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Amerikanisch oder Deutsch? (Gelesen: 4.105 mal)
Accordster
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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15.02.2005 um 09:08:07
 
Liebes Brett,

Zuerst entschuldige mich ich für den schrecklichen Deutschen in meinem Pfosten -- tatsächlich wird er ganz durch Maschine (babelfish) übersetzt.

Ich versuche, festzustellen, ob ich deutsche Staatsbürgerschaft behaupten kann und wenn so, welchem Verfahren ich folgen sollte. Meine gestorbene Großmutter war nach die Bundesrepublik Deutschland 1945 am Ende des Zweiten Weltkrieges geboren und angehoben in oberes Schlesien (jetzt ein Teil von Polen) 1926 und geflohen, um der sowjetischen Armee zu entgehen. Vater meiner Großmutter war auch geboren und angehoben in oberes Schlesien, denke ich.

Jedoch heiratete meine Großmutter meinen Großvater (einen amerikanischen Soldaten) 1952 in Frankfurt (in der deutschen Gegend, nicht auf einer amerikanischen Unterseite), und mein Vater war 1953 in einem Frankfurt Birthing-Service geboren (auch in der deutschen Gegend und nicht auf einer amerikanischen Installation). Ich denke wegen der Verbindung zu einem Ausländer, meine Großmutter verlor vermutlich ihre deutsche Staatsbürgerschaft (ihr stateless bildend, weil sie auch nicht ein amerikanischer Bürger war), unter dem Staatsbürgerschaftgesetz in der Kraft zu dieser Zeit. Jedoch gibt es eine Frage von, ob die Verbindung zwischen meiner Großmutter und Großvater gültig war, und ich schicke dem Standesamts in Frankfurt einen Antrag, dieses festzustellen.

Mein Vater wuchs in Amerika auf, aber diente nicht in der Vereinigte Staaten Armee und wurde nicht hier eingebürgert (auch jedoch teilte er nie die deutsche Regierung daß er "gewählte" deutsche Staatsbürgerschaft mit, wie bis das Ende 1977 gelassen wurde). Ich wurde auch in Amerika 1977 und morgens ein Vereinigte Staaten Bürger durch Geburt geboren. Leider mittelte meine Großmutter die deutsche Sprache nicht meinem Vater oder mir, außer einigen Wörtern über, obgleich sie häufig zurück zu Deutschland reiste, in dem wir Verwandte noch haben.

Meine Frage ist: meine Großmutter annehmend, ihre Staatsbürgerschaft wegen des Heiratens eines Ausländers, ist verloren noch irgendeine Weise, damit ich deutsche Staatsbürgerschaft behaupte?

Andernfalls wenn die Frankfurt standesamts keine Aufzeichnung der Verbindung zwischen meiner Großmutter und Großvater erklären, würde das die Ausgabe ändern?

Vielen Dank, und bitte wieder verzeihen der maschinellen Übersetzung (mir kann japanisches und englisches nur schreiben).

Rainer
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stilo03
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #1 - 15.02.2005 um 10:26:44
 
Hallo Rainer,

deine Großmutter hat die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verloren, wenn sie durch die Heirat die amerikanische Staatsangehörigkeit erworben hat. Diesen Erwerb kannte (und kennt)  m.W. das amerikanische Recht nicht. Also hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit wohl behalten.

Zitat:
(auch jedoch teilte er nie die deutsche Regierung daß er "gewählte" deutsche Staatsbürgerschaft mit, wie bis das Ende 1977 gelassen wurde)

Dann hat deine Großmutter die deutsche Staatsangehörigkeit an deinen Vater nicht weitergegeben.

Ralf.
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mfg&&stilo03
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.02.2005 um 11:05:41
 
Hi Rainer,

Due to the lack of special expertise on my side unfortunately I cannot anwer the question whether you are German or not.   

However, generally I suggest that you apply for a "Staatsangehörigkeitsausweis", which is a formal certificate of citizenship.

If you apply for this certificate, the German authorities check based on the documents and information you provide, whether you are German citizen or not.

