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Aufenthaltserlaubnis - eilt - bitte lesen (Gelesen: 1.455 mal)
multiport
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Germany, Germany
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis - eilt - bitte lesen
21.02.2005 um 15:46:10
 
Hallo Forum,
leider muß ich diese EILform benutzen, da es wirklich eilt.
Folgende Situation:
Deutscher mit Venezolanerin verheiratet.
Bundesland NRW
Aufenthalserlaubnis bis 05/05 erteilt da Paß 08/05 abläuft.
Wir hatten auch schon einen Termin Anfang März im Konsulat um einen
neuen Reisepass zu bekommen, und dann die AE entsprechend zu verlängern. Soweit ok.

Jetzt wird meine Frau für ca. 8 Wochen von ihrem Arbeitgeber in ihr Heimatland gesendet, super Karrieremöglichkeit. Danach wolllen wir noch 4 Wochen Urlaub machen.
Frage: Die AE läuft entsprechend vorher ab, bei Nachfrage heute auf dem Ausländeramt sagte man mir das es keine Möglichkeit gibt die AE zu verlängern (2 Monate würden reichen)
Neuen Reisepass im Heimatland zu bekommen ist recht kompliziert und teuer.
Gibt es keine Ermessensentscheidung etc. die die Verlängerung der AE ermöglicht ?

Wir sind sehr dankbar für eine schnelle Antwort, da meine Frau schon am Freitag fliegen muß.

Danke
multiport
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis - eilt - bitte lesen
Antwort #1 - 21.02.2005 um 16:01:38
 
Hi,
hier wird doch ALLES gelesen, keine Panik Zwinkernd

Also...puh...

Die Regelung, dass eine AE bei außereuropäischen Staaten bis drei Monate vor Passablauf erteilt wurde, stand in den "alten" Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz. Eine vergleichbare Regelung zum Aufenthaltsgesetz gibt es nicht.

Dann könnte man sich noch fragen, wofür die Regelung gut war. Ich denke, sie sollte auch dazu dienen, einen Aufenthalt zu beenden, wenn die AE z.B. mangels Lebensgemeinschaft nicht verlängert werden konnte. Da an einen Pass oder an ein Passersatzpapier zu kommen, ist gerade bei außereuropäischen Staaten etwas schwieriger. Dieses Argument dürfte vorliegend aber in die Leere laufen.

Ich würde mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers noch einmal zur ABH gehen und versuchen, in diesem speziellen Ausnahmefall eine Verlängerung bis zum Passablauf zu erreichen. Vielleicht klappt es ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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