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Staatenlose aus Rumänien (Gelesen: 3.751 mal)
JessicaSiclovan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.02.2005 um 19:32:59
 
Guten Tag miteinander,

zuerst einmal ein paar Infos zum Background:

Ich bin mit einem Staatenlosen (gebürtigen Rumänen) verheiratet.

Er hat 92 auf die rumänische Staatsangehörigkeit verzichtet.

Sein Asylstatus wurde aberkannt und seitdem lebt er ohne Pass und mit Duldung.

Nun beschäftigt mich die Frage, ob er, wenn Rumänien 2007 der EU beitritt, auch EU-Bürger ist.  Fragezeichen

Noch etwas: Hat jemand Erfahrung mit der Freizügigkeitsregelung für EU-Bürger und deren Ehepartner?
Da wir bald heiraten und nach Rumänien wollen, stellt sich natürlich die Frage, wie er das ohne Ausweis/Pass schafft. Zudem sich das Ausländeramt  Smileyquerstellt und ihm keinen Pass geben will.

Für Ihre Antworten vielen Dank

Jessica Siclovan
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ronny
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Antwort #1 - 11.02.2005 um 19:59:34
 
Zitat:
auch EU-Bürger


Wie das, wenn er die rumänische nicht mehr hat.?

Zitat:
Ich bin mit einem Staatenlosen (gebürtigen Rumänen) verheiratet

Zitat:
Da wir bald heiraten und nach Rumänien wollen


Was denn nun ?

Verheiratet oder nicht?

Zitat:
und ihm keinen Pass geben will.


Mit Recht, weil die Staatenlosigkeit selbst herbeigeführt wurde.

Diese völkerrechtswidrige Praxis gegen Zahlung eines "Obulus" von damals wohl 50,-- DM wurde durch ein zwischenzeitlich mit Rumänien geschlossenes Abkommen rückgängig gemacht.

Er kann jederzeit freiwillig nach Rumänien zurückkehren und sich wiedereinbürgern lassen. Das ist Bestandteil dieses Abkommens.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 11.02.2005 um 22:12:41
 
Zitat:
Mit Recht, weil die Staatenlosigkeit selbst herbeigeführt wurde.


Hi Ronny,

die angebotene Praxis der Rumänen und das Verhalten ausreisepflichtiger Rumänen, die die Staatenlosigkeit herbei führten, um nicht abgeschoben zu werden, fand und finde ich auch reichlich daneben. Aber wir sind auf dem Weg.

Aber:

Fakt ist, dass Staatenlosigkeit besteht. Die Frage, ob ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird, richtet sich nicht danach, wie die Staatenlosigkeit entstanden ist.

Das Problem dürfte hier, wie in den meisten Fällen sein, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet besteht (i.d. Regel haben die Kandidaten eine Duldung). Und als man sich dazu entschied, die rumänische Staatsangehörigkeit abzugeben, wurde übersehen, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) Voraussetzug für die Ausstellung eines Internationalen Reiseausweises für Staatenlose ist.  Umgekehrt läuft die Geschichte nicht.

@jessica:
Findet Euch damit ab, dass Ihr erst glücklich und stressfrei miteinander leben könnt, wenn Dein Gatte den "richtigen" Zustand wiederherstellt. Ich äußer hier selten persönliche Meinungen, eher versuche ich Recht darzustellen, aber die Art und Weise, wie es bei ausreisepflichtigen Rumänen abging, bringen mich zum  explo

Und die Stelle im "Staatenlosengesetz", nach der ein rechtmäßiger Aufenthalt für die Ausstellung eines Reiseausweises gefordert wird, finde ich zumindest in diesen Fällen richtig gut.

Nich die ABH, sondern Dein Zukünftiger und auch der rumänische Staat haben diesen hier verdient:  Smiley
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #3 - 11.02.2005 um 22:30:48
 
Zitat:
Fakt ist, dass Staatenlosigkeit besteht. Die Frage, ob ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird, richtet sich nicht danach, wie die Staatenlosigkeit entstanden ist.


Hi Mick,

das war mir klar. Auch für die Nichtausstellung nehmen wir den gleichen Grund an.

Aber ich wollte das nicht erläutern  grin, weil ich auch sonst  explo bei dem Sachverhalt.

Ronny
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Ralf
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Antwort #4 - 11.02.2005 um 22:55:15
 
Dem ist wohl nicht mehr viel hinzuzufügen. Außer: warum steht das Thema in der Rubrik Einbürgerung?
Dazu nur ganz kurz: Mit einer Duldung wird es nie und nimmer etwas mit einer Einbürgerung, auch sind solche Zeiten nicht anrechenbar, wenn später mal eine AE da sein sollte.

