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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1108739315 Beitrag begonnen von Karl am 18.02.2005 um 16:08:35 |
Titel: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Karl am 18.02.2005 um 16:08:35
hallo
gibt es ein aufenthaltsrecht bzw. duldung wo die person sich zwar in deutschland aufhalten darf, aber z.b. nicht für einen kurzen urlaub in ihr heimatland zurück darf ? danke gruß karl |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Mick am 18.02.2005 um 16:25:26 schrieb am 18.02.2005 um 16:08:35:
Hi Karl, das gilt zum Beispiel für die Duldung, aber auch für die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, die ein Flüchtling bekommt. Wobei diese dann in einem Reiseausweis ausgestellt werden, in dem das Heimatland auch aus dem Geltungsbereich des Reisesausweises genommen wurde. |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Karl am 19.02.2005 um 10:59:32
@ mick
zählt das nur für flüchtlinge oder auch wenn z.b. das visum bzw. der aufenthaltstitel wegen einer trennung abgelaufen ist ? vielen dank mfg karl |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Mick am 19.02.2005 um 11:06:54 schrieb am 19.02.2005 um 10:59:32:
Hi Karl, was hat die Person denn im Moment? Eine Bescheinigung nach § 81 V AufenthG, die das Fiktionsrecht des § 81 Abs. IV bestätigt? Ohne Titel mit einem Heimatpass wird man ohne Schwierigkeiten in das Heimatland einreisen können, nur zurück nach D. gehts nimmer. Mit der entsprechenden Bescheinigung wäre eine Wiedereinreise (direkt) möglich. |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Karl am 19.02.2005 um 18:01:32
@ mick
was genau weiss ich nicht, ich weiss nur sie lebt in scheidung. und ich dachte mir, dass das komisch klingt. eine aufenthaltsberechtigung bzw. duldung wo man nicht ausreisen darf ? wie lange kann man diese duldung erhalten ? vielen dank gruß karl |
Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis bzw. duldung ? Beitrag von Mick am 19.02.2005 um 18:03:42 schrieb am 19.02.2005 um 18:01:32:
Hi, vielleicht solltest Du Dir dann erstmal genauere Info's holen. Welcher Titel von wann bis wann, warum, Verlängerung wann beantragt etc. Ansonsten halte ich das für zu spekulativ. Vielleicht kommt noch nicht mal eine Duldung in Betracht. |
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