Hallo zusammen,
der Bescheid von der Botschaft lautete damals wie folgt:
Es wurde keine schutzwürduge Ehe i.S. des Artikel 6GG nachgewiesen.
Die Botschaft hat mir den Satzt nicht erklärt, auf mein Schreiben hin bekam ich die Anwort:
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass aufgrund der geltenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehnung nicht mit einer Begründung versehen wird.
Das war es, mehr hab ich von der Botschaft nicht erfahren.
Die
ABH, haben mir den Grund gesagt. Mann muss in Pakistan die Papiere in bestimmte Register eintragen lassen, so genau kenn ich mich da auch nicht aus, und das wurde bei der Hochzeit und der Ausstellung aller Papiere nicht beachtet, halt flasches Register, das richtige Register wurde in einem Schreiben auch angegeben.
Ich habe dieses meinem Mann mitgeteilt und er ist dort zu einem Anwalt und hat alles ändern und umtragen lassen und hat dann der Botschaft alles wieder vorgelegt und auch Einspruch eingelegt wie auch ich.
Darauf bekam ich nur die Antwort, alles muss noch einmal geprüft werden und der Vetrauensanwalt muss noch einmal rauskommen.
Das war es, seit dem sind alle Mundtod, keinerlei Auskünfte mehr, egal was ich mache!!!
Ich hoffe jetzt ist einiges klarer und Ihr könnte mir weiterhelfen, ich Danke Euch!
daxi