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Doppelte Staatsbürgerschaft (Gelesen: 3.083 mal)
URMEL
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18.02.2005 um 14:02:58
 
Hallo liebes Team,

Durch Geburt haben meine Geschwister und ich die deutsche Staatsbürgerschaft. Meine Schwester 1987 Bruder 1986 und ich 1983 geboren, wurden im Urlaub von unseren damals noch türkischen Vater im Dorf registriert und haben somit auch die türkische Staatsbürgerschaft erhalten.
Meine Frage jetzt: Müssen auch wir uns entscheiden, welche Staatsbürgerschaft wir behalten wollen oder gibt es da eine Datumsgrenze in der Gesetzesänderung.

Wichtig ist für uns "Jungs" die Frage wegen des Militärdienstes in der Türkei. Wegen
eines Bandscheibenvorfalls wurde ich hier für untauglich eingestuft und werde auch
zukünftig nicht eingezogen werden hier in Deutschland.
In der Türkei hab ich bis 2025 Schonfrist (beantragt während meiner Ausbildungszeit)

Das Problem kommt jetzt auf meinen kleinen Bruder zu, der wird dieses Jahr 18.

Haben wir durch die doppelte Staatsbürgerschaft Nachteile? Wäre es besser sich auf eine Staatsbürgerschaft zu beschränken? Und ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich
bis zum 23. Lebensjahr entscheiden zu müssen? Oder können wir beide Staatsbürgerschaften behalten?
(Mutter deutsch/Vater deutsch-türkisch /Eingebürgert seit 1994)

Viele Fragen, trotzdem DANKE :-D
URMEL
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ronny
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Antwort #1 - 18.02.2005 um 15:13:45
 
Zitat:
Müssen auch wir uns entscheiden, welche Staatsbürgerschaft wir behalten wollen oder gibt es da eine Datumsgrenze in der Gesetzesänderung


Hallo Urmel,

nein ihr müßt Euch alle drei definitiv nicht entscheiden, weil ihr Doppelstaater durch Abstammung seid.  :paletti

Die Kinder, welche sich später mal durch eine Option entscheiden müssen, haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung sondern durch Geburt im Inland erworben.

Zitat:
Haben wir durch die doppelte Staatsbürgerschaft Nachteile?


Evtl. die Wehrdienstgeschichte ? Aber da kann Caya (! ! !) evtl mehr zu sagen, der kennt sich im türkischen Recht besser aus als ich. grin

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Antwort #2 - 18.02.2005 um 17:04:54
 
Zitat:
Evtl. die Wehrdienstgeschichte ? Aber da kann Caya (! ! !) evtl mehr zu sagen, der kennt sich im türkischen Recht besser aus als ich


:nixs

Zitat:
Wichtig ist für uns "Jungs" die Frage wegen des Militärdienstes in der Türkei. Wegen
eines Bandscheibenvorfalls wurde ich hier für untauglich eingestuft und werde auch
zukünftig nicht eingezogen werden hier in Deutschland.
In der Türkei hab ich bis 2025 Schonfrist (beantragt während meiner Ausbildungszeit)



Hallo Urmel,
wenn du gesundheitliche Probleme hast, kannst du von der Seite der Türkei ausgemußtert werden. Da würde ich dir empfehlen dich mit dem Konsulat in Verbindung zu setzen.
Es wird allgemein erwartet dass du von einem Uni-Klinik Attest brauchst wo es drinn steht was du für eine Krankheit hast.
Da du Probleme mit deinem Kreuz hast, müßen es Ortopeden sein.Dieser Attest mußt mindestens von 2 Ärzten unterschrieben werden.
Sie müßen rein schreiben ob du die Pflicht gesundheitlich erfüllen kannst oder nicht.
3 Paßfotos muß du mitnehemen damit die Arzste auf die Rückseite unterschreiben können, wo es damit heißen soll da du es warst, den man untersucht hat.
Im Attest muß dein Vollständigername, alle Daten was in deinem türksichen ID steht , und die Adresse von dein Wohnort in Deutschland stehen.
Dieser Attest muß noch beim Noter begläubigt werden.  ( 2 Kopien)
Dann gehts du mit diesen Unterlagen  zum Konsulat und verlangst ausgemußter zu werden.
Es kann auch sein dass man von Dir verlangt dass du in der Türkei zu einem Militärkrankenhaus zu Gesundheitscheck muß.
Da Türkei und Deutschland Nato-Staaten sind kannst du selber wählen in welchen in diesen 2 Länder du dein Wehrpflicht erfüllen willst. Die Pflicht in welchem diesen Länder du leistest wird von dem anderen Land akzeptiert.

