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Aufenthaltsbefugnis (Gelesen: 1.774 mal)
akossia
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Warum ist die Welt so?


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsbefugnis
11.02.2005 um 12:09:53
 
Hallo ,
wer kann mir weiterhelfen?
Ich versuche einer Freundin zu helfen, ihre Lebenssituation in den Griff zu bekommen.
Meine Freundin (22 Jahre aus Togo) hat eine zweijährige Aufenthaltsbefugnis (sie ist seit 12 Jahren in der BRD) , die dieses Jahr abläuft. Ihr Pass läuft auch ab, d.h. sie muß einen neuen Pass und AB beantragen. Die Frage ist, was sie nach dem 1.1.2005 für einen Status bekommt?
Ihre Mutter hat mittlerweile einen deutschen Pass und sie selber hat ein Kind hier, das aber  bei einer Pflegefamilie lebt (Kind ist krank und meine Freundin z.Zt. nicht in der Lage diese Situation zu händeln)
Welche Möglichkeiten hat sie, bzw. welchen Status muß sie nach dem neuen Gesetz beantragen?
Da sie Angst hat abgeschoben zu werden, würde ich gern wissen, ob das überhaupt passieren könnte
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte :anbet
Vielen Dank 
Akossia 
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candy
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsbefugnis
Antwort #1 - 12.02.2005 um 15:22:01
 
Das kommt drauf an (wie so vieles in diesm Bereich). Kommt sie denn selbst für ihren Lebensunterhalt auf oder bezieht sie Sozialleistungen? Unter Umständen kann sie sogar eine Niederlassungserlaubnis bekommen, so sie denn die Voraussetzungen erfüllt (eben kein Sozialleistungsbezug). Dafür schau dir am besten mal die Übergangsregeln an, einmal im Gesetz, aber auch auf diesem Merkblatt:
http://www.fr-hessen.de/aktuelles/uebergangsregelung.doc
Aber nur die Info "hat eine Befugnis" ist leider meist zu wenig, um genaueres sagen zu könne, da muss man schon wissen, wieso weshalb warum und wie sind die weiteren Umstände...
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Nilats_Fesoj
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.02.2005 um 19:19:49
 
Da ist also jemand 12 J in D.
Und hat keine dauerhafte Bleibeerlaubnis.
Und hat ein hier geborenes Kind.
Und muss sich sorgen, rausgeschmissen zu werden.

Art. 1. GG: "Die Würde des menschen ist unantastbar.".

Macht Euch selbst Eure Gedanken.
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