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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeitsausweis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1109662859 Beitrag begonnen von blablubb am 01.03.2005 um 08:40:59 |
Titel: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von blablubb am 01.03.2005 um 08:40:59
morgen zusammen!
ich will mich bei euch alle bedankenank für diese Arbeit und eure informative Homepage, Euch gefunden zu haben ist "Ali baba schatz". meine frage ist: bin seit 3 Jahren hier in Deutschland davon bin seit 2 jahren mit einer deutsche frau Verheiratet, vorher habe ich auch eine Aufenthaltserlaubnis gehabt, d.h ich habe die Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 StAG erfüllt. aber meine problem ist: zhält meiner Frau als Deutsche? Zum info: - schwiegervater hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt. - meiner Frau hat die Deutschestaatsangehörigkeit durch geburt. - Schwieger-Großvater ist in ungarn geboren und in Deutschland gestorben aber er hat dazwichen die Deutschestaatsangehörigkeit. P.S: ich komme aus Baden-Württemberg (KA). Vielen dank im Voraus |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Ralf am 01.03.2005 um 09:32:18 schrieb am 01.03.2005 um 08:40:59:
:fragz: :öhm Zitat:
Dann ist doch alles klar, oder? Der Rest spielt dann keine Rolle mehr. |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von blablubb am 08.03.2005 um 12:39:55
hallo Ralf!
aber es würde von mir verlangt dass ich die einbürgerungsurkunde von mein groß-Schwiger vater bringen solle. das problem ist dass keiner von seiner Kinder hat die Einbürgrerungsurkunde. - kann man die Einbürgerungsurkunde von mein Großschwigervater jegendwo beantragen??? - oder mindestens dass man weißt wann ist er eingebürgert ist ? weil niemand von seiner Kinder weißt das. :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( :'( |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Ralf am 08.03.2005 um 14:54:24
Einbürgerungsunterlagen werden i.d.R. 50 Jahre aufbewahrt. Wende dich mal an die zuständige Behörde am damaligen Wohnort.
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Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von blablubb am 09.03.2005 um 09:09:03 schrieb am 08.03.2005 um 14:54:24:
danke Ralf! was haben Sie gemeint mit " die zuständigen behörde" ? sind die ABH die dafür zuständig? außer dem keiner von uns weiss wann mein Großschwigervater eingebürgerungsurkunde bekommen hat :-[ ist das Datum eine vorausetzung um seine einbürgerungsunterlagen zu finden :fragz: bittte um Antwort :blum :blum :blum ich mache mir sorgen weil ich nicht weiß ob meiner frau als deutsche zählt, wie ich schon geschrieben habe: meiner frau: deutsch durch geburt schwigervater: deutsch durch geburt großschwigervater: ungaren geborn ....... danke im voraus |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Ralf am 09.03.2005 um 11:04:16
Hallo blablubb!
Zuständige Behörde wäre die Staatsangehörigkeits- bzw. Einbürgerungsbehörde. Mancherorts sind diese organisatorisch mit der Ausländerbehörde zusammengelegt. Zitat:
In etwa sollte man den fraglichen Zeitraum schon eingrenzen können. Zitat:
Dann müsste die Einbürgerung von dessen Vater ja vor seiner Geburt gewesen sein. Sag doch mal, in welchem Jahr deine Frau und ihr Vater und Großvater geboren sind. |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von blablubb am 09.03.2005 um 20:14:30 schrieb am 09.03.2005 um 09:09:03:
zählt jetzt meiner Frau als Deutsche mit deutsche staatsangehörigkeit oder hat Sie nur die deutsche eigenschaften? danke :blum |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Ralf am 09.03.2005 um 21:38:23 schrieb am 09.03.2005 um 20:14:30:
Wenn der Opa deiner Frau eingebürgert wurde, dann besitzt dessen Sohn, also dein Schwiegervater, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, vorausgesetzt, er wurde nach der Einbürgerung des Opas geboren. Durch den deutschen Vater besitzt deine Frau dann ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es übrigens nicht mehr, sieh mal in § 40 a StAG: Zitat:
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Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von blablubb am 11.03.2005 um 08:20:59
Vielen Dank Lieber Ralf, :blum :blum :blum
Also: meiner Frau ist am 1980 geboren (Deutsche) d.h sie ist Deutsche mit Der deutsche Staatsangehörigkeit [disco=disco.gif]. aber warum wollen die (ABH) von uns nachweis über ihre Deutsche Staatsangehörigkeit... !!! ich schwöre es dir lieber Ralf, das ich letzte 4 Tagen nichts richtig gegessen oder geschlafen habe weil ich nur daran gedacht habe, aber Gott sei dank ich bin jetzt beruhigt.. Leute wie du (Lieber Ralf) mussen jedes jahr ein Preis für Civil-Courage bekommen, von mir hast du das auf jeden fall..... vielen Dank noch mal :bussi :bussi :bussi |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Ralf am 11.03.2005 um 08:46:10
Hallo blablubb!
Danke für die Blumen :blum. schrieb am 11.03.2005 um 08:20:59:
Seit Geburtsjahrgang 1974 wird die deutsche Staatsangehörigkeit auch von einer deutschen Mutter erworben. Evtl. fällt hier der Nachweis etwas leichter. Zitat:
Weil dies Voraussetzung ist für deine Einbürgerung nach § 9 StAG, dazu muss der Ehegatte nachweislich Deutsche(r) sein. |
Titel: Re: Staatsangehörigkeitsausweis Beitrag von Caya am 11.03.2005 um 10:54:12 Zitat:
Hallo Blablubb! Am Anfang wollte meine Frau es auch nicht verstehen." Wieso denn? Haben die ein Zweifel dass ich eine Deustche bin? Was soll denn das jetzt sein?" So hat damals meine Frau reagiert. Es ist nicht so schlimm. Ließ mal dies: http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=display;num=1095240628 Wenn du es ausdruckst sind es ca. 15 Seiten. Ich kann dir nur eines Empfehlen, während deine Frau es ließt, kannst du dabei bügeln. :rofl2 :rofl2 LG Caya |
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