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Heirat im April... Was danach tun? (Gelesen: 3.081 mal)
Jogilein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat im April... Was danach tun?
13.02.2005 um 20:38:55
 
Hallo zusammen!

Ich schreibe mal wieder weil ich nach dem Lesen von einigen Beiträgen in dem Forum ganz verunsichert bin. Also direkt am Anfang erstmal eine (ausführliche) Situationsbeschreibung.

Angefangen hat alles vor 2 Jahren. Meine Freundin (jetzige Verlobte) reiste zusammen mit mir nach Deutschland ein. Wir hatten uns in den USA (während eines halbjährigen Studienaufenthaltes meinerseits) dort kennengelernt.

Nach drei Monaten hatten wir dann eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr. In diesem Jahr hat meine Freundin Deutsch gelernt (Besuch der VHS mit Abschluß Zertifikat Deutsch TELC, Note 1, anschließender Kurs DHL-Vorbereitung). Wir erhielten dann noch eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für weitere sechs Monate. Die DHL Prüfung konnte sie dann leider nicht mehr abschließen, da sie keinen Studienplatz bekommen hatte. Wir entschieden also zu heiraten und begaben uns zum Standesamt. Dort legten wir bei mehreren Besuchen alle nötigen Unterlagen vor, so dass wir am 08. April 2005 in Deutschland heiraten werden. Vor nun zwei Monaten und drei Wochen grin musste meine Freundin ausreisen, da ein Heiratstermin keine Veranlassung für die Ausländerbehörde war das Visum zu verlängern. Alles okay... nun wird meine Freundin nächste Woche wieder einreisen und wir werden innerhalb der für sie zulässigen drei Monate heiraten!  Meine Verlobte möchte dann hier in Deutschland weiter die deutsche Sprache lernen und sich weiterbilden (Studium (falls möglich) bzw. andere Kurse).

Bevor ich zu meinen Fragen komme vielleicht noch schnell einige Informationen über mich:
Ich studiere zur Zeit noch und werde nächstes Jahr hoffentlich fertig. Ich bin über meinen Vater privat krankenversichert. Mein Einkommen ist nicht das höchste (Hilfswissenschaftler 650 EURO im Monat) jedoch unterstützen uns meine Eltern wann immer wir Unterstützung brauchen. Wir sind beide 24 Jahre alt/jung.

Um nun nach bzw. vor der Hochzeit alles weitere richtig zu machen meine Fragen:

1.) Wann sollten wir zum Ausländeramt gehen?

2.) Meine Verlobte/Frau benötigt eine Krankenkasse. Welche Möglichkeiten gibt es da? Welche Krankenkasse kommen in Frage (Ich möchte sie "gut" krankenversichern und nicht in einer "Notfall-Krankenversicherung" die nur zahlt wenn es Akut ist)?

3.) Wie ist es nach dem neuen Gesetz. Muss sie trotz ihrer Deutsch-Kenntnisse einen Integrationskurs machen (oder muss sie diesen nur teilweise ablegen... ohne erneut Deutsch lernen zu müssen)?

4.) Gibt es sonst noch Dinge die wir/ich vergessen habe/n?

Auf jedenfall schonmal tausend dank für jeden Hinweis, jede Antwort
Jogi
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.02.2005 um 10:33:06
 
Zitat:
1.) Wann sollten wir zum Ausländeramt gehen?

Nach der Heirat. Anmeldung kann schon vor der Heirat erfolgen.

Zitat:
2.) Meine Verlobte/Frau benötigt eine Krankenkasse. Welche Möglichkeiten gibt es da? Welche Krankenkasse kommen in Frage (Ich möchte sie "gut" krankenversichern und nicht in einer "Notfall-Krankenversicherung" die nur zahlt wenn es Akut ist)?

Prinzipiell erst mal jede private Krankenversicherung.

Zitat:
3.) Wie ist es nach dem neuen Gesetz. Muss sie trotz ihrer Deutsch-Kenntnisse einen Integrationskurs machen (oder muss sie diesen nur teilweise ablegen... ohne erneut Deutsch lernen zu müssen)?

Wahrscheinlich nein, denn § 44a Abs. 1. Satz 1 AufenthG sagt:
Zitat:
Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn
1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann ...

Allerdings gibt es in Satz 2 noch einige Sonderregelungen. Am besten mal hier nachlesen: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#44a

Zitat:
4.) Gibt es sonst noch Dinge die wir/ich vergessen habe/n?

Sonst fällt mir im Moment auch nicht mehr viel ein. Ich würde mal noch Deinen sonstige Versicherungen durchgehen und checken, ob sie das mitabgedeckt ist. Besonders wichtig: Privat-Haftpflicht.

