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Antragsüberführung nach Wohnortswechsel (Gelesen: 1.187 mal)
hk
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Beiträge: 20
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antragsüberführung nach Wohnortswechsel
20.02.2005 um 16:08:09
 
Eine Frage wegen der unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Länder zum Thema "gewöhnlicher Aufenthalt".

Was passiert, wenn ein Einbürgerungsantrag, der (nur) nach § 8 StAG angenommen und bearbetet wird, zu einem anderen Bundesland überführt wird, dessen Verwaltungsvorschriften die Vorausetzungen von § 10 StAG als erfüllt auffasen?

Wird der Antrag dann als Ermessenseinbürgerung oder als Anspruchseinbürgerung weiterbearbeitet?
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 20.02.2005 um 16:20:10
 
Hallo hk!

Du kannst davon ausgehen, dass ein Antrag auch nach § 10 StAG bearbeitet wird, wenn die darin genannten Voraussetzungen erfüllt sind.  Zwinkernd
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