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namensänderung ?? (Gelesen: 2.097 mal)
jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag namensänderung ??
09.02.2005 um 09:05:16
 
Familienname die die Zweite
Mal kurz ne Frage.
Wie heisst denn meine Frau offiziell in Deutschland , Wir haben uns bei der Heirat in USA keinen Namen ausgesucht...(Namensrecht)
Heirat war in Kentucky (USA).
Sie hat ihren Ausweis ändern lassen auf meinen Nachnamen.
Wollten beim Standesamt ein Familienbuch anlegen, die Standesbeamtin fragte ob wir bei der Heirat was unterschrieben hätten wegen der Namensgebung.
Müssten wir das hier jetzt beurkunden lassen, welchen namen wir führen ?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2005 um 09:19:08
 
Ja.

Da ihr im Ausland geheiratet habt, hat keine Namenswahl nach Art. 10 EGBGB stattgefunden.

Unter gewissen Umständen, wie z. B. der Anlage eines Familienbuchs, wird das nachgeholt.

Abu

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 09.02.2005 um 09:25:24
 
Zitat:
Da ihr im Ausland geheiratet habt, hat keine Namenswahl nach Art. 10 EGBGB stattgefunden


Stimmt ! Viele Standesämtler sagen heute wenn der Heimatstaat der Ehefrau diese Namenswahl, keine Rechtswahl, so akzeptiert, müssen wir nichts mehr extra erledigen.

Jeder hat halt den Namen nach seinem Heimatrecht, und gut is.

Halte ich auch für sinnvoll, wird nur immer zum Problem wie in der Ausgangsfrage, wenn die Eheschließung im Drittstaat eine Namensführung ergibt, die von den Heimatrechten abweicht.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.02.2005 um 09:33:44
 
ja , aber meine frau als amerikanerin, hat die nach dem common law ,kein recht auf freie namenswahl.
meine frau sagte zu mir , das sie meinen namen einfach so annehmen kann ohne es in usa zu beurkunden.
http://www.amrecht.com/swagner5.shtml

gilt das ändern ihres amerikanischen ausweisen denn nicht schon als "beurkundung " sozusagen das wir uns auf einen familiennamen geeinigt haben ?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.02.2005 um 09:53:48
 
Zitat:
Viele Standesämtler sagen heute wenn der Heimatstaat der Ehefrau diese Namenswahl, keine Rechtswahl, so akzeptiert, müssen wir nichts mehr extra erledigen


Hi Jobek,

die oben genannte Auskunft war ja so Zitat:
gilt das ändern ihres amerikanischen ausweisen denn nicht schon als "beurkundung "
zu verstehen .

Du hast Deinen Namen nach deutschem Recht, und sie ihren nach US-Recht.
Ist ein gemeinsamer Name und deswegen eine weitere Erklärung überflüssig.

Grüße
Ronny
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