Hallo Menschenhelfer,
ich habe am 13.10.03 einen Einbürgerungsantrag erstellt.
End November 2003 wurde ich gedrängt eine Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, in dem steht, dass das Arbeitsverhältnis aus Betrieblichbedingtengründen beendet werden muss. Stand dort auch, dass ich Firmenmitarbeiter (Siemens) bis End März 2004 weiterhin bin, mein Entgelt bekomme und gleichzeitig freigestellt.
In Februar 2004 habe ich einen Brief vom Einbürgerungsbehörde (EBH, die gleiche zuständige ABH) bekommen, wo sie von mir zu Weiterbearbeitung eine Bescheinigung benötigen, dass ich im ungekündigter Zustand befinde! Damals war für mich der Antrag nicht mehr das Thema, sondern diese Bescheinigen!
Seit dem 1.4.2004 bin ich arbeitslos und beziehe ArbeitslosenGELD (evtl. bis Ende März 05) und keine Sozialhilfe!
Das alles weist die
ABH, sie wissen auch über meine Bemühungen, um eine Stelle zu finden. Manche von euch wissen über die bisherige Ärger über andere Themen mit der
ABH.
Heutige Status: Ich behalte weiterhin meine
AE solange ich ALG beziehe.
Nach §85 habe ich also die ganze Zeit die Vorrausetzung für Einbürgerung erfüllt. Mein Lebensunterhalt ist jetzt durch das Arbeitslosengeld (1600 €), der oberhalb der Sozialhilfegrenze liegt, (ohne Berücksichtungen des zusätzlichen Kinder- und Erziehungsgeld) gesichert und vor dem 1.04.2004 war mein Lebensunterhalt durch meinen Arbeitsgeberentgelt gesichert gewesen.
Nachdem ich noch mal §85 genau gelesen habe, kommt meine große Frage: Hätte die ABH/EBH mich nicht längst eingebürgert? War das Verlangen nach diese Bescheinigung im Februar gerechtfertigt?
Wenn JA, wie bezeichnet ihr das Verhalten von der ABH/EBH? Was rät ihr mir?
Glaubt mir der ganze Stress verursacht mir schlaflose Nächte.
Danke!
Euer Jafra