Hallo Urmel!
Kleiner Nachtrag noch:
Ronny schrieb:
Zitat:Die Kinder, welche sich später mal durch eine Option entscheiden müssen, haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung sondern durch Geburt im Inland erworben.
Genau gesagt betrifft die Optionspflicht die Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs 3
StAG oder nach § 40 b
StAG erworben haben. Der Erwerb durch Abstammung von einem deutschen Elternteil richtet sich jedoch nach § 4 Abs. 1
StAG.
Türkische Wehrpflicht:
Von dieser kann man sich bekanntlich zurückstellen lassen, aber nur solange, bis man 38 Jahre alt ist. Die Probleme kommen dann später.
Caya schrieb:
Zitat:Da Türkei und Deutschland Nato-Staaten sind kannst du selber wählen in welchen in diesen 2 Länder du dein Wehrpflicht erfüllen willst. Die Pflicht in welchem diesen Länder du leistest wird von dem anderen Land akzeptiert.
Richtig ist, dass NATO-Staaten die in einem anderen Bündnisstaat geleistete Wehrdienstzeit auf Antrag anrechnen, aber eben nur bis zur tatsächlich abgeleisteten Dauer. Wenn die türkischen Wehrpflicht z.B. ein Jahr länger dauert als die deutsche, wäre das Jahr Differenz dennoch abzuleisten.
Aus Erfahrung mit Einbürgerungsverfahren weiß ich, dass eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen nur durch ein Gutachten eine Militärarztes in der Türkei möglich ist. Untersuchungsergebnisse aus Deutschland reichen jedenfalls nicht.
Die einfachste Lösung wäre folgende:
Antrag auf Zurückstellung vom türkischen Wehrdenst stellen. Wenn dieser genehmigt wurde, Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit stellen. Da du noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist dies problemlos möglich.
Dein Bruder kann dies machen, sobald er 18 ist.
Zitat:In diese standen meine beiden Staatsangehörigkeiten deutsch/türkisch
verzeichnet, obwohl weder meine Eltern, noch ich irgendwo bei den Behörden oder
sonstiges die Angabe deutsch/türkisch gemacht hatte.
Die Behörden wissen aber, dass dein Vater unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurde. Dann wissen sie auch, dass seine Kinder ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Im Übrigen ist jeder verpflichtet, beim Meldeamt
sämtliche Staatsangehörigkeiten anzugeben.