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einbürgerung beantragt,jetzt trennung (Gelesen: 1.730 mal)
umma
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag einbürgerung beantragt,jetzt trennung
08.02.2005 um 11:26:29
 
hallo ralf :happy:
wie gesagt, bin seit fast 5 jahre verheiratet, habe rumänische bürgerschaft, habe unbefristete NE und letztes jahr habe die einbürgerung beantragt.
aber...ich möchte mich von meinem mann trennen, habe verstanden daß nach der trennung keine einbürgerung möglich ist, meine NE bleibt aber und ich darf weiter in de. bleiben. in diesem fall, gibt keinen grund weiter meine unterlage bei der ASB bearbeitet zu werden, ich möchte noch nicht  auf meine rumänische bürgerschaft zu verzichten (bis ich meine einbürgerung wieder beantragen kann, nach noch 2 1/2 jahre-wohne seit 5 1/2 jahre in de-möchte  nicht staatslos sein)
was soll ich machen?
soll ich sofort nach der trennung bescheid zu ASB geben?
nach der scheidung, mein NE kann ich mit sicherheits behalten?
vielen dank
gruß [beifall=beifall.gif]
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 08.02.2005 um 13:31:23
 
Hi umma!

Zitat:
...was soll ich machen?
soll ich sofort nach der trennung bescheid zu ASB geben?

Ja, das empfiehlt sich. Wenn die Trennung beschlossene Sache ist, sollte es evtl. jetzt schon gemeldet werden. Falls schon die Einbürgerungszusicherung erteilt wurde, sollte auf keinen Fall die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt werden. Sofern dies schon erfolgt ist, sollte der Entlassungsantrag zurückgenommen werden.

Eine Zurückstellung des Einbürgerungsantrages bis zum Anspruch kommt wahrscheinlich nicht in Betracht, da dies noch zu lange dauert. Dann sollte der Einbürgerungsantrag schriftlich zurückgenommen werden, um Kosten zu sparen. Sobald die Voraussetzungen für den Anspruch (§ 10 StAG, u.a. 8 Jahre rechtm. Aufenthalt) erfüllt sind, kann dann ein neuer Antrag gestellt werden. Natürlich müssen dann auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein.

Zitat:
nach der scheidung, mein NE kann ich mit sicherheits behalten?

Auf eine bereits erteilte NE hat das keine Auswirkungen.
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umma
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.02.2005 um 14:06:20
 
hallo ralf!
vielen dank noch mal, werde meine trennung an die ASB benachrichtigen und in zwei jahre wieder meine einbürgerung beantragen.
sie haben mir sehr viel geholfen und sehr gut informiert, werde ich mich wieder hier melden wenn ich wieder noch mal frage habe  Smiley

werde die website weiter empfehlen...

danke
mach weiter so  [beifall=beifall.gif]

gruß
umma
:blum
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