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Deutsche Staatsbürgerschaft möglich? (Gelesen: 3.297 mal)
Tomke
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsbürgerschaft möglich?
01.03.2005 um 11:33:49
 
Hallo zusammen!

Würde mich über ein paar Meinungen zum folgendem Sachverhalt freuen, da ich zur Zeit ratlos bin und eine telefonische Kommunikation mit der deutschen Botschaft in Bern nahezu unmöglich ist.

Ich (Deutscher) bin seit zwei Jahren rechtmässig mit einer Peruanerin verheiratet. Die Ehe ist in Deutschland offiziell eingetragen. Seit diesen zwei Jahren leben wir beide mit entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen, auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit, in der Schweiz. Meine Frau ist also aus Peru direkt zu mir in die Schweiz gereist. Da wir häufig bei meinen Eltern in Deutschland sind, hat meine Frau von der deutschen Botschaft in Bern ein Zweijahresvisum zur beliebig often Einreise in die Schengenstaaten erhalten. Wir werden wahrscheinlich für immer in der Schweiz bleiben.

Trotz meinem ständigen Aufenthaltes in der Schweiz (Seit fünf Jahren) bin ich immer noch offiziell in meinem Heimatort in Deutschld. angemeldet auch wenn das nicht ganz korrekt ist (es beschwerte sich bisher keiner).

Nun zur eigentlichen Frage:
Wäre es möglich für meine Frau eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten auch wenn wir uns nicht ständig in Deutschland aufhalten und auch nicht dort unser Brot verdienen mit dem Ziel, dass meine Frau irgendwann mal den deutschen Pass beantragen kann?? Die finanziellen Voraussetzungen sollten kein Problem sein.

Beim derzeitigen Status würde Sie auf ewig den peruanischen Pass behalten müssen und immer nur das Schengenvisum haben mit allen negativen Einschränkungen, die der peruanische Pass bei unseren häufigen Reisen mit sich bringt.

Es ist manchmal schon lächerlich welches Theater es gibt und wie überfordert BGS-Beamte an den Grenzen sind, wenn wir den peruanischen Pass mit einem zweijahres Visum mit Lichtbild vorzeigen. Da wir debattiert, gerätselt und gestempelt was das Zeug hält. Einzelne Beamte schrecken nicht mal davor zurück den Stempel direkt auf das Visum zu knallen!! Die Zeit, die dabei flöten geht....

Freue mich auf ein paar Meinungen!    

Mit Grüssen aus der Schweiz....
Tom
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 01.03.2005 um 11:52:12
 
Hallo Tom!

Ich denke, mehr als das längerfristige Visum ist für deine Frau nicht drin.

Eine Aufenthaltserlaubnis dient ja eben nicht für Besuchsaufenthalte in Deutschland, sondern für einen dauernden Aufenthalt. Mehr dazu ggf. in der passenden Rubrik.

Eine Einbürgerung setzt grundsätzlich einen längjährigen Aufenthalt in Deitschland voraus. Auch eine Aufenthaltserlaubnis würde hierfür nicht ausreichen, wenn der tatsächliche Aufenthalt im Ausland besteht.

Die einzige Ausnahme, die hier in Betracht kommen könnte, wäre § 14 StAG:
Zitat:
§ 14

Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.


Ein deutscher Ehepartener und gelegentliche Besuchsaufenthalte in Deutschland allein reichen dazu allerdings sicherlich nicht aus.
Für Anträge nach § 14 ist ausschließlich das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig, auch habe ich keine Verwaltungsvorschriften dafür zur Verfügung. Der Antrag wäre bei der deutschen Auslandsvertretung im Aufenthaltsstaat zu stellen.

Näheres unter: http://www.bundesverwaltungsamt.de

Gruß in die Schweiz!
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...
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Evtl. Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen ?
Antwort #2 - 01.03.2005 um 20:50:33
 
Wäre es nicht möglich, dass die Frau die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragt, wenn sie lange genug in CH ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte?

Evtl. mal schlau machen, zum Beispiel unter:

http://www3.stzh.ch/internet/bra/home.html

http://www.ch.ch/urn:ch:de:ch:ch.01.01.08:01

http://www.bfm.admin.ch/index.php?id=121

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Deutsche Staatsbürgerschaft möglich?
Antwort #3 - 02.03.2005 um 10:52:32
 
Hallo Tom,
wenn Deine Frau eine andere Staatsbürgerschaft annimmt (ich wünsche Euch, dass es irgendwie klappt), dann muss Sie doch eventuell ihre peruanische Staatsbürgerschaft ablegen bzw. dies zumindest versuchen (z.B. in Deutschland).
Kurze Frage in eigener Sache hierzu:
Entlässt Peru seine Bürger aus der Staatsbürgerschaft oder (falls nicht wie in Staaten wie z.B. Marokko) würde Deine Frau nach Abschluss des Verfahrens dann eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen ?
Que vaya bien
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Tomke
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.03.2005 um 13:04:50
 
Hallo!

Vielen Dank für die Antworten!

die Schweizer Staaatsbürgerschaft zu bekommen ist erst nach 10-12 Jahren möglich, sehr teuer und für einen Nicht EU Bürger nochmals schwieriger.

Die Entlassung aus der peruanischen Staatsbürgerschaft stellt kein Problem dar.

Bei der möglichen Problemlösung habe ich die Sache anders gesehen:
In Deutschland weiss keine Behörde auf Grund meiner noch bestehenden Anmeldung, dass ich dauerhaft in der Schweiz lebe. Nun habe ich als Deutscher doch das Recht meine Frau ebenfalls in meinem Deutschen Heimatort anzumelden, bzw mit ihr dort zu leben. Sie müsste dann auch eine Agenehmigung bekommen. Auch in diesem Fall weiss ja keine Behörde, dass wir uns überweigend i. d. Schweiz aufahlten.
Wohnraum haben meine Eltern genug. Nur, beim Gehaltsnachweis wird sicherlich bemerkt werden, dass ich im Ausland mein Geld verdiene, doch selbst dann kann ich ja noch immer Wochenendheimkehrer sein?!

Eine Möglichkeit - oder schon fast illegal?!

Grüsse
tom

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 02.03.2005 um 13:58:11
 
Zitat:
Eine Möglichkeit - oder schon fast illegal?!

Letzteres, wobei ich das "fast" streichen würde...

Abu
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Santa
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Tupaq Amaru


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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 02.03.2005 um 13:59:27
 
Hola Tom,
ich glaube, dass es zum "Nachweis eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland" sicherlich nicht ausreicht (falls das mal jemand kontrollieren sollte), dass man bei seinen Eltern polizeilich mit Nebenwohnung gemeldet ist.
Ein "Lebensmittelpunkt" zeichnet sich durch wesentlich mehr aus wie z.B. mit eigenem Haushalt mit Telefon und sonstigen "Belegen".
Ausserdem: Deine Steuern zahlst Du doch sicher in der Schweiz und nicht in Deutschland oder? Wie willst Du denn im Nachhinein dem deutschen Finanzamt erklären, dass Du die ganzen Jahre "Wochenendheimkehrer" warst, aber Deine Einkommenssteuern in die Schweiz geflossen sind.  :richter
Vielleicht helfen ja ein paar Kinderchen, um den Antrag auf Einbürgerung nach § 14 beim Bundesverwaltungsamt in Köln zu untermauern. Smiley grin
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