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Heirat in Ghana (Gelesen: 4.417 mal)
Arnold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Ghana
20.02.2005 um 18:21:14
 
Hallo zuasammen,
Bin seit 2 Wochen wieder aus Ghana zurück.  Meine Freundin besuche ich regelmässig 2-3 mal im Jahr. Jetzt haben wir vor zu heiraten. Zuerst wollten wir hier heiraten aber nachdem ich vom Standesamt und von der Ausländerbehörde erfahren habe, dass wir mit einer Wartezeit und Bearbeitungszeit von mindestens 2-3 Monaten rechnen müssen, stellt sich mir die Frage ob es nicht besser wäre in Ghana zu heiraten. Die dt. Botschaft  in Accra dort kann sich ja von der Echtheit der Dokumente und der Eheschliessung dort überzeugen, was schliesslich ja auch am naheliegenstens ist, und anschliessend würde sie doch sofort einem Antrag auf Familienzusammenführung zustimmen müssen, oder sehe ich das etwas zu naiv ?
Kann ich dann direkt mit meiner Ehefrau nach Deutschland einreisen ? Schliesslich will ich mit meiner Frau ja auch zusammenleben und nicht getrennt.
Hoffentlich kann mir jemand einen guten Rat geben.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2005 um 18:30:19
 
Zitat:
Die dt. Botschaft  in Accra dort kann sich ja von der Echtheit der Dokumente und der Eheschliessung dort überzeugen, was schliesslich ja auch am naheliegenstens ist, und anschliessend würde sie doch sofort einem Antrag auf Familienzusammenführung zustimmen müssen, oder sehe ich das etwas zu naiv ?


Hallo Arnold,

die Wartezeiten bei einer Heirat in DE kommen vor allem durch die notwendig gewordene inhaltliche Überprüfung der Urkunden aus Ghana siehe oben bei den ... (Unterlagen Eheschließung) oder hier in den Foren unter dem Stichwort Urkundenprüfung bzw. Problemstaaten.

Die Wartezeit entsteht wohl auch oder sogar insbesondere bei einer Eheschließung in Ghana, da der deutsche Standesbeamte wohl einen Vertrauensvorschuß genießt.

Ob Du also vor oder nach der Eheschließung warten willst, ist Deine Entscheidung.

Im Rahmen des FZV-Verfahrens entstehen sicherlich die gleichen Wartezeiten.

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.02.2005 um 19:17:45
 
Zitat:
oder sehe ich das etwas zu naiv ?


Ja, leider.

Die Botschaft wird erst die Zustimmung der für Dich zuständigen Ausländerbehörde einholen müssen.

Hinzu wird höchstwahrscheinlich eine Überprüfung aller Papiere (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) kommen (wie Ronny ja bereits erwähnte).

Da auch Ghana vermutlich zu den Staaten gehört, wo die deutschen Botschaften keine Legalisierung mehr vornehmen und dies nur in einem Verfahren mit Vertrauensanwalt durchgeführt wird, musst Du dann sicher mit einer Bearbeitungszeit von 3-6 Monaten rechnen (ist bei den meisten Westafrikanischen Staaten so). Du kannst aber mal bei der Botschaft direkt nachfragen (Kontaktdaten kriegst Du über die Website des Auswärtigen Amtes). Die deutsche Botschaft in Nigeria z.B. verschickt auf Anfrage eine Auflistung aller Unterlagen, die bei Abgabe eines Visumantrags vorzulegen sind. Ich gehe mal davon aus, dass die deutsche Botschaft in Ghana das auch tut.
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.02.2005 um 14:44:22
 
Hi Arnold,

ich habe 2003 in Ghana meine ghanaische Frau geheiratet  disco. Erst einmal: ES LOHNT SICH  :bussi und wir sind jetzt samt Baby die glücklichste Familie der Welt!

Beim Ort der Eheschließung war für uns ausschlaggebend, das wir auf ein Visum zur Familienzusammenführung nach erfolgter Heirat in Ghana einen Rechtsanspruch haben, wohingegen eine Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt werden kann. Dies war für uns für dem Hintergrund zu sehen, das wir mit der Deutschen Botschaft in Accra bei einem zuvor beantragten Besuchsvisum für uns vollkommem unverständlich zunächst sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ich hab zu dem Zeitpunkt in Ghana gearbeitet und wollte meiner Zukünftigen vor einer eventuellen Heirat zunächst mal Deutschland zeigen und gemeinsan wieder mit Ihr nach Ghana zurückkommen. Die Rückkehrbereitschaft konnten wir auch hinlänglich belegen. Schlußendlich hatte es mit dem Besuchsvisum dann doch noch geklappt.

Die Familienzusammenführung nach Heirat in Accra (allein die Hochzeitsfeier ist ein Argument für Heirat in Ghana) hat bei uns 2,5 Monate gedauert. Falls du Fragen zum Procedere der Heirat in Ghana hast, kannst du mich hier über das (superinformative [beifall=beifall.gif]) Forum oder über meine private email-Adresse gerne kontaktieren.


Gruß Kai
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Arnold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.02.2005 um 11:47:16
 
Zitat:
wohingegen eine Heiratsvisum für Deutschland auch abgelehnt werden kann.


