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Gültigkeit der AE / des Reisepasses (Gelesen: 3.732 mal)
deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.02.2005 um 11:41:30
 
Hallo,

ich hätte eine kurze Frage.

Kann die AE (§ 17) auch über die Gültigkeitsdauer des Reisepasses erteilt werden?

Wenn ja/nein, könntet Ihr mir bitte auch die Quelle nennen.

Vielen Dank,
deni
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deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.02.2005 um 11:49:16
 
Sorry, meinte natürlich § 18!
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ronny
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Antwort #2 - 24.02.2005 um 12:07:37
 
Zitat:
auch über die Gültigkeitsdauer des Reisepasses erteilt werden


Hallo Deni,

nach meiner -höchstpersönlichen- Meinung nein, da die Erfüllung der Paßpflicht nach § 3 AufenthG zu den nach § 5 AufenthG zu erfüllenden allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen zählt.

Die im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände sind nach meiner Meinung abschließend und in § 18 steht keine  Formulierung wie :

unbeschadet des § 5 Abs. 1 oder ähnlich

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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deni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.02.2005 um 13:36:27
 
Hallo Ronny,

Danke für die schnelle Antwort! Ist das aber "nur" Deine Meinung oder wird das von den ABH's auch so gehandhabt?

Grüße,
deni
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ronny
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Antwort #4 - 24.02.2005 um 13:39:56
 
Zitat:
Ist das aber "nur" Deine Meinung


Hallo deni,

vorerst sage ich mal "nur" meine, was ich aber anhand der Gesetze nachvollziehbar begründen  kann.

Wie die anderen Experten das sehen, kann ich im Moment nicht sagen. Zwinkernd Villeicht sind wir ja bald schlauer  :paletti
ronny versucht mal was


Grüße
Ronny
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Antwort #5 - 24.02.2005 um 14:16:37
 
Zitat:
Villeicht sind wir ja bald schlauer 
oops meine Tipperei !!!


Hallo deni,

meine Spontanumfrage zeigt, dass die ABH´s das wohl auch so sehen wie ich. Zwinkernd
(zur Zeit 4:0)  Zwinkernd


Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.02.2005 um 14:58:19
 
Danke Dir für Mühe!

Viele Grüße,
deni
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ronny
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Antwort #7 - 24.02.2005 um 16:53:15
 
Hi deni,

nP .

Allerdings wurde ich darauf aufmerksam gemachr, dass wir das schonmal kontrovers ohne "richtiges" Ergebnis diskutiert hätten.  Zwinkernd

Also nochmal, das oben ist meine höchstpersönliche (und die einiger anderer Kollegen ) Meinung.

Es gibt auch andere Meinungen dazu.

Sorry!

Grüße
Ronny
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Mick
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Antwort #8 - 24.02.2005 um 20:45:20
 
Diejenigen, die die andere Meinung vertreten sagen:
Der gültige Pass muss bei der Erteilung der AE vorliegen, nicht zwingend länger oder gleich lang gelten. Auch diese Meinung hat was, der gültige Pass ist eben eine Erteilungsvoraussetzung, wie z.B. das Einkommen. Auch dieses kann während der Gültigkeit der AE wegfallen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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