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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.033 mal)
Nitsrek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.03.2005 um 11:49:07
 
Hallo,

habe das Forum durch Zufall gefunden und finde es echt suupperr [beifall=beifall.gif]

....habe mal eine Frage zum Thema Familienzusammenführung.
Ich habe am Montag in Oran/Algerien geheiratet und würde gerne mal wissen
wie lange es ungefair dauern könnte bis mein Mann bei mir ist. Was müssen wir alles machen? Ist es ein Problem, dass ich zur Zeit nicht arbeite und ALG2 bekomme?

Hab auch ein bischen Angst, dass es vielleicht Probleme mit seinem Visum geben könnte, da er nämlich in Deutschland eine Jugendstrafe von 9 Monaten gekriegt hat. Also er war 4 Monate im Gefängnis und der Rest war auf Bewährung, die Bewährungszeit ist seit Oktober 2004 vorbei.

Ist es ein Problem, dass er unter falschem Namen hier war? Er hat später seine wahre Identität preisgeben und ist seinem richtigen Namen (nach einem Monat illegalem Aufenthalt Smiley)  FREIWILLIG ausgereist.(...hab mir den Mund fusselig geredet, damit er fliegt... :pei

Würde mich sehr über Anwort freuen

Viele Grüsse

Nitsrek
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.03.2005 um 12:02:05
 
Hallo Nitsrek,

wäre ganz sinnvoll mal was zu deiner Staatsangehörgkeit zu ergänzen.

Hat es eine Ausweisung deines Mannes gegeben (nicht verwechseln mit Abschiebung  ) ?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nitsrek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.03.2005 um 12:12:16
 
....ich bin Deutsche.

Sorry, so genau weiss ich das nicht. Er war ausreisepflichtig, wegen abgelehntem Asylverfahren.

LG

Nitsrek
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 04.03.2005 um 12:22:38
 
Hi,

danke. Also wird zunächst mal der Bezug von ALG 2 einer Erteilung des FZV nicht entgegenstehen, weil ein Anspruch auf Erteilung besteht.  Den Antrag muß dein Mann in Algier stellen.

Zeitdauer ist völlig offen weil das höchst unterschiedlich ist, aber es wird irgendwann klappen.

Zitat:
so genau weiss ich das nicht


Das sollte man aber als Ehegatte schon besser wissen weil sonst der Verdacht im Raum stehen kann, dass die Eheschließung nur zum Zwecke der Wiedereinreise stattfand. Zwinkernd

Nicht dass du mich jetzt mißverstehst, aber genau solche Fragen können Dir gestellt werden. Ggf. findet im Rahmen des FZV-Verfahrens eine getrentte Befragung hierzu statt.

Sind genügend Posts hier drin zu dem Thema. Zwinkernd

Grüße
Ronny
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.03.2005 um 12:45:24
 
Ronny, welcher Durchschnittsbürger kennt denn den Unterschied zwischen Ausweisung, Abschiebung und wie die sich zueinander verhalten? also daraus Schlüsse auf den Grad der Bekanntschaft zu ziehen, halte ich für verfehlt. Das sind juristische Kategorien.
Anne
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.03.2005 um 13:01:17
 
Zitat:
also daraus Schlüsse auf den Grad der Bekanntschaft zu ziehen, halte ich für verfehlt


Ich wollte da keine Schlüsse ziehen, nur auf die möglichen Schlußfolgerungen hinweisen  grin

Grüße
Ronny
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Mick
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Antwort #6 - 04.03.2005 um 13:37:44
 
Zitat:
Ronny, welcher Durchschnittsbürger kennt denn den Unterschied zwischen Ausweisung, Abschiebung und wie die sich zueinander verhalten?


BTW:
In der FAQ hatte ich mal versucht, das ein wenig zu erläutern (siehe dort: Definitionen).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nitsrek
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Antwort #7 - 04.03.2005 um 18:33:17
 
Hallöchen,

...hab jetzt eben mal in FAQ's geguckt...
Er hat keine Ausweisung gekriegt und Abschiebung eh nicht.

Viele Grüsse
Nitsrek
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ronny
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Antwort #8 - 04.03.2005 um 19:21:39
 
Hallo Nitsrek,

dann sieht das insgesamt wie eine ganz normale FZV zu einer deutschen Staatsangehörigen aus, die zwar etwas dauern kann (frag bitte nicht, wie lang, das weiß hier keiner  grin ), aber wo auf den ersten Blick keine "Kinken" erkennbar sind. :paletti

Grüße
Ronny
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Nitsrek
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Antwort #9 - 05.03.2005 um 17:54:06
 
Hallo Ronny,

na, dann bin ich ja echt froh. Danke für Deine Hilfe

....und viele Grüsse

von Nitsrek ...die wartet...und wartet.....und wartet.... Zwinkernd
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 05.03.2005 um 18:17:44
 
  :Blümle

Viel Glück - Inshallah !
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Djamila
 
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ronny
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Antwort #11 - 05.03.2005 um 18:21:29
 
Zitat:
Danke für Deine Hilfe


Kein Problem, gern geschehen  :paletti

Und viel Glück auch von mir  Zwinkernd

Kannst Dich ja melden wenn er da ist  Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Sunny05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 15.08.2005 um 19:55:52
 
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