sohn der Familienangehörige einer Deutschen. Hängt aber natürlich auch am nachweisbaren Einkommen.
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #5 - 05.03.2005 um 13:26:51
 
Zitat:
Gibt es keine Härtefallregelung


Das müßten die Koll. vom ausländerrecht besser wissen als ich. Sorry.

Zitat:
aber wird denn bei einer Adoption nicht die Unterhaltsfrage geprüft


Da ist das Kindeswohl entscheidend und hierbei die Frage noch zu prüfen (gilt auch für die Härte) :

Wo ist der Vater ?


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
peters
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #6 - 05.03.2005 um 16:23:25
 
Der Vater hatte von Geburt an des Kindes keinen Kontakt zum Kind. Ich denke eine dementsprechende Bescheinigung zu besorgen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht hat, dürfte kein großes Problem sein.

Ich werde auf jeden Fall auf dem Ausländeramt nochmals nachfragen, ob es eine Härtefallregelung gibt. Je nachdem, schalte ich auch einen Fachanwalt ein.

Ich halte Euch auf dem Laufendem.

Peter


EDIT:
2 weitere, identische Posting gelöscht.
-ralf-
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.03.2005 um 16:53:13 von Ralf »  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #7 - 05.03.2005 um 16:26:03
 
Zitat:
Ich denke eine dementsprechende Bescheinigung zu besorgen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht hat, dürfte kein großes Problem sein.


Darum ging es mir nicht, aber die Frage wird kommen, wenn Du mit dem Härtefall ankommst.

Als Vater ist er ja verfügbar, falls die Oma ausfällt.

Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.03.2005 um 16:53:47 von Ralf »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #8 - 05.03.2005 um 16:32:31
 
Zitat:
Gibt es keine Härtefallregelung ? Was wäre z.B. wenn die Oma strerben würde oder so krank ist, dass sie das Kind nicht mehr versorgen kann ?

Zitat:
Ich werde auf jeden Fall auf dem Ausländeramt nochmals nachfragen, ob es eine Härtefallregelung gibt.

Es gibt zumindest keine Härtefallregelung im Gesetz, die hier zutrifft.

Sorry,

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug von Familienangehörigen
Antwort #9 - 08.03.2005 um 11:27:41
 
Hallo,

bezüglich Adoption gibt es den folgenden Link der Deutschen Botschaft in Nairobi, auch wenn er nicht gerade sehr aussagekräftig ist  Zwinkernd

http://www.deutschebotschaftnairobi.org/de/informationen/adopt/index.html
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema