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Dauer fuer Visum durch Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 2.070 mal)
Milla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer fuer Visum durch Vaterschaftsanerkennung
22.02.2005 um 19:01:49
 
Mein Freund ist Afrikaner und lebt derzeit in Spanien, hier ist er geduldet, er hat sich bei Roten Kreuz gemeldet , mit Namen und Geburtsdatum , und hat dort mitgeteilt , dass er keinen Pass besitzt , sich jedoch bei der Botschaft um einen bemueht , seine Geburtsurkunde hat er.
Personen seines Landes bekommen in Europa normalerweise kein politisches oder wirtschaftliches Asyl.
Spanien sendet diese Leute jedoch nicht in ihre Heimat , sondern duldet sie .
Derzeit oeffnen sie sogar die Aemter und lassen Illegale sich registrieren, damit werden Sie in ein Verfahren aufgenommen, an deren Ende ihre Legalisierung steht.
Leider hat mein Freund seinen Pass noch nicht , erwartet in 2 Monaten, sodass wir nicht sagen koennen, ob er noch von dieser Amnesie profitieren wird.
Ich moechte damit zum Ausdruck bringen , dass mein Freund sich zwar illegal in Europa aufhaelt , gleichzeitig aber hier in Spanien keine Straftat begeht , wie es z. B. in Deutschland der Fall waere.
Weiter... mein Freund und ich erwarten Anfang Mai unser Kind.
Ich habe bereits beim Jugendamt in Deutschland die Erlaubnis zur Vaterschaftsanerkennung durch ihn beurkundet. Bei der deutschen Botschaft in Spanien haben Sie uns schon gesagt , dass wenn mein Freund seinen Pass hat , der Anerkennung zur Vaterschaft nichts mehr im Wege steht.
Mein Freund und ich lieben uns nun seit zwei Jahren und wir moechten unbedingt zusammenleben und auch unser Baby zusammen versorgen.
Meine Frage ist nun: Was habe ich zu tun , wenn die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist und sie mit dem Zeitpunkt der Geburt auch rechtgueltig wird und wie lange dauert es nach der Geburt bis mein Freund zu mir nach Deutschland kommen kann.
Bearbeitung Standesamt und Visaantrag.?????????????
Die Lage fuer ihn in Spanien ist wirklich sehr schwierig, so dass unser Zusammenleben uns vor Vielem beschuetzen und helfen wuerde.
Ausserdem wuerden wir gerne heiraten , fuer uns und auch ,um noch einmal zu verdeutlichen , das wir keine Scheingemeinschaft sind , sondern es ernst meinen .
Nun habe ich aber gelesen , dass mit einem Illegalen die Hochzeit in Europa gar nicht moeglich ist .
Und die Beamtin auf dem Standesamt in Deutschland hat mich total entmutigt , weil sie mir sagte , selbst wenn alle Papiere vorgelegt werden , wuerde deren Ueberpruefung bis zu anderthalb Jahren dauern koennen, ich war sprachlos , weil ich nicht weiss , wie ich so lange eine Fernbeziehung aufrechterhalten soll.
Ausserdem meinte Sie , sie wolle von meinem Freund eine feste Adresse und eine Einkommensbescheinigung aus Spanien, was fuer mich gar keinen Sinn macht , da ich sie ja informierte , dass er gar keine Arbeitserlaubnis hat. Verrueckt.
Ich hoffe Jemand kann mir einen Tip geben , wie ich diese unsere Situation am besten angehe und welche Moeglichkeiten wir haben , schnellstmoeglich zusammen zu kommen .
Ob ein guter Anwalt Sinn macht und wie man einen solchen erkennt?
Ob es Organisationen gibt , die mich unterstuetzen koennen?
Bitte empfehlen Sie mir nicht , dass mein Freund nach Afrika zurueckgehen soll , dafuer haben wir weder das Geld noch er die Nerven und den Mut.
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Mick
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Antwort #1 - 22.02.2005 um 19:28:06
 
Hi,
eins sollte auf jeden Fall vermieden werden: eine illegale Einreise nach D. Dann werden die Probleme nur größer.
Was wäre, wenn er erst versucht, die Amnestie in Anspruch zu nehmen. Mit einem legalen Aufenthalt und mit Pass in Spanien wird sicher einiges einfacher. Z.B. die Visumsbeantragung bei einer deutschen Auslandsvertretung in Spanien.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Milla
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Antwort #2 - 22.02.2005 um 19:44:37
 
Das ist mit Sicherheit richtig.
Was ist aber , wenn er es nicht schafft noch von dieser Amnesie zu profitieren , was ist dann moeglich?
Man kann sich ja sicherlich auch vorstellen, dass es wie schon erwaehnt toedlich fuer eine Beziehung sein kann , auf die Familienzusammenfuehrung so ewig zu warten , ich finde das menschenverachtend. Ich moechte mit meinem Freund zusammenleben, auf legalem Wege.
Gibt es denn uberhaupt die Moeglichkeit , dass er nach der Geburt und  Bearbeitung der Vaterschaftsanerkennung mit seinem jetzigen Status ein Visa bekommt , um in Deutschland einzureisen?
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Mick
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Antwort #3 - 22.02.2005 um 19:58:13
 
Hi,
die Einreise müsste in jedem Fall mit Visum erfolgen. Bei dem derzeitigen Status habe ich Zweifel daran, dass die deutschen Auslandsvertretungen in Spanien sich für zuständig erklären. Bin da aber ned sicher. Ggf. kontaktieren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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