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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 3.127 mal)
Kalbim
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Amor omnia vincit..


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.02.2005 um 16:23:25
 
Hallo! Smiley
Habe nur eine kleine Frage... Gestern war ich beim Standesamt zwecks Klärung der heirat mit meinem Verlobten (Pakistaner). Der Standesbeamte sagte, für die heirat im Ausland würde ich ein Ehefähigkeitszeugnis gebracuhen, gut, soweit war ich schon.. Aber er will dafür von mir die geburtsurkunde und einen Ledigkeitsnachweis meines Verlobten (mit Übersetzung natürlich).

Wozu denn die Unterlagen von IHM??? Es ist doch MEIN Ehefähigkeitszeugnis!! das verstehe ich nicht...  öhm
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Kalbim shyvox  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 19.02.2005 um 16:31:41
 
Zitat:
Es ist doch MEIN Ehefähigkeitszeugnis!! das verstehe ich nicht... 


Hi Kalbin,

lies mal bitte das
hier
   und in den FAQ´s .

Ich habe da den Unterschied erläutert.

Da sich ein EFZ immer auf zwei konkrete Personen bezieht, muß ein Standesbeamter immer wissen, wen Du heiraten willst bevor er Dir das EFZ ausstellt. Zwinkernd

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2005 um 01:38:10
 
Hallo Kalbim,
zum Heiraten braucht man doch zwei, oder ist das in Pakistan anders ?
Also braucht man auch von beiden Partnern die entsprechenden Unterlagen .
Übrigens Hinweise und Unterstützung auch bei iaf
siehe net : www.verband-binationaler.de
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Djamila
 
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ronny
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Antwort #3 - 20.02.2005 um 13:08:15
 
Zitat:
zum Heiraten braucht man doch zwei, oder ist das in Pakistan anders


Hi Djane,

wobei es aus Pakistan keine EFZ gibt. Aber btw dort sind ja auch meist nicht die gefragt, die heiraten wollen oder müssen, sondern die die Braut und Bräutigam aussuchen  grin

Greetz
Ronny
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.02.2005 um 01:13:16
 
Na danke Ronny,
da wäre ich gar nicht drauf gekommen, wo Pakistan doch ein islamisches Land ist.
Meine Bemerkung bezog sich auf kalbim, die sich so wunderte, was man von ihr verlangt.
Ich sag ja, die Ironie kommt schlecht rüber, ich werde das künftig weglassen oder versuchen besser zu kennzeichnen.
Also toi,toi,toi kalbim - inshallah.

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Djamila
 
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ronny
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Antwort #5 - 21.02.2005 um 07:23:29
 
Zitat:
die Ironie kommt schlecht rüber


Weils mir Anfangs auch so ging  grin

Ham wa den eingebaut  :iro

Greetz und eine schöne Woche

Ronny
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.02.2005 um 10:55:36
 
Hallo Ronny, danke ! lachen
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Djamila
 
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