Hallo,
ähnliche Fragen wurden hier schon einige Male behandelt, aber bei solcher Thematik will man ja
ganz sicher gehen...
Zum Beispiel hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...oder auch hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...Ich wurde ca. vor 4 Jahren eingebürgert.
Bin 30 Jahre alt, in Dtl. aufgewachsen (mit 5 nach Dtl.), studiert (Magister).
Zwei Jahre nach der Einbürgerung habe ich ganz gut verdient (als Arbeitnehmer) und letztes Jahr habe ich mich selbständig gemacht, leider aber kein Gewinn erwirtschaftet. Nach Überbrückungsgeld von sechs Monaten habe ich bis jetzt von meinen Ersparnissen gelebt. Nun tendieren die Ersparnisse langsam aber sicher gegen Null.
Ich würde gerne Arbeitslosengeld I beantragen (das erste Mal).
Kann das in irgendeiner Form Probleme verursachen? Evtl. sogar die Einbürgerung rückgängig machen?
Auch wenn ich zu 99,9% sicher bin, dass es bei mir nicht zu Arbeitslosengeld II kommen wird, möchte ich doch die - aus meiner Sicht - theoretische Frage stellen: kann die Anspruchnahme von Sozialhilfe problematisch werden?
Ronny hat folgendes geschrieben:
"Wenn die Bedürftigkeit nach der Einbürgerung entstanden ist, gibt es keine Rücknahme." (in Bezug auf Sozialhilfe)
in
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...Trotzdem meine Frage: welcher Paragraph im AuslG sagt mir ausdrücklich, dass ich Arbeitslosengeld I beziehen kann?Ich frage, weil man bei der Einbürgerung nachweisen musste, dass man ohne Sozialhilfe seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Es würde meiner Meinung nach gegen die Logik sprechen, dass ehem. Ausländer kein Arbeitslosengeld oder keine Sozialhilfe beantragen dürften. Ich meine, zum Zeitpunkt der Einbürgerung kann man ja schliesslich nicht in die Zukunft sehen.
Naja, ich bin verunsichert...
Über eine "befriedigende" Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.