1. Ich verfüge über ausreichende Mittel unseren Lebensunterhalt zu bestreiten.

2. Meine zukünftige Ehefrau ist weder vorbestraft noch ist sie aus Ghana jemals ausgereist.

Welche Versagungsgründe könnten noch in Frage kommen ? öhm

Eigentlich wollte ich das meine zukünftige Ehefrau erstmal als Touristin nach Deutschland kommt um sich alles anzusehen, was meiner Einschätzung nach auch das Vernünftigste wäre, aber wie ich bereits erfahren habe ist auch bei einer Zustimmung der hiesigen Ausländerbehörde die deutsche Botschaft in Ghana in ihrer Entscheidungsfindung über die Rückkehrwilligkeit an keine objektiven Kriterien gebunden. Auf meine e-mail Anfrage vor 2 Monaten wurde bis heute nicht reagiert.  Ärgerlich  Ausserdem  wie möchte die deutsche Botschaft wenn weder Grundbesitz noch Vermögen sondern nur familiäre Bindungen und ein schlecht bezahlter Job vorhanden sind, eine positive Rückkehrwilligkeit attestieren. In unserer Klassengesellschaft heisst das dann im Zweifelsfalle gegen den Angeklagten.
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inge
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Antwort #5 - 27.02.2005 um 12:03:08
 
Zitat:
Auf meine e-mail Anfrage vor 2 Monaten wurde bis heute nicht reagiert.  Ärgerlich

E-Mail ist 'unverbindlich' ... Ein Fax ist ein Stück Papier, somit ein Vorgang, somit zu bearbeiten -> 'n Fax schicken.
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kaimati
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Antwort #6 - 28.02.2005 um 13:09:46
 
Hi Arnold,

du hast recht, beim Touristen- oder Besuchsvisum ist der Knackpunkt der Nachweis der Rückkehrbereitschaft und das ist nunmal absolut nicht objektivierbar. Ich fand es damals auch sinnvoll, das meine jetzige Frau sich vor der Hochzeit Deutschland erstmal ansieht und selbst beurteilt, ob sie hier klarkommt. Wir standen vor dem gleichem Problem, wie die Rückkehrbereitschaft glauwürdig machen  !!! ? Ich bin damals zich Mal mit zur Botschaft und sie wurde trotzdem abgelehnt  Smiley. Beim zweiten Versuch gleich danach mit denselben Papieren und dem Ablehnungsstempel im Pass hat es dann geklappt. Warum weiß kein Mensch.
Das gute mit dem Visum zur Eheschließung ist, das gerade die Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen werden muß, wäre ja sogar kontraproduktiv   :rofl2.
Dafür werden die vorgelegten Dokumente noch sehr viel penibler überprüft. Und da ghanaische Dokumente oft nicht so genau geführt werden, z.T. in unterschiedlichen Dokumenten abweichende Schreibweisen vorliegen, Angehörige zum Teil gar keine Papiere besitzen und ähnliches, kann sich die Überprüfung hinziehen. Uns war da wichtig, bei dem Überprüfungsmarathon wenigstens schon eine schöne Heiratsurkunde in den Händen zu haben und uns in irgendeiner Weise im Notfall auf den Schutz von Ehe und Familie zu beziehen zu können. Aber das ist natürlich nur subjektiv, die Überprüfungen - ob vorher oder hinterher - sind ansonsten wohl die gleichen. Einziger nenneswerter Unterschied ist nach meinem Kenntnisstand, das bei einem Visum zur Eheschließung eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden muß, die den Zeitraum zwischen Einreise und Heirat abdeckt, während dies bei dem Visum zur Familienzusammenführung - zumindest wenn du Deutscher bist - nicht notwendig ist, da du ja sowieso für deine Frau geradestehen mußt. Das köönte Probleme bereiten, wenn du nicht sovie verdienst.

Nochmal zu meinen Erfahrungen: Natürlich war es bei uns sinnvoll, das meine Frau vor der Hochzeit in Ghana Deutschland und Europa kennengelernt hat, im Nachhinein würde ich aber sagen, das dies nicht unbedingt notwendig war. Ich wundere mich immer noch immer wieder, wie gut meine Frau mit den hiesigen Lebensbedingungen klarkommt und sich in hiesige Normen integriert und wir gemeinsam für unsere Ehe eigene Wertemaßstäbe entwickelt haben, die mir manchmal schon fast zu "deutsch" sind. Und dies scheint auch auf viele andere ghanaischen Frauen übertragbar zu sein - so jedenfalls auch die Erfahrungen in unserem Bekanntenkreis. Von Vorteil für das Wohlfühlen in Deutschland war dabei sicherlich, daß wir in einer Großstadt wohnen und auch meine Eltern und Geschwister meine Frau 100%ig akzeptiert hat. Gerade der letzte Punkt ist meiner Frau extrem wichtig, hier schlagen sicher Normen und Werte aus Westafrika durch.

Ich hoffe, dir weiter geholfen zu haben  Zwinkernd.

Gruß Kai

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ronny
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Antwort #7 - 28.02.2005 um 13:39:46
 
Zitat:
Aber das ist natürlich nur subjektiv, die Überprüfungen - ob vorher oder hinterher - sind ansonsten wohl die gleichen.

:paletti


Alles soweit ok, Kaimati.

Kleiner Fehler:


Zitat:
Das köönte Probleme bereiten, wenn du nicht sovie verdienst


Bei Ehegattennachzug zu Deutschen kein Problem  :paletti

Grüße
Ronny
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