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hat Kind deutsche Staatsangehoerigkeit? (Gelesen: 2.761 mal)
hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hat Kind deutsche Staatsangehoerigkeit?
01.03.2005 um 06:23:52
 
Sachlage:
Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Kind. Sie philippinsche Staatsangehoerige, ich Deutscher.
Niederkunft des Kindes Ende September 2004. Zu dieser Zeit war meine Frau noch mit einem philippinschen Staatsangehoerigen verheiratet.
Annulment rechtskraeftig seit Januar 2005.

Kind haben wir late registern lassen, hat jetzt den Nachnahmen von mir (wie auch meine Frau).

Jezt teilt Botschaft mit, dass unsere gemeinsames Kind REIN PHILIPPINSCH WAERE UND DER VATER NICHT ICH, SONDERN DER HUSBAND BEVOR, DA ZUM ZEITPUNKT DER NIEDERKUNFT SIE NOCH RECHTSKRAEFTIG MIT DEM HUSBAND BEVOR VERHEIRATET WAR.

Frage: Meine mich erinneren zu koennen, dass wenn ein Elternteil Deutscher ist das Kind automatisch  a u c h  die deutsche Staatsangehoerigkeit hat.

Fuer Antworten schon jetzt recht herzlichen Dank. Falls Quellennachweise verfuegbar, waere SUPER
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaft anerkannt?
Antwort #1 - 01.03.2005 um 09:55:09
 
Hallo Hans,

hast Du die Vaterschaft anerkannt?
Du kannst die Vaterschaft des Husband anfechten. Lt. Gesetzeslage wird das Kind, wenn die Frau zur Geburt noch verheiratet war, immer dem Husband zugerechnet.

Schau mal hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=non-a;action...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hat Kind deutsche Staatsangehoerigkeit?
Antwort #2 - 01.03.2005 um 10:13:01
 
Zitat:
Frage: Meine mich erinneren zu koennen, dass wenn ein Elternteil Deutscher ist das Kind automatisch  a u c h  die deutsche Staatsangehoerigkeit hat.


Hallo Hans,

das ist grundsätzlich richtig, wenn Du gesetzlicher Vater bist.
Das bedeutet die Vaterschaft muß nach deutschem Rrecht wirksam anerkannt oder festgestellt sein. Deswegen kommt es jetzt darauf an, dein "Anulement" für den deutschen Rechtsbereich anerkennen zu assen, müßte eigentlich über Art. 7 FamRÄndG s.o. bei den FAQ (Anerkennung ausl. Entscheidungen in Ehesachen) gehen. Hatten wir uns glaube ich schon mal drüber unterhalten, oder ? Zwinkernd

Danach wäre eine Vaterschaftsanerkennung möglich, eigentlich jetzt auch, nur ihre Wirksamkeit im deutschen Rechtsbereich tritt nicht ein.
Die Anfechtung der momentan bestehenden Vaterschaft des EX ist auch möglich, steht unten im Forum NON-Ausländerrecht ganz oben beschrieben.

Viel Glück
Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.03.2005 um 11:29:25
 
Ronny, ich gerate ins Grübeln. Das Kind ist ja zunächst mal philipinischer Staatsangehöriger, ehelich geboren. Kann die Vaterschaft überhaupt nach deutschem Recht angefochten werden? Wäre ein deutsches Gericht zuständig?
Vielleicht weißt du es auswendig, ich müsste nachschlagen.
Anne
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #4 - 01.03.2005 um 11:53:59
 
Hallo,
ich bin zwar Laie, aber nach meinem Verständnis kann man doch "das Pferd nicht von hinten aufzäumen".
Zuerst muss der Hans doch versuchen, dass er von den philippinischen Behörden als leiblicher Vater anerkannt wird (falls dies nach dem Familienrecht der Philippinen möglich ist).
Erst danach kann er die Geburt auch den deutschen Behörden bzw. der Botschaft dort anzeigen und das Kind erhält die deutsche Staatsbürgerschaft ?
Wo ist denn dieses Kind überhaupt geboren, in D oder auf den Philippinen?
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 01.03.2005 um 11:55:16
 
Zitat:
Ronny, ich gerate ins Grübeln.


Hallo Anne,

wenn das Kind seinen g.A. in Deutschland hat sind Anfechtungen nach phil. oder nach deutschem Recht möglich. Art. 20 EGBGB.

Im philippinischen Recht wird es allerdings etwas tricky, die Nichtehelichkeit durchzusetzen, weil selbst bei fehlerhaften Ehen die Ehelichkeitsvermutung bestehen bleibt.

@Hans:

Meine Empfehlung nimm das Kind notfalls als weiteren Familienangehörigen nach DE mit, ohne dass das mit der NE dort geklärt ist. Und regelt die ganze Geschichte hier.

Grüße
Ronny
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hans
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.03.2005 um 08:30:48
 
Meine Empfehlung nimm das Kind notfalls als weiteren Familienangehörigen nach DE mit, ohne dass das mit der NE dort geklärt ist. Und regelt die ganze Geschichte hier.
@an alle - recht herzlichen Dank fuer die Informationen
@Ronny - Tag auch (und mal wieder) herzlichen Dank!

Bringst Du ein Kind, was auch nur (irgendwie) annaehernd nach phil. Abstammung aussieht auch nur in die Naehe des Airports...
Glaube nicht, dass wenn da irgend etwas unklar ist die Moeglichkeit besteht ein Baby nach Deutschland zu bekommen.
Nachdem im Annulment unser gemeinsames Kind nicht aufgefuehrt wurde hat nun der gesetzliche Vater und meine Frau das Sorgerecht. Es sollte aber kein Problem sein von ihm eine oder mehrere Unterschriften zu bekommen.
Wohl diese Woche werden wir (nach Background Invest. des Annulments) GRUENES Licht bekommen. Wenn wir dann die volle Anerkennung unserer Ehe (was ich als gewaehrleistet sehe) haben starten wir das Adoptionsverfahren.
So wie ich das jetzt mitbekommen habe hat man eh nur eine Chance beim leiblichen Kind, wurde wohl auch schon zuviel Missbrauch getrieben.

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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 02.03.2005 um 08:59:03
 
Hallo Hans, viel Glück und als ein (erfolgreiches) Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Er (D) und Sie (Indien) sind seit einigen Jahren verheiratet und konnten mittlerweile ohne Probleme 2 Kinder (es sind zwei Nichten der Frau) adoptieren und nach D holen.
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