For applicants who live outside of Germany the Bundesverwaltungsamt (Federal Administration Office ) in Cologne is responsible for issuing the certifcate. The application can filed directly there or alternatively through the German Embassy in the home country of the applicant.

On the website of the German Embassy in Washington you can find some basic information about the German citizenship law and the application process for this certificate. Unfortunately more detailed information and also the application form is available in German only.
guck http://www.germany-info.org/relaunch/info/consular_services/citizenship/generali...

By the way, the certificate of citizenship cost EUR 25 only  Smiley

Abu

P.S.: The translation of bablefish is quite funny  grin
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ronny
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Antwort #3 - 15.02.2005 um 11:11:30
 
Zitat:
auch jedoch teilte er nie die deutsche Regierung daß er "gewählte" deutsche Staatsbürgerschaft mit, wie bis das Ende 1977 gelassen wurde


Gemeint ist wohl der nachträglich eingeräumte Erklärungserwerb nach dem RuStAG ÄndG 1974.  Mit dieser Regelung wurde dem nichdeutschen ehelichen Kind einer deutschen Staatsangehörigen bis zum Ablau des 31.12.1977 ein nachträglicher Erwerb der deutschen StAng durch Erklärung eingeräumt .

Wenn Dein Vater diese optionale Erklärung nicht abgegeben hat, kannst Du nichts von der deutschen Staatsangehörigkeit Deiner Großmutter ableiten.

Ob ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung deiner Großmutter eingetreten ist, dürfte nicht relevant geworden sein.

Grüße
Ronny

By the way:

It would be more successful to write here with  the support of a human translator, because  "bablefish" does not work correctly.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ronny
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Antwort #4 - 15.02.2005 um 11:13:06
 
Zitat:
The translation of bablefish is quite funny 


:paletti

Du auch Brutus mein Sohn ?
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Antwort #5 - 15.02.2005 um 11:38:09
 
Zitat:
Du auch Brutus mein Sohn ?


Zugestochen habe ich ja noch nicht...

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ronny
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Antwort #6 - 15.02.2005 um 11:40:10
 
Zitat:
Zugestochen habe ich ja noch nicht...


So hatte ich es nicht gemeint, war´n Scherz  :paletti
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Antwort #7 - 15.02.2005 um 13:44:15
 
Zitat:
So hatte ich es nicht gemeint, war´n Scherz  :paletti


Bei mir auch  :paletti
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Blaise
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Antwort #8 - 19.02.2005 um 14:44:15
 
Hallo folks,

Zitat:
P.S.: The translation of bablefish is quite funny  Grin


Yes it is! Ich werde jetzt nur noch bablefish für meine Übersetzungen benutzen.  lachen

BTW: Kommt die Bezeichnung bablefish von dem hessischen "babbeln"?

Grüße

Blaise


PS: alleine Liebes Brett  lachen lachen lachen
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Antwort #9 - 19.02.2005 um 14:53:51
 
Zitat:
Kommt die Bezeichnung bablefish von dem hessischen "babbeln"?


:rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2 Zitat:
Liebes Brett 
:rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2 :rofl2

Weiß ned, aber es hörte sich auf alle Fälle "süd"hessisch an. lachen
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Antwort #10 - 23.02.2005 um 09:11:41
 
Zitat:
BTW: Kommt die Bezeichnung bablefish von dem hessischen "babbeln"?

Nein. Ein Babelfisch (wie in Babylon, die mit der biblischen Sprachvielfalt geschlagen wurden), ist ein kleiner Fisch, den du dir in's Ohr steckst und der dafür sorgt, das du alle Sprachen dieses Universum's verstehst. Außerdem ist der Babelfish noch für die Nicht-Existenz Gottes und den Tod eines ungenannten Fußgängers auf einem Zebrastreifen verantwortlich.
Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Douglas_Adams
Im übrigen ist die Anwort 42, ich hab auch immer mein Handtuch dabei und ansonsten "Don't Panic!"
Zwinkernd
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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ronny
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Antwort #11 - 23.02.2005 um 11:38:01
 
[b]Fourty Two
No Panic
lachen

[/b]


Allein der Doppelköpfige war sehenswert  :rofl2

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