cg,
da's ja manchmal etwas schwierig ist, den Sinn von Gesetzen zu begreifen, mal ganz einfach:
Du möchtest eine
AE für D. Warum?
a) Um mit deiner (deutschen) Frau zusammen zu sein
b) weil du hier studierst
a) kann nicht die richtige Antwort sein, da deine Frau nicht in D lebt. Wäre "Zusammensein" dein Primär-Ziel, müsstest du eine
AE für Italien beantragen.
Erst in dem Moment, wo deine Frau tatsächlich in D lebt, macht es Sinn (= ist es gesetzlich möglich), dass du eine
AE bekommst, die zum Ziel hat, dass du mit deiner Frau im selben Land leben kannst. Und da der
ABH bekannt ist, dass deine Frau z.Z. in Italien studiert, möchten sie von ihr einfach nur einen Zettel haben, wo drauf steht, dass sie ihren Lebensmittelpunkt jetzt wieder in D hat ... und nicht einfach nur mal kurz in den Semesterferien rüberfliegt, damit ihr Mann eine
AE für D bekommt.
Sollte deine Frau im Mai einen solchen Schrieb an die
ABH aufsetzen, woraufhin du eine deutsche
AE bekommst und sie dann prompt wieder nach Italien zurückkehrt und die
ABH bekommt das mit ... dann bitte hinterher nicht über die Ungerechtigkeiten dieser Welt jammern ...