Klick bitte unten, ich gehe davon asu dass du Türkisch kannst.

http://www.tcberlinbe.de/tr/konsolosluk/askerlik_ozurlu.htm

http://www.tcberlinbe.de/tr/konsolosluk/askerlik_dovizli.htm

Da du in Deutschland lebst und wenn du die €5000,- hast würde ich dir empfehlen, dass du die Pflicht schnell wie möglich erfüllst, sonnt klappt es mit der Zeit nicht, dann hast du deine eigene Familie kannst nicht, muß arbeiten geht wieder nicht. Und zum Schluß hast du nur Probleme. Las es dir bitte die Probleme erspart bleiben.

Caya
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ronny
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Antwort #3 - 18.02.2005 um 17:09:29
 
Zitat:
Evtl. die Wehrdienstgeschichte ? Aber da kann Caya (! ! !) evtl mehr zu sagen, der kennt sich im türkischen Recht besser aus als ich


Hab ich´s doch gewußt  :paletti

Greetz
Ronny
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URMEL
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Antwort #4 - 19.02.2005 um 11:44:49
 
Hallo Ronny und Caya,

vielen Dank für die Auskunft hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft.
Bei der Vorbereitung zu meiner Hochzeit hatte ich eine Meldeauskunft vom Amt
beantragt. In diese standen meine beiden Staatsangehörigkeiten deutsch/türkisch
verzeichnet, obwohl weder meine Eltern, noch ich irgendwo bei den Behörden oder
sonstiges die Angabe deutsch/türkisch gemacht hatte.
Das hat mich etwas in Panik gebracht.
Man hört in letzter Zeit immer öfter, dass die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt
werden soll, da die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt wurde.

Das Kreiswehrersatzamt hat mich untersucht und zu einer zweiten Untersuchung wieder ausgeladen, da ich T6 bekommen habe.
Um den Militärdienst in der Türkei ganz abzuwenden hatte ich nachgefragt, ob ich nicht
wenigstens Zivildienst machen könnte.
Daraufhin sagte der Mitarbeiter wortwörtlich :Junge nicht einmal das kannste machen!.

Danke für den Tip der Internetseite (habe nicht nur zwei Staatsbürgerschaften, sondern
auch Mutter- und Vatersprache)
Werde jetzt versuchen die Unterlagen zusammenzustellen und mich darum kümmern,
bin seit Dezember 2004 verheiratet und warte gerade auf meine zweite Hälfte (Izmir)
wollte eigentlich keine EUR 5000,00 bezahlen müssen.

Danke für die Tips

Gruss URMEL :-D
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Ralf
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Antwort #5 - 19.02.2005 um 14:21:18
 
Hallo Urmel!  Zwinkernd

Kleiner Nachtrag noch:
Ronny schrieb:
Zitat:
Die Kinder, welche sich später mal durch eine Option entscheiden müssen, haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung sondern durch Geburt im Inland erworben.

Genau gesagt betrifft die Optionspflicht die Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs 3 StAG oder nach § 40 b StAG erworben haben. Der Erwerb durch Abstammung von einem deutschen Elternteil richtet sich jedoch nach § 4 Abs. 1 StAG.

Türkische Wehrpflicht:
Von dieser kann man sich bekanntlich zurückstellen lassen, aber nur solange, bis man  38 Jahre alt ist. Die Probleme kommen dann später.

Caya schrieb:
Zitat:
Da Türkei und Deutschland Nato-Staaten sind kannst du selber wählen in welchen in diesen 2 Länder du dein Wehrpflicht erfüllen willst. Die Pflicht in welchem diesen Länder du leistest wird von dem anderen Land akzeptiert.

Richtig ist, dass NATO-Staaten die in einem anderen Bündnisstaat geleistete Wehrdienstzeit auf Antrag anrechnen, aber eben nur bis zur tatsächlich abgeleisteten Dauer. Wenn die türkischen Wehrpflicht z.B. ein Jahr länger dauert als die deutsche, wäre das Jahr Differenz dennoch abzuleisten.

Aus Erfahrung mit Einbürgerungsverfahren weiß ich, dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen nur durch ein Gutachten eine Militärarztes in der Türkei möglich ist. Untersuchungsergebnisse aus Deutschland reichen jedenfalls nicht.

Die einfachste Lösung wäre folgende:

Antrag auf Zurückstellung vom türkischen Wehrdenst stellen. Wenn dieser genehmigt wurde, Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Da du noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist dies problemlos möglich.

Dein Bruder kann dies machen, sobald er 18 ist.

Zitat:
In diese standen meine beiden Staatsangehörigkeiten deutsch/türkisch
verzeichnet, obwohl weder meine Eltern, noch ich irgendwo bei den Behörden oder
sonstiges die Angabe deutsch/türkisch gemacht hatte.

