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Auslaender+Deutsche , Deutsche im Ansland ? (Gelesen: 1.700 mal)
cg2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auslaender+Deutsche , Deutsche im Ansland ?
20.02.2005 um 12:16:26
 
Hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag. Ich habe nach Antworen in den Foren gesucht und nichts gefunden, also ich hoffe, dass das kein altes Thema ist.
Und jetzt zu meiner Problem:
Ich, 
         - auslaendischer Student
         -  seit Jan. 1998 in Deutschland (Aufenthaltsbewilligung)
         -  mit meiner jetztigen Frau ueber 4 Jahre zusammen Lebend,

habe meine deutsche Freundin nach ueber 4 Jahren Zusammenleben vor einer Woche geheiratet :-D. Sie ist auch Studentin. Sie macht jetzt ein Auslandsemester in Italien und ist in Oktober wider in Deutschland.  Sie ist in D. nicht angemeldt, sondern in Italien.  Die ABH will mir deswegen kein AE erteilen bis sie zurueck kommt.
Meine Frage ist, duerfen sie das? Gibts es keine Ausnahmen, die durch das Gesetz gereglt sind? Oder  haengt es von Sachbearbeiter ab?

Viele Gruesse und Vielen Dank
cg2005
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2005 um 12:44:21
 
Zitat:
Die ABH will mir deswegen kein AE erteilen bis sie zurueck kommt


Hallo CG,

die Antwort der ABH ist zutreffend, weil die Regelung des § 28 Abs 1 AufenthG davon ausgeht, dass der deutsche Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben muß. Kannst Du oben bei ... auch selbst nachlesen.

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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cg2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.02.2005 um 12:17:04
 
Hallo zusammen, hallo ronny und danke fuer deine Antwort.
Als meine Frau und ich bei der ABH nachgefragt haben, hat uns ein Sachbearbeiter gesagt, dass meine Frau eine Erklaerung vorlegen muss, in der es steht, dass sie in Italien
fuer Studiumswecke ist damit ich eine sogennate Fiktionsbescheinigung fuer 3 Monate bekommen, bis wider in D. angemeldet ist, also in Mai. Das habe ich vorgelegt, als ich allein zur ABH ging, da meine Frau nach Italien musste, um Klausuren zu schreiben. Die Sachbearbeitern hat mir diese Fiktionsbescheinigung als Student und nicht als Ehemann einer Deutschen erteilt. In Mai, zieht meine Frau wider bei mir ein, also wird sie wider in D. angemeldt, d.h.,  dass ihr gewoenlicher Aufenthalt in D. bei mir wird. Das reichte nicht fuer die Sachbearbeiterin, sie verlangte auch, dass meine Frau nachweisen muss, dass ihre Austauschstudium in Italein 
beendet ist.  Darf die Bearbeiterin das verlangen?  Reicht es nicht das wir eine gemeinsame Wohnung haben? Meine Frau ist auch hier an der eingeschreiben, und wir haben hier unsere gemeinsames Konto und Versicherung. Darf die ABH ihr vorschreiben wo und wielange sie sich aufhaelt?

Viele Gruesse,
cg
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.02.2005 um 12:30:45
 
Zitat:
Darf die ABH ihr vorschreiben wo und wielange sie sich aufhaelt?


Hallo CG,

das darf sie nicht und macht sie IMHO auch nicht, wenn sie eine solche Erklärung verlangt.

Aber die Dir erteilte AE basiert ja nur auf der Annahme dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht.
Und die wird geprägt durch das Zusammenleben.

Zitat:
ihr gewoenlicher Aufenthalt


Der wird ja nicht durch eine Anmeldung angenommen, sondern auch vor allem aufgrund einer realen Tatsache, eben dass sie sich dort aufhält.

Bisher sieht es mir so aus als glaubtest, du durch viele Papiere oder Formalitäten die ABH überzeugen zu müssen, bzw. zu können. Das wird schiefgehen wenn es nicht durch das reale Leben bestätigt wird (wieder IMHO).

Wenn ihr zusammenlebt, reicht das schon aus, soviel Papierkram ist gar ned notwendig  grin  :paletti

Grüße
Ronny
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 26.02.2005 um 12:53:23
 
cg,

da's ja manchmal etwas schwierig ist, den Sinn von Gesetzen zu begreifen, mal ganz einfach:

Du möchtest eine AE für D.  Warum?
a) Um mit deiner (deutschen) Frau zusammen zu sein
b) weil du hier studierst

a) kann nicht die richtige Antwort sein, da deine Frau nicht in D lebt. Wäre "Zusammensein" dein Primär-Ziel, müsstest du eine AE für Italien beantragen.

Erst in dem Moment, wo deine Frau tatsächlich in D lebt, macht es Sinn (= ist es gesetzlich möglich), dass du eine AE bekommst, die zum Ziel hat, dass du mit deiner Frau im selben Land leben kannst. Und da der ABH bekannt ist, dass deine Frau z.Z. in Italien studiert, möchten sie von ihr einfach nur einen Zettel haben, wo drauf steht, dass sie ihren Lebensmittelpunkt jetzt wieder in D hat ... und nicht einfach nur mal kurz in den Semesterferien rüberfliegt, damit ihr Mann eine AE für D bekommt.
Sollte deine Frau im Mai einen solchen Schrieb an die ABH aufsetzen, woraufhin du eine deutsche AE bekommst und sie dann prompt wieder nach Italien zurückkehrt und die ABH bekommt das mit ... dann bitte hinterher nicht über die Ungerechtigkeiten dieser Welt jammern ...
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