Abu
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #2 - 14.02.2005 um 20:39:01
 
Zitat:
2.) Meine Verlobte/Frau benötigt eine Krankenkasse. Welche Möglichkeiten gibt es da? Welche Krankenkasse kommen in Frage (Ich möchte sie "gut" krankenversichern und nicht in einer "Notfall-Krankenversicherung" die nur zahlt wenn es Akut ist)?


bei uns war es ähnlich...und ich habe mich als studentin freiwillig krankenversichern lassen, damit ich meinen mann über mich familienversichern konnte...

kostet uns monatlich 57€ und ich konnte halt auch in meiner versicherung bleiben, nur meinen status ändern...
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Baschdi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.02.2005 um 01:53:10
 
Hi,
ich bin neu hier im Forum. Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation. Ich bin Student und über meinen Vater krankenversichert. Meine Freundin ist Brasilianerin, momentan mit Touristenvisum (und Reiseversicherung) in Deutschland.
Jetzt sind unsere Dokumente vom OLG akzeptiert worden und wir können heiraten grin.
Wir wissen allerdings nicht, wie sie sich versichern kann. Da ich über meinen Vater versichert bin, kann sie nicht von mir abhängig sein. Die Versicherung sagt, sie muss arbeiten, ohne Versicherung bekommt sie aber kein Visum und keine Arbeitsgenehmigung!  ???
Welche Versicherung ist das für 57€? Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung? Wie funktioniert das? Keiner von beiden muß ein Einkommen haben?
Vielen Dank   :paletti
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.02.2005 um 09:06:41
 
Zitat:
Prinzipiell erst mal jede private Krankenversicherung.


Genau, Abu.
Studenten sind versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, es sei denn, sie sind familienversichert. Man kann sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, um z.B. weiter privat versichert zu bleiben. Diese Befreiung kann aber nicht widerrufen werden (§ 8 SGB V).
Zugang zur GKV gibt es dann nur durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

@ Baschdi
In der GKV gibt es einen speziellen Beitrag für Studenten, die sich selbst versichern müssen/wollen. Für BAföG-Empfänger erhöht sich der Bedarf um diesen Betrag (max. 55 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung).
Die großen Krankenkassen haben Geschäftsstellen speziell für Studenten, frag am Besten dort.

Andreas
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #5 - 25.02.2005 um 11:14:50
 
@ baschdi

das einfachste wäre, deine momentane krankenversicherung anzurufen und zu fragen, ob es eine studentische freiwillige krankneversicherung gibt und wieviel diese dich kosten würde, wenn die versicherung möglich ist, kannst du dann auch deine frau über dich familienversichern lassen.

war bei uns alles kein problem, ich habe mich mit dem einreisedatum meines mannes umgemeldet (bei euch wäre es euer hochzeitstag) und seit diesem tag zahle ich nun meine 55€ beitrag. damit sind mein mann und ich im krankheitsfall bestens versichert. also kommt kein froßer wechsel auf dich zu, einfach mal anrufen und fragen, situation schildern und ihr werdet eine lösung finden.

wenn deine frau sich freiwillig versichern soll, unabhängig von dir, würde das etwas schwieriger werden.

viel glück. feffi.
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Baschdi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 25.02.2005 um 13:04:58
 
Hi Andreas und Feffi  Smiley
Vielen Dank für die Tips, ich werde mal danach gucken...
Schönes Wochenende!
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Joy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.02.2005 um 10:32:05
 
Hallöle Smiley

Was fürn Zufall! Unsere Situation ist fast identisch! Wir heiraten auch am 8. April  laola  sind genauso lange zusammen und ich bin auch Student, mit dem selben Einkommen, versichert bei meiner Mutter, die privat versichert ist und hatte in einem anderen Thread schonmal genau die selben Fragen gepostet. Leider noch nicht alle Fragen beantwortet bekommen.. Jedenfalls habe ich jetzt beschlossen, mich an eine Beratungsstelle zu wenden, vielleicht hilft uns das ja weiter.
Ihr müsst ja dann auch die Heiratsurkunde in dem Land deiner Frau anerkennen lassen. Wie macht ihr das, geht ihr zur Botschaft hier?
Bekommst du Bafög? Wie ist das dann, wenn ihr verheiratet seid?
Mit der Krankenversicherung weiß ich auch noch nicht, was ich mache, da mein Mann dann auch ersteinmal Kurse besuchen und nicht arbeiten möchte, er aber solange  auch keine Sozialhilfe möchte und ich nicht aus der Familienversicherung raus möchte. Da werde ich dann wohl mit der Krankenkasse drüber reden, wenns soweit ist.

Ansonsten habe ich in dem Zusammenhang nocheinmal eine Frage an alle, da mein Zukünftiger ja in einem anderen Landkreis wohnt, ob er auch vor dem Umverteilungsantrag zu der ABH wo ich und dann offiziell wir zusammen leben, er die Aufenthaltserlaubnis von seiner "alten" ABH, wo er bis jetzt gemeldet ist bekommen kann. Der Sachbearbeiter meinte nämlich, dass er ihm keine Aufentaltserlaubnis geben kann, sondern er einen Umverteilungsantrag machen muss und er dann hier, wenn der Antrag durch ist seine AE beantragen muss.

Ich freue mich, auf eure Antworten!

Dann wünsch ich noch einen schönen Start in die Woche und dir auch eine schöne Hochzeit! :blum
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Antwort #8 - 28.02.2005 um 11:12:42
 
Zitat:
Ihr müsst ja dann auch die Heiratsurkunde in dem Land deiner Frau anerkennen lassen. Wie macht ihr das, geht ihr zur Botschaft hier?

Es reicht, eine Kopie der Heiratsurkunde (wenn es geht die internationale) an die Botschaft zu schicken (teilweise wird das auch von den Standesämtern gemacht). Ein persönliches Erscheinen bei der Botschaft ist jedenfalls nicht erforderlich.
Viel Spass beim Heiraten  :Blümle
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