Die Behörden wissen aber, dass dein Vater unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde. Dann wissen sie auch, dass seine Kinder ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Im Übrigen ist jeder verpflichtet, beim Meldeamt sämtliche Staatsangehörigkeiten anzugeben.  Zwinkernd
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Caya
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Antwort #6 - 20.02.2005 um 12:05:18
 
Zitat:
Aus Erfahrung mit Einbürgerungsverfahren weiß ich, dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen nur durch ein Gutachten eine Militärarztes in der Türkei möglich ist. Untersuchungsergebnisse aus Deutschland reichen jedenfalls nicht.


Hallo Ralf.

Nach dem Gesetzen ist es Möglich, dass man außer der Türkei (wo eine Vertretung des türkischen Staates vorhanden ist ) durch ein ärztliches Gutachten auch ausgemußtert werden kann. Aber dies dauert in der Regel ca. 6 Monate bis man eine Antwort aus der Türkei bekommt.
dazu :
Zitat:
Özürlü Yükümlülerin Askerlik islemleri
Kisisel basvuru veya posta ile yapilabilir.  

Aciklamalar :
Raporlarda asagidaki hususlarin yer almasi gerekmektedir:

Rapora yükümlünün son üc ay icinde cekilmis vesikalik fotograflari yapistirilmalidir.. Bu fotograflar uzman hekimlerce imzalanarak onaylanmalidir.
Arizalari gözle görülebilecek kadar belirgin olan yükümlünün raporuna eklenecek arizayi gösteren boy fotograflari, laboratuar bulgulari ve röntgenler de ilgili hekimlerce imzalanarak onaylanmalidir Hastalik veya ariza gözle görünür nitelikte degilse, sadece laboratuar bulgulari ve röntgenler ilgili hekimlerce onaylanip rapora eklenmelidir.
Raporda yükümlünün adi ve soyadi, baba adi, dogum tarihi, nüfusa kayitli oldugu il, ilce, köy veya mahalle ile yurt disindaki acik adresi yazilmalidir (*).
Raporu düzenleyen uzman hekimler teshislerini ve yükümlünün askerlige elverisli olup olmadigini belirterek raporu imzalamalidir. Hekimlerin raporlardaki imzalari noter tarafindan da tasdik edilmelidir.


Gerekli Belgeler :
Yükümlüler saglik sorunuyla ilgili olarak bulunduklari yerlere yakin tam tesekküllü üniversite hastanesine giderek iki uzman doktor tarafindan muayene olup bu doktorlarin ikiser nüsha rapor düzenlemeleri gerekmektedir.
Son Yoklama Formu’nun kimlik bilgilerini ve adres bölümlerini doldurup, resim yapistirdiktan sonra bu formlarin ilgili bölümleri ayni doktorlar tarafindan doldurulup imzalanarak sözkonusu raporlara eklenmelidir.
Nüfus cüzdaniniz ve pasaportunuzun asillari ve ikiser adet fotokopilerinin Baskonsoloslugumuza / Büyükelciligimiz Konsolosluk Subesine gönderilmesi gerekmektedir.
Quelle: Internetseite des türksichen Botschafter in Berlin.

Ps: Sorry ist Türkisch aber , dies kann Urmel vielleicht weiter helfen.


Aber ich gehe davon aus, dass es in der Paxis anders ist.
Tja, so ist es mal in der Türkei.  :ung

Zitat:
Es kann auch sein dass man von Dir verlangt dass du in der Türkei zu einem Militärkrankenhaus zu Gesundheitscheck muß.

deswegen habe ich dies noch dazu geschrieben.

Wehrpflicht dauert in der Türkei mit den neuen Veränderungen 15 Monate. Aber da man €5000,- +1 Monat Grundausbildung leistet, ist dies identisch mit diesen 15 Monaten.
Es würde doch nicht  bedeuten, dass er danach noch eine weitere Pflicht im Bundeswehr leisten muß, da er nur ein Monat die Pflicht erfüllt hat.
Wenn er in Deustchland ein Zivildienst leistet, wird dies auch von der türkische Seite als annerkannt.
Ein Tip Urmel: wenn du die Pflicht erfüllen mußt, dann warte bitte nicht bis zum letzten Moment. Die Zeit die du dazu jetzt nicht hast, wirst du in den kommenden Jahren nie haben. Deswegen wenn du keine andere Wahl hast, warte nicht bis du 38 bist.

LG
Caya


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« Zuletzt geändert: 20.02.2005 um 13:03:57 von Ralf »  
 
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URMEL
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Antwort #7 - 20.02.2005 um 13:45:56
 
Hallo Caya,

ich glaube mach mir zu viele Gedanken, ich habe bereits eine Freistellung bis zum Jahr 2025, wenn es klappt, ist die Türkei bis dahin in der EU und ich brauch bis dahin keinen Wehrdienst mehr zu leisten.

Am besten werde ich mich dieses Jahr in meinem Türkeiurlaub versuchen bei den entsprechenden Stellen zu erkundigen.

Danke für die Bemühungen.
URMEL
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