Hallo Martin,
nur ganz kurz: Das Zugriffsrecht des BGS und der Polizei endet nicht an der Flugzeugtür, so wie Du das noch in Deinem 1. Beitrag geschrieben hast.
Nur im Falle von Start, Landung und Flug hat der verantwortliche Flugzeugführer das Recht durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Insoweit stehen dem Flugzeugführer als Beliehener hoheitliche Befugnisse zu.
Was Maßnahmen der Ordnung und Sicherheit, zivilrechtliche Weisungsbefugnisse, die Wahrnehmung von Notstandsrechten oder vertragliche Rechtsgrundlagen mit Eheschließung zu tun haben habe ich noch nicht ganz verstanden.
Insofern kann ein Flugzeugführer weder theoretisch noch praktisch Ehen schließen. Nach deutschem Recht nicht, weil dazu auschließlich Standesbeamte ermächtigt sind (das richtet sich jetzt ausnahmsweise nicht nach dem LuftVG). Und außerhalb Deutschlands geschlossene Ehen sind nach Art. 13 EGBGB gültig, wenn die jeweilige Ortsform beachtet wurde. Nun nenne mir mal bitte ein Staat dieser Welt, der es erlaubt, dass deutsche Flugzeugführer nach deren Ortsrecht Eheschließungen währnd dem Start, der Landung oder dem Flug erlaubt.
Weiterhin halte ich die Bezeichnung "Staatsmacht" für eine Beliehenen, der hoheitliche Befugnisse wahrnehmen darf, für etwas übertrieben.
Ich bezweifle auch weiterhin, dass Flugzeugführer unmittelbaren Zwang anwenden dürfen und können!
Und ich meinte nicht, dass der Karneval lustig ist (was dieser doch tatsächlich manchmal ist) sondern Deine Phantasien hinsichtlich der Eheschließungen in Flugzeugen.
Der einzige Bereich, in dem alle Kapitäne dieser Welt allumfassende Entscheidungsgewalt haben und unmittelbaren Zwang anwenden dürfen, notfalls sogar Wasserpistolen einsetzen dürfen, ist die heimische Badewanne! :dom
Und dazu fällt mir ein: "In meiner Badewanne da bin ich der Kapitän..."
Blaise
P.S. Wo ist der Badewannen- und Kapitänssmilie?