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unbezahltes Probearbeiten (Gelesen: 3.690 mal)
Zemra4
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbezahltes Probearbeiten
05.02.2005 um 15:02:06
 
Hier geht es zwar mehr um ein Arbeitsrecht, aber es betrifft meinen ausländischen Mann.

Mein Mann bewarb sich mit Foto und Lebenslauf als Barmann, er wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen und soll dann sofort Probearbeiten. Das Probearbeiten sollte nicht vergütet werden.

Er hat dann von 16 Uhr bis 3 Uhr früh mit nur 10 Minuten Pause gearbeitet, das sind fast 11 Stunden am Stück, um dann zu hören, dass er für den Job nicht genügend deutsche Sprachkenntnisse hätte.

Er hat 2 Jahre Berufserfahrung, also ausreichende Fachkenntnisse. Ungenügende Sprachkenntnisse hätte man doch sofort beim Einstellungsgespräch erkennen können?
Während der Arbeit konnte man sich wegen der lauten Musik sowieso nicht unterhalten.

Im Nachhinein hatte er den Eindruck, dass der Chef sowieso nur eine kostenlose Aushilfe haben wollte.

Ist ein solches unbezahltes Arbeiten überhaupt zulässig?

Soweit ich weiss ist die Höchstarbeitszeit in Ausnahmefällen nur 10 Stunden.

Kann man von dem Chef wenigstens die 11 Stunden bezahlt bekommen?

Weiß hier in diesem Forum jemand etwas darüber? Jetzt schon vielen Dank für alle Antworten
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 05.02.2005 um 15:30:08
 
hallo,

unbezahltes arbeiten in dieser Form gibt es nicht.Der Arbeitrgeber wird sehr schnell einlenken und ihn als geringfügigen bezahlen wenn er merkt die ausgenutze Arbeitskraft macht dies Publik

gruss peku
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Zemra4
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbezahltes Probearbeiten
Antwort #2 - 05.02.2005 um 16:01:27
 
Vielen Dank für die Antwort Peku!
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitszeitgesetz / Berufsgenossenschaft
Antwort #3 - 06.02.2005 um 20:28:11
 
Hallo Zemra,

hier erst mal ein Link zum Arbeitszeitgesetz:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/inhalt.html

Außerdem könnte man die Berufsgenossenschaft noch informieren. 10 Stunden tägliche Arbeitszeit ist das zulässige Maximum, und dann wurden außerdem die lt. Gesetz vorgeschriebenen Pausen bei Deinem Mann nicht eingehalten (hätten mindestens 45 Minuten sein müssen).

Vielleicht noch mal mit dem Arbeitgeber reden unter Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und die Berufsgenossenschaften,  evtl. auch direkt bei der Berufsgenossenschaft mal nachfragen.

http://www.bund.de/nn_562/Organisations/Bund/U/BR-Deutschland/U/BMGS/U/BG/U/BGN/...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbezahltes Probearbeiten
Antwort #4 - 07.02.2005 um 17:56:54
 
Hallo Janna,

vielen Dank  :blum für die Links. Sehr interessant!

Bei der Berufsgenossenschaft habe ich sofort angerufen, die haben mich allerdings an die Gewerkschaft verwiesen. Bei der Gewerkschaft bestätigte man mir, dass so etwas überhaupt nicht zulässig sei und der Betrieb eine Anzeige wegen Schwarzarbeit  polriskiert.

Für Mitglieder würde die Gewerkschaft sogar den Schriftverkehr mit den Betrieben führen.  :bx, gute Sache!

Jetzt mal eine hypothetische Frage:

Wenn mein Mann sich wieder vorstellt und er soll erneut unbezahlt Probearbeiten, dann kann er nicht mehr darauf eingehen, weil er ja jetzt weiss, dass er Schwarzarbeiten würde. Er muss das Angebot ablehnen. Damit hat er jetzt hat er ja jetzt noch weniger  Chancen einen Job zu bekommen, bei dem vorher unbezahltes Probearbeiten verlangt wird. Oder sehe ich das falsch?

Es könnte doch sein, dass ein Gastronom unwissentlich der Tatsache, dass es sich um eine unzulässige Vereinbarung handelt, unbezahlt Probearbeiten lässt und es mit der Chance auf die feste Anstellung ernst meint.

(Obwohl ich glaube, dass er das sowieso nie wieder annehmen würde :sauer:)

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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbezahltes Probearbeiten
Antwort #5 - 07.02.2005 um 17:59:03
 
Hey, das klappt ja diesmal mit den smileys,

Dir auch ein  :blum peku
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbezahltes Probearbeiten
Antwort #6 - 08.02.2005 um 08:52:42
 
Hallo Zemra,

ich würde bei einem Angebot für unbezahltes Probearbeiten sagen, dass ich generell zum Probearbeiten bereit bin, aber dass es da ein Problem gibt, weil unbezahltes Probearbeiten gesetzlich nicht zulässig ist (die Gesetze im Hinterkopf haben, um sie evtl. zitieren und die Fundstelle angeben zu können).
Man könne aber die Probearbeit entsprechend vergüten (bitte vorher beim Arbeitsamt erkundigen, auf welcher Basis er dann probearbeiten könnte: Aushilfe / 400 Euro Job o. ä.)

Bezüglich dem anderen Arbeitgeber, bei dem probegearbeitet wurde, könnt Ihr Folgendes machen:

Brief / Rechnung an den Mann mit einer Aufstellung der gearbeiteten Stunden und Forderung. Also den in der Gastronomie gängigen Stundenlohn ansetzen.
(Achtung: Diese Einnahme muss bei der Steuererklärung dann mit angegeben werden - natürlich nur, wenn das Geld bezahlt wurde).

Auf die Rechnung gleich eine Zahlungsfrist (genaues Datum, üblich sind 14 Tage) schreiben.

Wenn nicht gezahlt wird, beim Amtsgericht einen Mahnbescheid erlassen (ist nicht so arg teuer).

Wenn der Arbeitgeber dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann kann der Gerichtsvollzieher dort pfänden.

Sollte der Arbeitgeber widersprechen, muss allerdings geklagt werden. Ich denke aber, dem Arbeitgeber wird schon klar sein, wass für ein Rattenschwanz an Ärger da bei einer Klage auf ihn zukommen wird ...

Ihr könnt auch vorab mal beim Arbeitsgericht nachfragen, vielleicht haben die noch eine Idee, was Ihr tun könnt.

Viele Grüße
Janna
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