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Genehmigung über die Beibehaltung (Gelesen: 1.606 mal)
irek1410
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09.02.2005 um 13:47:30
 
Hallo! Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit im 1993 erworben und die polnische damals verloren. Da Polen seit dem leztzen Jahr in EU ist, kann ich nur vermuten, dass ich die polnische schon wieder bekomme (1x hatte ich schon Absage). Möchte aber dabei nicht etwas falsch machen . Im Ausländeramt wurde mir gesagt, ich soll Antrag auf Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen.
Egal was für eine Antwort ich bekomme (positive oder negative), kostet das viel Geld. Hat jemand damit Erfahrung? Bitte um die Beratung. Danke.
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Ralf
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Antwort #1 - 09.02.2005 um 14:09:35
 
Hallo Irek1410!

In den Verwaltungsvorschriften heißt es dazu:
Zitat:
25.2.3.3 Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Euro-
        päischen Union

        Eine Beibehaltungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn der An-
        tragsteller den Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied-
        staates der Europäischen Union anstrebt und Gegenseitigkeit besteht,
        vergleiche § 87 Abs. 2 des Ausländergesetzes, Nummer 87.2).


Da zu Polen Gegenseitigkeit besteht, stehen die Chancen grundsätzlich nicht schlecht. Allerdings besteht auf die Beibehaltungsgenehmigung kein Anspruch, ein solcher Antrag sollte daher vernünftig begründet werden.
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irek1410
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Antwort #2 - 09.02.2005 um 14:59:55
 
Ralf, ich danke dir für die schnelle Antwort. Aber vielleicht kannst Du mir ein Tipp geben, was ich in der Begründung schreiben soll. Vom Herz bin ich Polin, aber mit Deutschland bin ich nach 17 Jahren auch schon verbunden. Mein Mann und meine zwei Söhne (21 Jahre alt) sind auch Doppelstaater. Aber das ist bestimmt kein Argument für die Begründung. Was meinst Du??
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Ralf
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Antwort #3 - 09.02.2005 um 15:39:40
 
Zitat:
Ralf, ich danke dir für die schnelle Antwort. Aber vielleicht kannst Du mir ein Tipp geben, was ich in der Begründung schreiben soll.

Ich denke mal, dass du deine Beweggründe selbst am besten formuliern kannst.

Zitat:
Mein Mann und meine zwei Söhne (21 Jahre alt) sind auch Doppelstaater. Aber das ist bestimmt kein Argument für die Begründung. Was meinst Du??

Doch, das wäre ein Ansatzpunkt. Ein weiteres Argument wäre, dass du bei Einbürgerung nach heutiger Rechtslage die polnische Staatsangehörigkeit behalten könntest.
Auch sonstige Bindungen an Polen wären hilfreich, evtl. hast du ja dort nahe Verwandte?

Grundsätzlich gilt: ein Patentrezept gibt es nicht. Aber wie gesagt: wegen der Gegenseitigkeitsregelung sind die Chancen gut.
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