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Illegaler Vater (Gelesen: 3.299 mal)
blackflame
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Beiträge: 5
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Illegaler Vater
15.02.2005 um 22:10:08
 
Hallo,

ich wende mich an Euch mit der Bitte um Hilfe bei der Entwirrung meines Chaos...

Mein Mann, den ich (deutsche Staatsbürgerin) allerdings nur religiös (und damit nicht anerkannt) hier in Deutschland geheiratet habe, ist seit vielen Jahren illegal hier in Deutschland. Ich bin auch nur teilweise im Bilde, dass es doch verschiedene Ordnungswidrigkeitssachen gibt, die anhängig wären, aber wohl noch keine Abschiebung.

Ich bin im Moment im 5.Monat schwanger und irgendwie komm ich mit dem Rechtschaos in unserem Leben nicht so ganz klar. Selbstverständlich würden wir gern alles auf legale Beine stellen.

Auch hätte ich ihn gerne (schon legal) hier, wenn das Kleine zur Welt kommt, schon aus Unterhaltssicherungsgründen.

Kann mir jemand raten, was der beste Weg dahin wäre?
Ich weiß, dass er die Vaterschaft schon jetzt anerkennen kann. Nützt uns das im weiteren Verfahren oder schadet das eher, da in seinem Pass ja kein Aufenthaltstitel ist?
Sollten wir lieber warten, bis das Kind geboren ist und dann versuchen, einen Aufenthaltstitel zu bekommen? Wie sind da überhaupt die Chancen?
Oder sollte er jetzt ausreisen und versuchen, mit einem Visum zurück zu kehren? (Dabei habe ich die Befürchtung, dass er kein Visum bekommt.)
Oder weiß jemand noch einen anderen, günstigeren Weg?

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinungen.

LG
blackflame
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Mena
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Beiträge: 106
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.02.2005 um 01:14:59
 
Hallo blackflame,
Da ich kein Experte bin, kann ich nur raten mal unter "suche" zu suchen. Z.B. mit den Worten  "illegal" und "schanger" oderso, da kann man viel erfahren.
Gruß, Mena
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.02.2005 um 01:52:18
 
Du wirst evtl. verstehen, dass solche Fälle etwas "aufstoßen". Da hält sich jemand
jahrelang unerlaubt hier auf. Und dann wenn der Rettungsanker geworfen wurde
in Form eines Kindes (was ja an sich was tolles ist in einer ernsten Beziehung), will
man das so nebenbei schnell legalisieren. So gaaanz einfach wird das sicher nicht
werden. Das wird hammerschwer, denn es riecht zunächst mal nach Haft, Bestrafung
und evtl. sogar Ausweisung ....

Vielleicht solltet ihr mal daran denken, den Weg der Ehrlichkeit einzuschlagen und sich
zu offenbaren.  Je länger ihr wartet, desto schlimmer wird es i.d.R. Auf die Karte Kind
allein zu setzen, kann auch ins Auge gehen.

Sorry, aber DEN Rat gibt es nicht. Und mach dich mal auf ne harte Tour gefasst.

Ich bin sicher kein Hardliner, aber solche Fälle sind ned grad "nett".


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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.02.2005 um 07:08:12
 
Zitat:
Ich weiß, dass er die Vaterschaft schon jetzt anerkennen kann.


Spätestens im Standesamt droht ihm die vorl. Festnahme wegen des illegalen Aufenthaltes. Der Szandesbeamte ist aufgrund einer Neuregelungen der Mitteilungspflichten ab sofortverpflichtet, den   den illegalen Aufenthalt unverzüglich zu melden.

Weil jede Verzögerung einen Verstoß gegen Dienstpflichten bedeutet, wird es aufgrund der Straftatbestimmungen nicht mehr so einfach sein, darüberhinwegzusehen.
Schuldhaftes Zögern kann u.U. als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gewertet werden. Desdewegen gehe ich mal davon aus, dass der Standesbeamte da sofort tätig wird.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 16.02.2005 um 07:51:56
 
Zitat:
Spätestens im Standesamt droht ihm die vorl. Festnahme wegen des illegalen Aufenthaltes. Der Szandesbeamte ist aufgrund einer Neuregelungen der Mitteilungspflichten ab sofortverpflichtet, den   den illegalen Aufenthalt unverzüglich zu melden.

