Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AE unsicher (Gelesen: 3.587 mal)
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE unsicher
23.02.2005 um 14:31:30
 
Hallo Forum...
mein Bruder ist Student hat ein Aufenthaltbewilligung, sein Verlobte hat AE seit drei jahren hat auch ein deutsches Kind, wenn sie heiraten, kriegt er auch AE ? was ist mit Arbeitserlaubnis sie hat ein unbefristete Arbeitserlaubnis.
Danke für alle hier in Forum. Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #1 - 23.02.2005 um 17:01:49
 
Zitat:
Hallo Forum...
mein Bruder ist Student hat ein Aufenthaltbewilligung, sein Verlobte hat AE seit drei jahren hat auch ein deutsches Kind, wenn sie heiraten, kriegt er auch AE ? was ist mit Arbeitserlaubnis sie hat ein unbefristete Arbeitserlaubnis.
Danke für alle hier in Forum. Fragezeichen



Hallo yop,
ein paar mehr Info's wären nicht schlecht. Es ist zum Bespiel wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage die AE der Verlobten erteilt wurde. Nehme mal an, zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind.
Dann richtet sich die Erteilung der AE für Deinen Bruder nach § 30 Abs. 2 AufenthG . Hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Es wird auch nach Wohnung und Einkommen gefragt werden. Auch hier vermag ich Deinem Posting nichts zu entnehmen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #2 - 24.02.2005 um 13:39:14
 
Hallo Mick,
danke für die Antwort. Seine Verlobte war mit einem Deutsche Verheiratet und hat ein Kind von ihm, aber nach 26 Monate ist von ihm getrennt und nachher geschieden aber die AE ist immer gültig bis ende 2005, die § 30 Abs. 2 AufenthG habe ich gelesen aber was heißt ein Ermessensentscheidung ? hat sie selbst erstmal kein Problem mit der Verlängerung? wenn mein Bruder ein AE wie Sie gemeint haben nach Ermessensentscheidung kriegt, wie ist mit Arbeitserlaubnis??
Danke Mick und alle Forum..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #3 - 24.02.2005 um 20:37:34
 
Hi Yop,
die Verlobte hat einen Anspruch auf Verlängerung der AE zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind.
Die Entscheidung über seine AE wird im Ermessenswege getroffen. Hierbei wird auch eine Rolle spielen, dass ein deutsches Kind im Haushalt ist. Wenn der Lebensunterhalt sichergestellt ist, könnte es gut klappen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #4 - 26.02.2005 um 11:05:34
 
Hallo Mick,
danke für die Erklärung, noch bitte eine letzte Frage !! Das deutsche Kind ist im Haushalt, Lebensunerhalt und Wohnraum ist sicher, ich habe verstanden bei ihr ist die Verlängerung kein Problem, wenn er die AE nach Ermessenswege bekomme wie ist mit Arbeitserlaubnis kriegt er auch ohne weitere Probleme oder???
Danke Mick und alle im Forum.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #5 - 26.02.2005 um 12:11:17
 
Hi,
hinsichtlich der Arbeit wird er so gestellt, wie seine "Dann-Gattin" (siehe § 29 Abs. 5 AufenthG). Sie müsste jeder Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #6 - 26.02.2005 um 12:26:22
 
danke mick für die schnelle Antwort, die Eheschliessung wird erst ende dieses Jahr, heisst das er muss zwei jahre warten auf die Arbeitserlaubnis nach § 29 Abs. 5 AufenthG oder wie??
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #7 - 28.02.2005 um 17:03:57
 
Zitat:
danke mick für die schnelle Antwort, die Eheschliessung wird erst ende dieses Jahr, heisst das er muss zwei jahre warten auf die Arbeitserlaubnis nach § 29 Abs. 5 AufenthG oder wie??
danke


Hi Yop,
nein. Die Verlobte müsste gem. § 28 Abs. 5 AufenthG jede Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Er würde nach der Erteilung der AE zum Ehegattennachzug gem. § 28 Abs. 5 AufenthG gleich gestellt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
yop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE unsicher
Antwort #8 - 04.03.2005 um 10:44:51
 
Hallo Mick,
vielen Dank Mick, du hast wirklich alle meine Fragen geantwortet, danke noch mal , das war ein super Forum....Hoffentlich können alle Ausländer hier ihre Probleme lösen.
tschüss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema