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Duldung-AE §25.3, § 25.5 (Gelesen: 3.176 mal)
eddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.02.2005 um 15:53:07
 
Guten Tag! Ich bin "neu" hier
Weiß vielleicht jemand, wir nach ZuwG Asyl und Duldungzeiten angerechnet fuer erteilung NE? ???
Meine Lebenspartnerin hat AE §25.3 fuer 3 Jhre bekommen unsere Kinder AE §29.3 auch 3 jhre und ich AE §25.5 nur 6 Monate. Wir sind seit 1997 in Deutschland.
Bei mir 4 Jhre Asyl und 4 Jhre Duldung!
Danke.
Eddi
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Mick
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Antwort #1 - 08.02.2005 um 17:44:58
 
Zitat:
Guten Tag! Ich bin "neu" hier
Weiß vielleicht jemand, wir nach ZuwG Asyl und Duldungzeiten angerechnet fuer erteilung NE? ???
Meine Lebenspartnerin hat AE §25.3 fuer 3 Jhre bekommen unsere Kinder AE §29.3 auch 3 jhre und ich AE §25.5 nur 6 Monate. Wir sind seit 1997 in Deutschland.
Bei mir 4 Jhre Asyl und 4 Jhre Duldung!
Danke.
Eddi



Hi Eddi,
das Asylverfahren kann angerechnet werden, siehe § 26 Abs. 4 AufenthG. Dann könnte noch § 102 Abs. 2 AufenthG interessant sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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candy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 12.02.2005 um 15:40:11
 
Hast du denn die AE erst in diesem Jahr bekommen, oder hattest du noch eine Befugnis aus dem letzten Jahr, die dann zur AE wurde? Wenn du die Befugnis hattest, dann gilt für dich nämlich auch §104.2, d.h. du müsstest für die NE keine 60 Monate Rentenbeiträge haben und auch keine Grundkenntnisse über die Rechts-und Gesellschaftsordnung nachweisen.
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eddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.02.2005 um 09:44:23
 
Hallo
danke für antworte alle :blum
nein, ich habe aufenthalbefukniss nich gehabt, im 01.2005 erst AE gekrigt
dnke
eddi
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eddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.02.2005 um 09:19:02
 
Hi Eddi,
das Asylverfahren kann angerechnet werden, siehe § 26 Abs. 4 AufenthG. Dann könnte noch § 102 Abs. 2 AufenthG interessant sein.

Hallo,
Ich habe noch eine frage, und zwa
meine Lebenspartnerin hat 7 Jhre Asyl + 6 monate Duldung und seit 01.05 AE .Kann sie schon jetz NE über  § 26 Abs. 4 AufenthG. kriegen?? Fragezeichen
Danke
MfG Eddi
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Mick
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Antwort #5 - 24.02.2005 um 20:47:55
 
Zitat:
Ich habe noch eine frage, und zwa
meine Lebenspartnerin hat 7 Jhre Asyl + 6 monate Duldung und seit 01.05 AE .Kann sie schon jetz NE über  § 26 Abs. 4 AufenthG. kriegen?? Fragezeichen


Wenn alles andere auch erfüllt wird, sehe ich es so. Die zeitlichen Voraussetzungen sind erfüllt, es kommt nicht darauf an, wie lange der Besitz der AE war.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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