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Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? (Gelesen: 2.566 mal)
Karl
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18.02.2005 um 16:08:35
 
hallo

gibt es ein aufenthaltsrecht bzw. duldung wo die person sich zwar in deutschland aufhalten darf, aber z.b. nicht für einen kurzen urlaub in ihr heimatland zurück darf ?

danke

gruß karl
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ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
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Mick
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Antwort #1 - 18.02.2005 um 16:25:26
 
Zitat:
hallo

gibt es ein aufenthaltsrecht bzw. duldung wo die person sich zwar in deutschland aufhalten darf, aber z.b. nicht für einen kurzen urlaub in ihr heimatland zurück darf ?

danke

gruß karl


Hi Karl,
das gilt zum Beispiel für die Duldung, aber auch für die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, die ein Flüchtling bekommt. Wobei diese dann in einem Reiseausweis ausgestellt werden, in dem das Heimatland auch aus dem Geltungsbereich des Reisesausweises genommen wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Karl
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Antwort #2 - 19.02.2005 um 10:59:32
 
@ mick

zählt das nur für flüchtlinge oder auch wenn z.b. das visum bzw. der aufenthaltstitel wegen einer trennung abgelaufen ist ?

vielen dank

mfg
karl
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Mick
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Antwort #3 - 19.02.2005 um 11:06:54
 
Zitat:
@ mick

zählt das nur für flüchtlinge oder auch wenn z.b. das visum bzw. der aufenthaltstitel wegen einer trennung abgelaufen ist ?

vielen dank

mfg
karl


Hi Karl,
was hat die Person denn im Moment? Eine Bescheinigung nach § 81 V AufenthG, die das Fiktionsrecht des § 81 Abs. IV bestätigt?
Ohne Titel mit einem Heimatpass wird man ohne Schwierigkeiten in das Heimatland einreisen können, nur zurück nach D. gehts nimmer.
Mit der entsprechenden Bescheinigung wäre eine Wiedereinreise (direkt) möglich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Karl
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Antwort #4 - 19.02.2005 um 18:01:32
 
@ mick

was genau weiss ich nicht, ich weiss nur sie lebt in scheidung.
und ich dachte mir, dass das komisch klingt. eine aufenthaltsberechtigung bzw. duldung wo man nicht ausreisen darf ?

wie lange kann man diese duldung erhalten ?

vielen dank
gruß
karl
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Mick
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Antwort #5 - 19.02.2005 um 18:03:42
 
Zitat:
@ mick

was genau weiss ich nicht, ich weiss nur sie lebt in scheidung.


Hi,
vielleicht solltest Du Dir dann erstmal genauere Info's holen. Welcher Titel von wann bis wann, warum, Verlängerung wann beantragt etc.
Ansonsten halte ich das für zu spekulativ. Vielleicht kommt noch nicht mal eine Duldung in Betracht.
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