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ausländergesetz 2005 (Gelesen: 7.656 mal)
cryssy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.03.2005 um 21:32:39
 
in meiner angeheiratenten familie,wollte der ehemann-ausländer- seine zum 2.mal geheiratete frau-ausländerin- im rahmen ehegattennachzug lt. schengener visum,herholen,er ist selbständig,hat alle papiere ok,sogar die 2 kinder haben deutsche staatsangehörigkeit,die ausländerbehörde verlangte,nicht die üblichen 3 montl. einkommensnachweise,sondern für das ganze jahr 2004,steuerbescheid,er ist selbstständig,- plötzlich war das ek. von 1.280 euronen zu wenig,es wurde das visa zurükgezogen-abgelehnt...ich habe bei der behörde angrufen,kommmentar..akte geschlossen,neuen antrag stellen,wurde blitzartig von mir erledigt..er hat nun angst,trotz etwas höhrerem verdienst jan.-jetzt 2005,das visum könnte ein 2.mal abgelehnt werden..was dann??? DANKE FÜR HILFE UND ENTSPRECHENDER ANTWORT -cryssy
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Mick
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Antwort #1 - 02.03.2005 um 23:23:16
 
Hi cryssy,
ich gehe mal davon aus, dass es nicht auch ihre Kinder sind. Es findet also ein
Nachzug zum ausländischen Ehegatten statt. In diesem Fall muss die Hürde
"Sicherung des Lebensunterhaltes" schon genommen werden. Wenn es wieder,
oder immer noch nicht passt, wird es auch erneut kein Visum geben.
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 03.03.2005 um 07:41:54
 
Moin,
nachstehende Antwort hat mich via "Nachricht einem Moderator melden" erreicht:

Zitat:
doch beide kinder sind ihre leiblichen,auch in deutschland geboren, - der vater hat sie bei der deutschen eheschließung,die frau d.adoptiert,die deutsche ehe wurde schon lange geschieden,nun hat er die kindesmutter 2. mal geheiratet - kein visum für sie - ist aus madzedonia -


Ergänzende Frage:
Wie alt sind die Kinder?
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cryssy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.03.2005 um 18:28:01
 
1. kind 1991  geboren  :-D
2. kind 1992  geboren   :Blümle

Zwinkernd danke
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Mick
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Antwort #4 - 03.03.2005 um 19:24:09
 
Hi,
dann verstehe ich das Problem nicht. Sie hat einen Anspruch auf Erteilung einer AE zur Ausübung der Personensorge für die Kinder gem. § 28 AufenthG. Dieses völlig unabhängig vom Einkommen, siehe hierzu die Erklärungen in der FAQ zum Familiennachzug zu deutschen Ehegatten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.03.2005 um 20:53:35
 
hi,also folgender text -...teile ich mit,das die steuerberaterin des ehemannes der klägerin am 14.02.2005 eine bescheinigung übermittelt hat,in der das durchschnittliche monatl. nettoeinkommen mit nur 1.280,00 euro angegeben wurde.

mit diesem einkommen ist der lebensunterhalt derklägerin auch unterberücksichtigung des kindergeldes nicht gesichert.

wir haben daher der auslandsvertretung am 14.02.2005 mitgeteilt,dass die zustimmumg zur erteilungdes visum nach § 31 aufenthv nicht erteilt wird.

ich habe oben alles andere dazu geschrieben,selbstständig usw....danke - cryssy -  Schockiert/Erstauntm
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Mick
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Antwort #6 - 03.03.2005 um 21:15:39
 
cryssy,
mir deucht, hier ist GENAUE Kenntnis des Einzelfalles erforderlich.