Weil jede Verzögerung einen Verstoß gegen Dienstpflichten bedeutet, wird es aufgrund der Straftatbestimmungen nicht mehr so einfach sein, darüberhinwegzusehen.
Schuldhaftes Zögern kann u.U. als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gewertet werden. Desdewegen gehe ich mal davon aus, dass der Standesbeamte da sofort tätig wird.


Moin,
die Mitteilungpflicht gilt übrigens für alle öffentlichen Stellen, also auch für die Jugendämter.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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cesor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.02.2005 um 12:03:29
 
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Vaterschaftsanerkennung (und Sorgerechtserklärung) notariell beurkunden zu lassen - kostet allerdings ein paar Euro, im Gegensatz zur amtlichen Beurkundung.

Näheres per PN.

Viele Grüße
cesor
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #6 - 16.02.2005 um 12:19:47
 
fakt ist doch, dass das boot schon ganz schön in schwierigkeiten ist und zu kentern droht...

allerdings wenn ihr ein gemeinsames leben in deutschland anstrebt, solltet ihr euch zumindest rechtlichen beistand holen (anwalt aufsuchen), den VOLLSTÄNDIGEN sachverhalt schildern und dann entscheiden, wie es für euch weitergeht...

illegaler aufenthalt, und dann auch noch jahrelang, ist kein kavaliersdelikt...zusätzlich noch kleinere "ordnungswidrigkeiten" (bei einer bekannten führte dreimaliges "schwarzfahren" zu einer bewährungsstrafe)...rechtliche konsequenzen kommen da definitiv auf deinen freund/mann zu...

die möglichkeit der freiwilligen ausreise und dann visumbeantragung als kindsvater wäre an sich die beste möglichkeit, wenn er nicht illegal hier wäre, sondern mit einem anderen visum, was demnächst ablaufen würde oder ähnliches...

da er aber aufgefallen ist während seiner zeit mit dem "illegalen aufenthalt"[ist ja kein tatsächlicher aufenthaltstitel] (was ich an sich sowieso nicht verstehe, wie so etwas möglich sein kann...) ist es eben nicht mehr so ohne weiteres möglich freiwillig auszureisen um umgehend mit einem familienzusammenführungsvisum zum kind einzureisen...

dennoch, da ein kind unterwegs ist, euch dreien viel glück beim "legalisieren" deines mannes. feffi.
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No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
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blackflame
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.02.2005 um 23:14:48
 
Danke erstmal allen für eure Hinweise.

Ich weiß selbst, dass die Situation nicht wirklich einfach ist, sonst hätten wir wohl auch schon eine Lösung.

@fons
Sicher glaub ich dir das, aber ich denke, dass jeder dieser Fälle so seine Geschichte hat, die zu beurteilen manchmal nicht einfach ist.

Ich werd wohl als erstes mal nen Anwalt suchen.
Weiß jemand nen guten in diesen Dingen in Berlin?

LG
blackflame
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cesor
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.02.2005 um 12:14:02
 
Ich kenne eine sehr gute Anwältin in Berlin, Name und Adresse schicke ich per PN.

Viele Grüße
cesor
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blackflame
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.03.2005 um 14:16:28
 
Okay....ein Update von mir:

Wir haben eine notarielle Vaterschaftsanerkennung gemacht und mein Mann hat es geschafft, nach Marokko zu kommen, ohne aufgegriffen zu werden, ist also jetzt dort.

Ich hoffe, wir haben damit die Chancen ein wenig verbessern können.
Kann mir jemand rarten, welchen Weg wir weiter gehen soolen? Über Besuchervisum und dann alle Formalitäten hier erstmal erledigen oder gibt es auch VOR der Geburt einen Weg, damit er nicht NOCHMAl raus muss?

LG
blackflame
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