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Kinder zukommen lassen (Gelesen: 1.218 mal)
Gilmore
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Nuernberg, Germany
Nuernberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kinder zukommen lassen
11.03.2005 um 14:41:33
 
Hi, bin gestern auf diesen Forum aufmerksam geworden und konnte es kaum erwarten, bis die Seiten zugänglich waren...
Habe die Option Suche benutzt aber leider nichts gefunden, was mein Problem betrifft....

Ich bin eine seit 3 Jahren mit einem Deutschen glücklich verheiratete Ausländerin.... in ein paar Wochen haben wir einen Termin bei dem Ausländerbehörde um meine Aufenthaltsgenehmigung zu regeln...Ich gehe davon aus, dass wir keine Probleme damit haben werden und fühle mich auch sicherer, nachdem ich die Berichte und Tipps von einigen Mitglieder des Forums gelesen habe....So weit, so gut...

Mir geht es aber um die Kinder meiner Schwester...

Die beide befinden sich noch im meinen Heimatland und gehen zur Schule (die sind 10 und 8 Jahre alt). Und wir würden die sehr gerne nach Deutschland holen, so dass sie eine Chance auf ein besseres Leben haben...Ihre Mutter ist damit einverstanden...also, praktisch steht uns nichts im Wege....wenn nicht diese ganze Behörden gäben!  Zwinkernd
Die Lebensunterhalt der Kinder können wir versichern...wie sieht es aber mit Krankenversicherung aus?
Was müssen wir tun, um das alles rechtmäßig auf der Reihe zu kriegen?

Bin ziemlich orientierunglos...habe einmal bei der Schulinformationzentrum gefragt, und die meinten, ich sollte die Kinder erstmal holen und dann könnten wir weiter reden....

Was meint ihr?

Grüße, Gilmore.
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.03.2005 um 16:10:49
 
Zitat:
Mir geht es aber um die Kinder meiner Schwester...

Die beide befinden sich noch im meinen Heimatland und gehen zur Schule (die sind 10 und 8 Jahre alt). Und wir würden die sehr gerne nach Deutschland holen, so dass sie eine Chance auf ein besseres Leben haben...Ihre Mutter ist damit einverstanden...also, praktisch steht uns nichts im Wege....wenn nicht diese ganze Behörden gäben!  Zwinkernd
Die Lebensunterhalt der Kinder können wir versichern...wie sieht es aber mit Krankenversicherung aus?
Was müssen wir tun, um das alles rechtmäßig auf der Reihe zu kriegen?


Kurz und knapp: Das ganze wird nicht funktionieren! Ein Nachzug von sogenannten "Sonstigen Familienangehöriger (d. h. in etwa: Nicht-Ehegatten, Nicht-Kinder, Nicht-Eltern) ist nur möglich, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Vgl. § 36 AufenthG ( http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#36 ) Die allgemeine "Chance auf ein besseres Leben" wird da nicht ausreichen.

Außerdem würde ich sowieso mal überlegen, ob es nicht besser wäre, wenn die Kinder in ihrem Heimatland bei ihrer Mutter bleiben und ihr für eine vernünftige Schulausbildung dort sorgt. Später könnte man ja sehen, ob evtl. ein Studium in D in Frage kommt...

Zitat:
Bin ziemlich orientierunglos...habe einmal bei der Schulinformationzentrum gefragt, und die meinten, ich sollte die Kinder erstmal holen und dann könnten wir weiter reden....

So ein Blödsinn!  Smiley

Abu
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Gilmore
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Beiträge: 3

Nuernberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 11.03.2005 um 17:05:57
 
Kann man die Kinder nicht einfach nach Deutschland einladen?

Habe mal eine bekannte gehabt und die meinte, man hätte sie als kind eingeladen und sie ist daraufhin länger geblieben...Inzwischen hat sie schon ein deutsches Pass...
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Mick
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Beiträge: 12.931

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 11.03.2005 um 17:25:36
 
Zitat:
Kann man die Kinder nicht einfach nach Deutschland einladen?

Habe mal eine bekannte gehabt und die meinte, man hätte sie als kind eingeladen und sie ist daraufhin länger geblieben...Inzwischen hat sie schon ein deutsches Pass...



Hi,
wer auf Dauer nach D. kommen möchte, muss das bei der
Visumsbeantragung auch so sagen. Alles andere bewegt
sich außerhalb der Legalität.
Im Aufenhaltsgesetz steht was von "Zuwanderungsbe-
grenzung". Das bedeutet, dass der Zuzug von Ausländern
auf die im Gesetz normierten Fälle beschränkt werden soll.
Das, was Ihr wollt, ist dort nicht vorgesehen, findet Euch
damit ab.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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