Na prima. Sagte ich nicht, dass es ohne nenneswerte Probleme gehen wird?
Zitat:Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im Landratsamt musste ich meinen marokkanischen Passport abgeben . Es war einfach ein komisches Gefühl. Einerseits habe ich mich auf die deutsche Staatsangehörigkeit gefreut, andererseits hat es mir ein bißchen weh getan über den Verlust meines marokkanischen Passports, der mich Jahre lang begleitet hat.
OK, das ist das normale Verfahren bei Marokko.
Aber: es handelt sich hier um eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1
StAG:
Zitat:§ 12
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
1. ...
2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,
3. ...
Dazu hast du einen zweisprachigen Vordruck ausgefüllt. Das ist der im Gesetz genannte "Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat". Diesen sendet die Einbürgerungsbehörde nach der Einbürgerung zusammen mit dem Pass und einigen anderen Unterlagen an die marokkanische Botschaft.
Dieses Verfahren führt
nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, du besitzt also beide Staatsangehörigkeiten (und musst dieses auch beim Meldeamt angeben).
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die Betroffenen ihren alten Pass nach einiger Zeit von der Botschaft zurück bekommen, allerdings wurde mir dies nie offiziell bestätigt. Du kannst ja zu gegebener Zeit mal berichten. Ansonsten frag nach einiger Zeit mal bei der Botschaft nach.
Und keine Bange: die Annahme des Passes führt auch nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25
StAG, weil die Staatsangehörigkeit ja nicht verloren ging, sondern weiterbesteht.
Zur Frage der Beschleunigung beim deutschen Pass: das wird nichts nützen, weil die Pässe alle zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt werden. Wenn's eilig ist, musst du zuerst einen "vorläufigen Pass" beantragen, denn kann man meistens gleich mitnehmen.
Zur Reise nach Marokko: Da du weiterhin (auch) Marokkaner bist, wirst du dort auch den marokkanischen Pass benötigen.