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Staatsangehörigkeitsausweiß (Gelesen: 1.410 mal)
irek1410
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeitsausweiß
10.02.2005 um 10:50:52
 
Hallo Ralf, ich bedanke mich für die gestrige Hilfe und gleichzeitig stelle ich Dir noch ein Problem dar.
Meine Familie (Mann, ich und 2 Kinder) kam im Oktober 1987 aus Polen nach Deutschland. Die Kinder waren damals 3 Jahre alt. Wir sind keine Vertriebene, da mein Mann nach dem deutschen Recht eine deutsche Mutter hat (in Dortmund geboren und einnen polnischen Vater). Mein Mann erwarb schon nach drei Monaten Aufenthalt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung (angeblich könnte das nur in sechs Monaten  nach der Einreise nach Deutschland passieren). Meine Kinder bekamen am 12.09.1990 - „Staatsangehörigkeitsausweiße“. Laut dieser Ausweiße sind beide deutsche Staatsangehörige. Die waren aber nur bis 11.09.2000 gültig. Ich habe mich im Jahre 2002 bei Einbürgerungsbehörde (EB) erkündigt, wurde mir aber gesagt das alles o.k. ist. Die Kinder sollten sich nur dann melden (bei EB), wenn irgendwo, irgendwann jemand Zweifel ziehen würde. Mitterweile sind die Kinder schon fast 21 Jahre. Meine Frage lautet. „Sollten meine Söhne noch was beantragen, um in der Zukunft ruhig hier in Deutschland zu schlafen und zu leben? Einer macht zur Zeit Zivildienst und möchte studieren, der zweiter eine Ausbildung. Meine drei Männer sind Doppelstaater. Danke vorraus. Smiley
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.02.2005 um 11:03:13
 
Zitat:
„Sollten meine Söhne noch was beantragen, um in der Zukunft ruhig hier in Deutschland zu schlafen und zu leben? Einer macht zur Zeit Zivildienst und möchte studieren, der zweiter eine Ausbildung. Meine drei Männer sind Doppelstaater. Danke vorraus


Hallo Irrek,

weil Ralf nicht online ist antworte ich mal. Mach Dir keine Sorgen.

Die Auskunft der Staatsangehörigkeitsbehörde ist zutreffend gewesen. Ich habe das Gleiche immer wieder geantwortet, wenn diese Fage kam.

Kaum ein deutscher Staatsangehöriger hat einen "richtigen Nachweis" darüber, dass er die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich besitzt. Deine Söhne brauchen den Ausweis auch in den seltensten Fällen nochmal aktuell irgendwo vorlegen. Und wenn es verlangt werden sollte, ist das ja schnell aktuell neu ausgestellt.

Ich hatte früher Fälle, wo das für den öffentlichen Dienst in Bayern, beim Auswärtigen Amt oder bei der Niederlassung als Arzt noch verlangt wurde. Wie es heute ist kann ich gar nicht sagen, weil ich zwei Jahre raus bin. Ich kann mir aber keine wesentliche Änderung der Praxis vorstellen.

Und BTW:

Ich selbst habe bisher noch nie einen Staatsangehörigkeitsausweis gebraucht und bin seit mehr als 25 Jahren Beamter.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 10.02.2005 um 11:23:45
 
Stimmt. Ich habe so eine Urkunde selbst auch nie gehabt. Natürlich könnt ihr neue beantragen, wenn es euch beruhigt.  Zwinkernd Ist halt mit Kosten verbunden (wenn mich nicht alles täuscht, 51 Euro pro Stück). Aber wirklich notwendig ist ein Staatsangehörigkeitsausweis nur selten, z.B. in einigen Bundesländern bei Einbürgerungsverfahren nach § 9 StAG (für den dt. Ehegatten).

Fazit: Wenn der Ausweis nicht ausdrücklich irgendwo verlangt wird, kann man sich das Geld dafür sparen. In den allermeisten Fällen reicht der Personalausweis bzw. der Reisepass.
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