Ist vielleicht der Familiennachzug zum (ausländischen) Ehemann beantragt
worden?
Dann würde ich mal empfehlen, die Familienzusammenführung zu den
deutschen Kindern zu beantragen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.03.2005 um 21:39:51
 
Smiley sooso,ein gemeinsame seele,hatte ich ihm auch schon empfohlen,aber der schööööön..ei....sssss anwalt, hat ja nicht jeder,und er hat  anders bei gericht  geklagt, und  haben kein visum,wie ich schon - oben -schrieb...er ist ausländer+deutschen aufenthalt+adopt.deutsche kinder,jetzige ehefrau-leibl. mutter der kinder,

muß ich ich denn alles noch mals bei der ausländerbehörde einreichen???ich habe sie nochmals alles bei der botschaft einreichen lassen mit ein paar euronen mehr auf dem eink.-geschäft lief besser als ende 2004

einen advocaten,wollen nicht unbedingt,der frist das geld und kommt nichts bei raus - leider - dankeschön...cryssy - Daumen hoch
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Abu
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Antwort #8 - 03.03.2005 um 21:48:13
 
Zitat:
Ist vielleicht der Familiennachzug zum (ausländischen) Ehemann beantragt
worden?
Dann würde ich mal empfehlen, die Familienzusammenführung zu den
deutschen Kindern zu beantragen.

In dem Zusammenhang mal ne Frage:
Sollte eine ABH das nicht von sich aus berücksichtigen oder zumndest darauf hinweisen?

Abu
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Antwort #9 - 04.03.2005 um 07:58:05
 
Zitat:
Sollte eine ABH das nicht von sich aus berücksichtigen oder zumndest darauf hinweisen?


Hi Abu,
jepp, das würde ich so sehen.
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Zitat:
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Antwort #10 - 04.03.2005 um 09:13:21
 
Zitat:
Hi Abu,
jepp, das würde ich so sehen.


Ärgerlich

Danke, Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.03.2005 um 14:53:27
 
Zitat:
Dann würde ich mal empfehlen, die Familienzusammenführung zu den
deutschen Kindern zu beantragen.

Sie ist doch gar nicht mehr die Mutter der Kinder, die sie zur Adoption freigegeben hat, oder?

Sonst ergäben sich übrigens noch ganz neue Perspektiven für den
"schleichenden Familiennachzug"..
.


eishennig
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Abu
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Antwort #12 - 04.03.2005 um 16:01:55
 
Zitat:
Sie ist doch gar nicht mehr die Mutter der Kinder, die sie zur Adoption freigegeben hat, oder?


So hatte ich das eigentlich nicht verstanden. Daß der (2-fache) Ehemann die Kinder adoptiert hat, heißt ja nicht zwangsläufig, daß sie die Kinder "zur Adoption freigegeben hat" und rechtlich nicht mehr die Mutter ist...

Nach nochmaligem Lesen muß ich allerdings zugeben, daß der Sachverhalt interpretationsfähig ist...

Abu
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ronny
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Antwort #13 - 04.03.2005 um 16:06:58
 
Zitat:
daß sie die Kinder "zur Adoption freigegeben hat" und rechtlich nicht mehr die Mutter ist...


Theoretisch wäre das denkbar, weil es sich bei der Adoptierenden ja um die deutsche Ehefraudes Vaters handeln könnte (Ehegattenadoption) Allerdings ist das aus dem Sachverhalt tatsächlich nicht sehr deutlich zuerkennen.

Dann wäre allerdings das mit dem Einkommen entscheidend, weil es sich wieder nur um einen reinen Familiennachzug zu einem Ausländer handeln würde.
Zitat:
Ist vielleicht der Familiennachzug zum (ausländischen) Ehemann beantragt
worden?


noch @ Crissy: Waren es gemeinsame Kinder und wurden die durch die Zweite Ehefrau des Mannes adoptiert und dadurch deutsche Staatsangehörige?


Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 14.03.2005 um 22:03:59
 
:-D hallöchen bin wieder da,hatte leider internet-problme und pc... Daumen runter also nun wieder zu meinem thema,die kinder wurden von dem vater(ausländer)und der 2. ehefrau adoptiert(2.ehefrau ist deutsch);NACHDIESER SCHEIDUNG SIND DIE KINDER ZURÜCK ZUM VATER, deie deutsche frau verzichtete auf sorgrecht und der genannten adopt...später heiratete der ausländer mit den deutschen kindern,wieder seine 1. ehefrau(AUSLÄNDERIN),aber sie ist die leibliche mutter beider kinder,welche jetzt deutsch sind...der vater ist selbstständig und bekommt nur das kindergeld vom staat,sonst nichts - doch die jetzige ehefrau erhält kein visum Fragezeichen tippse
doch erst einmal vielen dank für eure bemühungen und hilfe   [beifall=beifall.gif]
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