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Aussiedler??? (Gelesen: 1.288 mal)
NNM
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aussiedler???
12.02.2005 um 21:20:38
 
Hi, everybody! :)
So, erst mal kurz zu meiner Geschichte:
Ich bin seit 2.5 Jahren nach Deutschland gekommen um hier ein Studium aufzunehmen. Jetzt nähert sich das Studium allmählich seinem Ende an und ich muss in Kürze entscheiden was ich weiter machen werde. Also entweder hierzulande bleiben oder in mein Heimatland zurückkehren (Ukraine). Auch die unsichere rechtliche Stellung eines Studenten kann nicht ewig fortdauern, insbesondere nach Beendigung des Studiums. 1 Jahr zur Arbeitssuche hilft eh nicht viel, denn ich komme aus einem Nicht-EU Land und werde deshalb bei Aussicht einer Anstellung zugunsten deutscher und EU-Arbeitssuchender benachteilig. Der Beschäftigungsvorrang bleibt auch nach neuem Recht unberührt.
Als Anhaltspunkt für Änderung meines Status könnte die Tatsache sein, dass mein 1995 verstorbener Großvater deutscher Nationalität war. So stand es in seiner Geburtsurkunde und in seinem damals noch sowjetischen Pass.
Meine Frage ist, ob der oben genannte Umstand mir im rechtlichen Sinne irgendwelche Vorteile verschaffen kann. Und falls ja, wie ich dann vorgehen muss.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. :)
Roman
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.02.2005 um 21:53:21
 
Zitat:
Meine Frage ist, ob der oben genannte Umstand mir im rechtlichen Sinne irgendwelche Vorteile verschaffen kann. Und falls ja, wie ich dann vorgehen muss



Hi NNM,

das könnte nur weiterhelfen, wenn Du einen Aufnahmebescheid vorweisen könntest, welcher Dir die Aufnahme als Spätaussiedler zugesagt hääte, oder wenn Du als Abkömmling eines Spätaussiedlers in einen Aufnahmebescheid einbezogen worden wärst.

Das kann so ohne weitere Informationen nicht abschließend beantwortet werden. Ist aber wenn Du erst später oder ohne Aufnahmebescheid eingereist sein solltest mittlerweile ohne Belang für Dich. Auch die Angabe der Nationalität deutsch im sowj. Inlandspaß Deines Großvaters hat da keine andere Beurteilung zur Folge.

Was möglich sein könnte:

Während des II. Weltkrieges haben zum Teil deutsche Volkszugehörige aus der Ukraine die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben, zum Teil auch durch Sammeleinbürgerung.  

War dein Großvater bereits in Deutschland? War er evtl. früher zum Zeitpunkt des II. Weltkrieges hier in Deutschland? ggf. dein Urgroßvater?

Ist es der Vater Deiner Mutter oder Deines Vaters? Wann ist die Person geboren, die die deutsche Staatsangehörigkeit ggf. an Dich vermittelt hat?

Das sind jetzt nur ganz kurz ein paar Fragen. Aber es sind u.U. noch lange nicht alle, die im Zusammenhang mit der Prüfung des Besitzes der deutschenStaatsangehörigkeit relevant werden können.
Deswegen soltest Du Dich mit dem Bundesverwaltungsamt, am sinnvollsten über die für Dich örtlich zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde, in Verbindung setzen.
Dort ggf. wenn es Sinn machen sollte eine Anfrage an das Bundesarchiv in Berlin gestartet werden , ob Unterlagen über die Einbürgerung von Vorfahren vorliegen.

Das kann hier nicht alles im einzelnen geklärt werden. Das hängt von bestimmten Erwerbsvoraussetzungen zu den jeweils relevanten Geburtszeitpunkten zusammen.

deshalb mein Rta, wendeDich an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde. je nach Bundesland auf der Kreis- oder Bezirksregierungsebene angesiedelt.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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