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Arbeitslosengelt I nach Einbürgerung (Gelesen: 2.057 mal)
neuhier
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitslosengelt I nach Einbürgerung
22.02.2005 um 01:34:48
 
Hallo,
ähnliche Fragen wurden hier schon einige Male behandelt, aber bei solcher Thematik will man ja ganz sicher gehen...

Zum Beispiel hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...

oder auch hier:
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...

Ich wurde ca. vor 4 Jahren eingebürgert.
Bin 30 Jahre alt, in Dtl. aufgewachsen (mit 5 nach Dtl.), studiert (Magister).

Zwei Jahre nach der Einbürgerung habe ich ganz gut verdient (als Arbeitnehmer) und letztes Jahr habe ich mich selbständig gemacht, leider aber kein Gewinn erwirtschaftet. Nach Überbrückungsgeld von sechs Monaten habe ich bis jetzt von meinen Ersparnissen gelebt. Nun tendieren die Ersparnisse langsam aber sicher gegen Null.

Ich würde gerne Arbeitslosengeld I beantragen (das erste Mal).

Kann das in irgendeiner Form Probleme verursachen? Evtl. sogar die Einbürgerung rückgängig machen?
Auch wenn ich zu 99,9% sicher bin, dass es bei mir nicht zu Arbeitslosengeld II kommen wird, möchte ich doch die - aus meiner Sicht - theoretische Frage stellen: kann die Anspruchnahme von Sozialhilfe problematisch werden?

Ronny hat folgendes geschrieben:
"Wenn die Bedürftigkeit nach der Einbürgerung entstanden ist, gibt es keine Rücknahme." (in Bezug auf Sozialhilfe)
in
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=...

Trotzdem meine Frage: welcher Paragraph im AuslG sagt mir ausdrücklich, dass ich Arbeitslosengeld I beziehen kann?

Ich frage, weil man bei der Einbürgerung nachweisen musste, dass man ohne Sozialhilfe seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Es würde meiner Meinung nach gegen die Logik sprechen, dass ehem. Ausländer kein Arbeitslosengeld oder keine Sozialhilfe beantragen dürften. Ich meine, zum Zeitpunkt der Einbürgerung kann man ja schliesslich nicht in die Zukunft sehen.

Naja, ich bin verunsichert...

Über eine "befriedigende" Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank.
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2005 um 07:11:20
 
Zitat:
Trotzdem meine Frage: welcher Paragraph im AuslG sagt mir ausdrücklich, dass ich Arbeitslosengeld I beziehen kann?


Keiner mein Gutster,
und das ist auch einfach zu erklären. Du bist seit dem Tag der Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger Zitat:
4 Jahren eingebürgert
. Wo bitte soll stehen, dass deutsche Staatsangehörige ausgebürgert weden, wenn sie abeitslos werden.

Du brauchst da definitiv keine Angst zu haben  :paletti

:iro  Glaubst Du unser Bundes -Schröder würde sechs Mio Arbeitslose ertragen, wenn er sie irgendwie loswerden könnte, und sei es durch Ausbürgerung. Gilt auch für seine ganzen Vorgänger sinngemäß. Ned dass mir Einseitigkeit vorgeworfen wird  grin


Greetz

Ronny



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Wuestensohn
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.02.2005 um 10:11:43
 
hallo !!!

mach dir keine Sorgen,du bist Deutscher und du bleibst Deutscher, solange kein Verlustgrund nach § 17 StAG eintritt:
Zitat:
§ 17

Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 2Cool oder
6. durch Erklärung (§ 29).


gruss Wuestensohn
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 22.02.2005 um 10:51:24
 
:paletti
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neuhier
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.02.2005 um 12:03:59
 
Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Mensch, wieviel eine Antwort doch auswirken kann - vor allem eine positive. Mir ist grad' so, als wäre mir eine grosse Last genommen worden.
Also, nochmals vielen Dank für die Antworten.
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