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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug von Familienangehörigen
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Beitrag begonnen von peters am 05.03.2005 um 06:32:22

Titel: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von peters am 05.03.2005 um 06:32:22
Hallo, ich bin seit 4 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet. Sie hat einen 7 jährigen Sohn, der in Kenia bei der Oma lebt. Wir möchten ihn jetzt zu uns nach Deutschland holen. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos. Die Ausländerbehörde teilte uns mit, dass dies erst ginge wenn wir nachweislich den Lebensunterhalt sicher stellen könnten. Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten ?
Wir sind für jede Anwort dankbar.

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von Mick am 05.03.2005 um 07:03:19

schrieb am 05.03.2005 um 06:32:22:
Hallo, ich bin seit 4 Jahren mit einer Kenianerin verheiratet. Sie hat einen 7 jährigen Sohn, der in Kenia bei der Oma lebt. Wir möchten ihn jetzt zu uns nach Deutschland holen. Leider bin ich zur Zeit arbeitslos. Die Ausländerbehörde teilte uns mit, dass dies erst ginge wenn wir nachweislich den Lebensunterhalt sicher stellen könnten. Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg. Gibt es irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten ?
Wir sind für jede Anwort dankbar.


Hi,
mal auf die Schnell, muss los:
Nein, um die Sicherung des Lebensunterhaltes kommt Ihr nicht herum. Ein Verweis
auf das Grundgesetz hilft Euch nicht weiter. Die Regelung gab es schon im AuslG,
führte aber nicht zu der Feststellung, dass dieses verfassungswidrig gewesen ist.

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von ronny am 05.03.2005 um 09:21:58

Zitat:
Ich verwies auf das Grundgesetz indem ja verankert ist, dass Ehe und Familie geschützt sind, leider ohne Erfolg.


Familie im Sinne des Art. 6 GG ist Eure jetzt bestehende Lebensgemeinschaft aus der das Kind ja nicht stammt. Deswegen haut das nicht hin.

Einziger Ausweg wäre zur Zeit:

Du adoptierst als Ehegatte den Sohn Deiner Frau, dann wird er rechtlich als gemeinsames Kind gelten. Danach könntet ihr Euch auf Art. 6 GG berufen, weil das Kind dann der jetzigen Lebensgemeinschaft zugeordnet wird.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von peters am 05.03.2005 um 11:05:10
vielen Dank ersteinmal Ronny für die logische Erklärung, aber wird denn bei einer Adoption nicht die Unterhaltsfrage geprüft ?

Gibt es keine Härtefallregelung ? Was wäre z.B. wenn die Oma strerben würde oder so krank ist, dass sie das Kind nicht mehr versorgen kann ?

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von Anne am 05.03.2005 um 11:45:27
Oder - wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Mutter lässt sich einbürgern, dann ist ihr Sohn der Familienangehörige einer Deutschen. Hängt aber natürlich auch am nachweisbaren Einkommen.
Anne

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von ronny am 05.03.2005 um 13:26:51

Zitat:
Gibt es keine Härtefallregelung


Das müßten die Koll. vom ausländerrecht besser wissen als ich. Sorry.


Zitat:
aber wird denn bei einer Adoption nicht die Unterhaltsfrage geprüft


Da ist das Kindeswohl entscheidend und hierbei die Frage noch zu prüfen (gilt auch für die Härte) :

Wo ist der Vater ?


Grüße
Ronny

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von peters am 05.03.2005 um 16:23:25
Der Vater hatte von Geburt an des Kindes keinen Kontakt zum Kind. Ich denke eine dementsprechende Bescheinigung zu besorgen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht hat, dürfte kein großes Problem sein.

Ich werde auf jeden Fall auf dem Ausländeramt nochmals nachfragen, ob es eine Härtefallregelung gibt. Je nachdem, schalte ich auch einen Fachanwalt ein.

Ich halte Euch auf dem Laufendem.

Peter



EDIT:
2 weitere, identische Posting gelöscht.
-ralf-

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von ronny am 05.03.2005 um 16:26:03

Zitat:
Ich denke eine dementsprechende Bescheinigung zu besorgen, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht hat, dürfte kein großes Problem sein.


Darum ging es mir nicht, aber die Frage wird kommen, wenn Du mit dem Härtefall ankommst.

Als Vater ist er ja verfügbar, falls die Oma ausfällt.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von Abu am 05.03.2005 um 16:32:31

schrieb am 05.03.2005 um 11:05:10:
Gibt es keine Härtefallregelung ? Was wäre z.B. wenn die Oma strerben würde oder so krank ist, dass sie das Kind nicht mehr versorgen kann ?


schrieb am 05.03.2005 um 16:23:25:
Ich werde auf jeden Fall auf dem Ausländeramt nochmals nachfragen, ob es eine Härtefallregelung gibt.

Es gibt zumindest keine Härtefallregelung im Gesetz, die hier zutrifft.

Sorry,

Abu

Titel: Re: Nachzug von Familienangehörigen
Beitrag von Pfirsichring am 08.03.2005 um 11:27:41
Hallo,

bezüglich Adoption gibt es den folgenden Link der Deutschen Botschaft in Nairobi, auch wenn er nicht gerade sehr aussagekräftig ist  ;)

http://www.deutschebotschaftnairobi.org/de/informationen/adopt/index.html

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