Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität (Gelesen: 3.696 mal)
Jewel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
18.01.2005 um 21:16:05
 
Hi!

Ich habe eine (bis jetzt noch) rein theoretische Frage.
Wenn mein Mann (Chinese) und ich (Deutsche) mal Kinder haben, würden wir gerne unsere Kinder selbst entscheiden lassen, zu welcher Nationalität sie gehören wollen.
Ich lese nun in einigen Threats, dass bei Kindern von Eheleuten mit 2 Nationalitäten während sie noch minderjährig sind eine doppelte Nationalität gestattet ist?!
Habe ich das richtig verstanden?

Wenn ja. Wie müssten wir dann nach der Geburt des Kindes vorgehen, dass es wirklich beide Nationalitäten erhält? Gibt es da einen geregelten Ablauf? Normalerweise meldet man hier in Deutschland eine Geburt beim Standesamt. Kann man dort beide Nationalitäten melden? Oder wie läuft das ab?
Würde mich wirklich für die Zukunft interessieren....   :happy:
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #1 - 18.01.2005 um 21:31:14
 
Hi Jewel!

Das Kind eines oder einer Deutschen erwirbt automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, völlig unabängig vom Geburtsort und auch unabhängig davon, ob es daneben auch noch eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, siehe  § 4 Abs. 1 StAG:
Zitat:
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.

Entgegen weit verbreiteter Falschmeldungen braucht sich dieses Kind auch später nicht für eine der Staatsangehörigkeiten entscheiden, jedenfalls nicht nach deutschem Recht. Dies gilt nur bei Kindern, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG oder nach § 40 b StAG erworben haben.

Der Staatsangehörigkeitserwerb nach § 4 Abs. 1 StAG erfolgt automatisch, hier braucht nichts beantragt werden oder dergleichen. Bei der Anmeldung des Kindes beim Meldeamt wird als Staatsangehörigkeit "deutsch" eingetragen, ggf. auch noch eine ander StA.

Ob das Kind daneben eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt und ob es diese auch behalten kann, richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des betreffenden Staates, hier also China. Dazu sollte man sich beim zuständigen Konsulat erkundigen.

Achtung: Sollte der Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit nur auf Antrag möglich sein, droht dadurch der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, vgl. § 25 StAG.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #2 - 18.01.2005 um 21:31:40
 
Hi jewel,

die Kinder bekommen im Normalfall dauerhaft beide StAng.

Bei China weiß ich es nicht genau kann es erst Donnerstag klären.


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
gastli
Newbie
*
Offline


Weiter so, nicht stören
(lassen)


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #3 - 18.01.2005 um 22:16:30
 
hi, soweit ich informiert bin, erlaubt das chinesische recht keine doppelte staatsbürgerschaft. aktuell gibt es zwar anregungen aus der bevölkerung, dies zu ermöglichen, bis das aber ins gesetz verankert ist, dauert sicher noch etwas.

vielleicht wenn das kind groß wird, Zwinkernd?  mache doch erst mal eins!
viel spass Smiley)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #4 - 18.01.2005 um 22:18:25
 
Zitat:
mache doch erst mal eins!


Auch viel Spaß dabei  Zwinkernd

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Jewel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #5 - 18.01.2005 um 22:29:27
 
Zitat:
Auch viel Spaß dabei  Zwinkernd

Ronny


*lach*   danke! werden wir haben!  grin
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #6 - 18.01.2005 um 22:34:09
 
Zitat:
hi, soweit ich informiert bin, erlaubt das chinesische recht keine doppelte staatsbürgerschaft...

Mag sein. Zumindest im Bereich der Einbürgerung ist das richtig. Es ist dann nur die Frage, welche Konsequenzen das für den aktuellen Fall hat. Denkbar wäre, dass die chinesische StA nicht erworben wird, wenn eine andere Staatsangehörigeit besteht. Wie gesagt: Eine verbindliche Antwort bekommt ihr beim Konsulat.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #7 - 24.01.2005 um 07:16:44
 
Zitat:
Bei China weiß ich es nicht genau kann es erst Donnerstag klären


Hi Jewel,

hier noch die versprochene Antwort (wegen der Board-Probleme erst heute, sorry).

Das Kind eines Chinesen wird chin. StAng wenn der Vaterbei seiner Geburt Chinese ist. Das Kind einer Chinesin verliert sogar seine StAng durch die Vaterschaftsanerkennung.

Für den Erwerb einer ausl. Staatsangehörigkeit bedarf  ein/e chin. StAng  der vorherigen Erlaubnis und der Entlassung aus der  bisherigen StAng.

Zitat:
hi, soweit ich informiert bin, erlaubt das chinesische recht keine doppelte staatsbürgerschaft.


Die Auskunft ist wohl so nicht zutreffend, denn die Kinder eines Chinesen können ja durch Geburt beide StAng erwerben.


Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
gastli
Newbie
*
Offline


Weiter so, nicht stören
(lassen)


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #8 - 25.01.2005 um 01:05:15
 
den aspekt habe ich nie betrachtet.  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ADao
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #9 - 08.02.2005 um 11:36:03
 
Hi Alle,

über das Gesetz von Seiten China habe ich was zu sagen:
China erlaubt kein doppeltes Pass, dh., Kind mit einer deuschen Elternteile kann nur eine chinesische StaatsAng. bekommen, wenn ein Verzichten auf Deutschespass mit Bestätigung deutsches Beamtes vorliegt, das gilt auch, wenn die beiden Elternteile chinesisch Bürger sind, aber einer davon seit 3 Jahren ein unbefristetes  Aufenhaltserlaubnis oder bereits eine Aufenhaltsberechtigung besitzt, anders zu sagen, wenn das Kind ein Anspruch auf ein deutsches Pass hat, ist es nicht möglich, eine chinesische Staatangehörigkeit zu kekommen, es sei denn, dass ein amtliches Verzichten vorliegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #10 - 08.02.2005 um 12:05:50
 
Zitat:
..., es sei denn, dass ein amtliches Verzichten vorliegt.


Wobei ein Verzicht auf die deutsche StA für minderjährige Kinder i.d.R. nicht möglich ist. Z.B. kann der Erwerb der StA nach § 4 Abs. 3 StAG nicht ausgeschlagen werden.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
ADao
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind mit deutscher und chinesischer Nationalität
Antwort #11 - 08.02.2005 um 13:03:53
 
Danke Oben,

wenn so ist , dann ist nicht möglich, ein Kind mit deutscher/n Mutter oder Vater ein chinesiche StA zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema