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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE unsicher
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Beitrag begonnen von yop am 23.02.2005 um 14:31:30

Titel: AE unsicher
Beitrag von yop am 23.02.2005 um 14:31:30
Hallo Forum...
mein Bruder ist Student hat ein Aufenthaltbewilligung, sein Verlobte hat AE seit drei jahren hat auch ein deutsches Kind, wenn sie heiraten, kriegt er auch AE ? was ist mit Arbeitserlaubnis sie hat ein unbefristete Arbeitserlaubnis.
Danke für alle hier in Forum. :fragz:

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von Mick am 23.02.2005 um 17:01:49

schrieb am 23.02.2005 um 14:31:30:
Hallo Forum...
mein Bruder ist Student hat ein Aufenthaltbewilligung, sein Verlobte hat AE seit drei jahren hat auch ein deutsches Kind, wenn sie heiraten, kriegt er auch AE ? was ist mit Arbeitserlaubnis sie hat ein unbefristete Arbeitserlaubnis.
Danke für alle hier in Forum. :fragz:



Hallo yop,
ein paar mehr Info's wären nicht schlecht. Es ist zum Bespiel wichtig zu wissen, auf welcher Grundlage die AE der Verlobten erteilt wurde. Nehme mal an, zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind.
Dann richtet sich die Erteilung der AE für Deinen Bruder nach § 30 Abs. 2 AufenthG . Hier handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Es wird auch nach Wohnung und Einkommen gefragt werden. Auch hier vermag ich Deinem Posting nichts zu entnehmen.

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von yop am 24.02.2005 um 13:39:14
Hallo Mick,
danke für die Antwort. Seine Verlobte war mit einem Deutsche Verheiratet und hat ein Kind von ihm, aber nach 26 Monate ist von ihm getrennt und nachher geschieden aber die AE ist immer gültig bis ende 2005, die § 30 Abs. 2 AufenthG habe ich gelesen aber was heißt ein Ermessensentscheidung ? hat sie selbst erstmal kein Problem mit der Verlängerung? wenn mein Bruder ein AE wie Sie gemeint haben nach Ermessensentscheidung kriegt, wie ist mit Arbeitserlaubnis??
Danke Mick und alle Forum..

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von Mick am 24.02.2005 um 20:37:34
Hi Yop,
die Verlobte hat einen Anspruch auf Verlängerung der AE zur Ausübung der Personensorge für das deutsche Kind.
Die Entscheidung über seine AE wird im Ermessenswege getroffen. Hierbei wird auch eine Rolle spielen, dass ein deutsches Kind im Haushalt ist. Wenn der Lebensunterhalt sichergestellt ist, könnte es gut klappen.

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von yop am 26.02.2005 um 11:05:34
Hallo Mick,
danke für die Erklärung, noch bitte eine letzte Frage !! Das deutsche Kind ist im Haushalt, Lebensunerhalt und Wohnraum ist sicher, ich habe verstanden bei ihr ist die Verlängerung kein Problem, wenn er die AE nach Ermessenswege bekomme wie ist mit Arbeitserlaubnis kriegt er auch ohne weitere Probleme oder???
Danke Mick und alle im Forum.

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von Mick am 26.02.2005 um 12:11:17
Hi,
hinsichtlich der Arbeit wird er so gestellt, wie seine "Dann-Gattin" (siehe § 29 Abs. 5 AufenthG). Sie müsste jeder Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von yop am 26.02.2005 um 12:26:22
danke mick für die schnelle Antwort, die Eheschliessung wird erst ende dieses Jahr, heisst das er muss zwei jahre warten auf die Arbeitserlaubnis nach § 29 Abs. 5 AufenthG oder wie??
danke

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von Mick am 28.02.2005 um 17:03:57

schrieb am 26.02.2005 um 12:26:22:
danke mick für die schnelle Antwort, die Eheschliessung wird erst ende dieses Jahr, heisst das er muss zwei jahre warten auf die Arbeitserlaubnis nach § 29 Abs. 5 AufenthG oder wie??
danke


Hi Yop,
nein. Die Verlobte müsste gem. § 28 Abs. 5 AufenthG jede Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Er würde nach der Erteilung der AE zum Ehegattennachzug gem. § 28 Abs. 5 AufenthG gleich gestellt.

Titel: Re: AE unsicher
Beitrag von yop am 04.03.2005 um 10:44:51
Hallo Mick,
vielen Dank Mick, du hast wirklich alle meine Fragen geantwortet, danke noch mal , das war ein super Forum....Hoffentlich können alle Ausländer hier ihre Probleme lösen.
tschüss.

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