Fazit: ohne seine damaligen Tricksereien mit der Aufgabe der Staatsbürgerschaft würde dein Mann heute wesentlich besser da stehen.
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JessicaSiclovan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.02.2005 um 08:27:44
 
Hallo Ihr Lieben,

ich kann eure Meinungen gut verstehen.

Nur leider redet ihr von Theorie. In diesem Forum müsste man sich doch mit der gängigen Praxis des Ausländeramts auskennen, deswegen habe ich mich an euch gewandt Traurig.

Natürlich ist es richtig, dass mein Freund damals einverstanden war, die rumänische Staatsbürgerschaft abzulegen. Trickserei? Nein, er hatte damals noch Asyl in Deutschland und man hatte ihm versprochen (oder zumindest falsch informiert), dass er die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen würde. Natürlich erst, nachdem er die rumänische abgelegt hatte. Das hat dann doch nicht funktioniert, also stand er ohne Staatsangehörigkeit da.
(Auch eine Praxis, von der noch einige mehr betroffen waren - ich persönlich kenne noch zwei davon)

Zum Thema ausreisen (übrigens das Thema zu dem ich eure ernstgemeinte Hilfe gebraucht hätte): Er war schon zigmal beim Ausländeramt und hat gesagt, dass er das Land verlassen möchte und nach einer Lösung sucht, worauf ihm das Ausländeramt gesagt hatte, dass das nicht möglich sei.
Der Witz bei der Sache ist ja, dass er seit einigen Jahren abgeschoben werden soll und auch drei-vier mal im Jahr nette Post bekommt, aber er bekommt keinen Pass und darf auch nicht gehen! :ung Was ist denn das???????

Deswegen wollte ich mich hier auch erkundigen, welche möglichkeiten wir haben, nachdem wir in zwei Monaten geheiratet haben. Kann ich ihn als EU-Bürger mit über die Grenze nehmen?

Danke für ernstgemeinte Antworten
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ronny
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Antwort #6 - 12.02.2005 um 10:04:09
 
Zitat:
Danke für ernstgemeinte Antworten


Hallo

nachdem Du meine Frage nach deinem Familienstand beantwortet hast, will ich nochmal  versuchen, Dir die Rechtslage zu erläutern. Und das ohne auszurasten.

Dein Freund ist de facto staatenlos, allerdings gibt es seit kurzem ein sog. Rückübernahmeabkommen mit Rumänien.
Darin hat sich RU verpflichtet, die Ausgebürgerten wieder einzubürgern.
Dazu ist aber eine freiiwillige Ausreise nach RU (ohne Abschiebung) und ein freiwilliger Antrag in RU erforderlich. Er wird in DE nie als Staatenloser anerkannt, weil der rechtmäßige Aufenthalt verneint wird.

Die dazu erforderlichen Ausreise-Papiere (korrigier mich bitte Mick, wenns falsch ist) ein. sog. laissez-Passer wird  ihm die ABH gerne ausstellen. Aber eben nur für die freiwillige Ausreise nach RU.

Wenn er wieder Rumäne geworden ist sehe ich einer Familienzusammenführung nach einer evtl. Heirat entspannter entgegen. Aber das Ganze verbaut ihr Euch, wenn er nicht freiwillig zurückgeht.
Auch eine Eheschließung in einem Drittstaat ohne die Klärung wird problematisch werden, weil er eben keine ordnungsgemäßen Papiere hat. Da er PEP nur für die Ausreise nach RU bekommen kann, wird das Vorstehende der einzig gangbare Weg bleiben.

Grüße
Ronny

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Antwort #7 - 12.02.2005 um 11:33:15
 
Zitat:
...dass er die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen würde. Natürlich erst, nachdem er die rumänische abgelegt hatte. ...


Hallo Jessica!

Nur mal zur Klarstellung: Wurde er von der Einbürgerungsbehörde aufgefordert, die rumänische Staatsangehörigkeit aufzugeben? War er dazu im Besitz einer Einbürgerungszusicherung?

Vermutlich nicht.

Natürlich ist der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Aber eben nicht die einzige.

Wer seine Staatsangehörigkeit aufgibt, ohne dass ihm die Einbürgerung zugesichert wurde, begibt sich auf sehr dünnes Eis.
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Ralf
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Antwort #8 - 12.02.2005 um 17:01:16
 
Zitat:
... Kann ich ihn als EU-Bürger mit über die Grenze nehmen?


In welches Land wollt ihr denn?
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