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Einbürgerung so einfach ??? (Gelesen: 6.761 mal)
Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung so einfach ???
07.02.2005 um 17:44:07
 
Hallo an alle..erstmal ein großes Lob für diese tolle Webseite. Ich bin zum ersten Mal hier und muss sagen dass ich keine Ahnung hatte auf was alles ich als Ehegatte einer deutschen Frau Anspruch hab. Hab mich mit dem Thema noch nie auseinander gesetzt und weiß nur das was ich von der Ausländerbehörde erfahren hab, also wenig.
Hintergründe: Bin 21, damals mit 16 zum zweck des Studium nach Deutschland gezogen. Komm aus Westafrika, wohne seit 5 Jahren in Deutschland, vor etwa über 2 Jahren haben wir, meine Frau (auch 21, deutsch) und  ich geheiratet, daraufhin wandelte die Ausländerbehörde meine damalige Aufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltserlaubnis um, das ganze hat gerade 5min gedauert (also total unbürokratisch in niedersachsen) und ich solle in 3 Jahren wiederkommen sagte mir der Sachbearbeiter.
Und nun lese ich gerade dass man sich als Ehegatte einer deutschen Frau bereits nach 2 Jahren Zuammenleben einbürgern lassen kann? Wenn ich es richtig verstehe kann ich mich theoretisch eine Einbürgerung beantragen?
Hintergründe: Bin noch Student (Abschluß in 1,5 Jahren angestrebt), habe eine kleine Firma nebenbei (Nettoeinkommen ca 900 EUR/Mon), haben ne 50qm große Wohnung, bin bestens integriert, nie mit dem Gesetz in die Quere gekommen, meine Frau hat keinen festen Arbeitsplatz, sie arbeitet gelegentlich (Aushilfe) aber z.Zt. nicht, wir beziehen keine soziale Leistungen, sind dem Staat noch nie zur Last gefallen denn wir sind bescheiden und kommen so wunderbar klar.
Also könnte ich mich problemlos einbürgern lassen? Oder sehen Sie das als Expert/in anders?
Besten Dank
Koffi
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Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.02.2005 um 18:10:15
 
noch was..
spielt das Einkommen überhaupt eine Rolle?
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Ralf
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Antwort #2 - 08.02.2005 um 12:56:37
 
Zitat:
Hallo an alle..erstmal ein großes Lob für diese tolle Webseite.


Hallo Jam,
Danke für die Blumen.  :blum

Zitat:
Und nun lese ich gerade dass man sich als Ehegatte einer deutschen Frau bereits nach 2 Jahren Zuammenleben einbürgern lassen kann? Wenn ich es richtig verstehe kann ich mich theoretisch eine Einbürgerung beantragen?

Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 StAG ist u.a. eine zweijährige Ehedauer sowie ein 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt im Inland.

Zitat:
spielt das Einkommen überhaupt eine Rolle?

Selbstverständlich. Das Einkommen von beiden Eheleuten zusammen muss hoch genug sein, damit kein Anspruch auf öffentliche Mittel wie z.B. ergänzende Sozialhilfe besteht. Auch ein evtl. Bezug von Wohngeld ist zunächst für eine Einbürgerung nach § 9 hinderlich. Hier wäre eine Prognose zu erstellen, ob der Lebensunterhalt künftig ohne die Inanspruchnahme von Wohngeld gesichert ist.

Daneben muss bei einer Einbürgerung nach §§ 8 und 9 StAG die Altersvorsorge gesichert sein.
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Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.02.2005 um 18:04:48
 
Hallo Ralf...
Danke für deine Antwort. Halte mich seit 5 Jahren rechtsmäßig in Deutschland und bin seit über 2 Jahren verheiratet..also wäre dieser Punkt ok. Nun zum Einkommen, wir haben mind. 900 EUR/Mon zur Verfügung, manchmal mehr, wenn Miete, Versicherungen,Rechnungen...bezahlt sind, haben wir noch 400 EUR übrig zum Leben..Ist das zu wenig? Wie meinst du das mit der Altervorsorge? Was kann ich da tun? Spielt das keine Rolle dass ich bald mein Studium abschließe und somit unwahrscheinlich zu einem Sozialfall werde?
Danke.
Koffi
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Ralf
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Antwort #4 - 09.02.2005 um 10:49:20
 
Hallo!

Dieses Einkommen ist zwar etwas knapp, sollte aber ausreichen.

Altersvorsorge: Es müssen bereits Beiträge in die (i.d.R.) gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein, i.d.R. 60 Monatsbeiträge. Bei Fällen nach § 9 StAG reichen je nach Aufenthaltsdauer aber auch weniger Monatsbeiträge aus.
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ziya
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Antwort #5 - 09.02.2005 um 18:11:59
 
wenn man nach der einbürgerung sozialhilfe beantragt,kann dan die ausländerbehörde probleme machen?ich meine wenn man die urkunde schon hat und kurzdarauf sozialhilfe beantragt weil man arbeitslos ist! tippse
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ronny
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Antwort #6 - 09.02.2005 um 18:16:16
 
Zitat:
wenn man nach der einbürgerung sozialhilfe beantragt,kann dan die ausländerbehörde probleme machen?ich meine wenn man die urkunde schon hat und kurzdarauf sozialhilfe beantragt weil man arbeitslos ist


Hallo Ziya,

eine Gegenfrage.
Welcher Geburtsdeutsche wird rausgeworfen weil er Sozialhilfe bezieht ?  lachen

Wohl keiner, oder? Zwinkernd

Also nur die Ruhe!

Wenn die Bedürftigkeit nach der Einbürgerung entstanden ist, gibt es keine Rücknahme.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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akossia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.02.2005 um 13:44:55
 
Hallon Koffi,
bei uns war es bzgl der Rentenversicherung so:

entweder 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt (nicht beide zusammen) oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag + einen Nachweis über 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge vorlegen.

Lieben Gruß
akossia
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Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 25.02.2005 um 21:03:49
 
hallo zusammen..
danke für die fleißigen antworten..
bei mir hat sich in letzter zeit  einiges verändert, ob zu gutem oder zum schlechten was die einbürgerung angeht, weiss ich nicht.
anyway, meine frau ist schwanger, ich werde PAPA  Smiley am anfang wars ein schock für mich da es kein geplantes kind ist, bin noch student und hätte lieber erstmal das studium beendet bevor ich kinder zeuge..aber es ist nun mal passiert, jetzt kann ichs kaum erwarten dass das kind geboren wird Smiley
aber jetzt zum thema einbürgerung zurück..  nun ist es ja so dass meine frau in september jetzt ein kind bekommt, also sie wird wohl die nächsten 2 jahre nicht arbeiten können und die 900 eur/mon werden wohl nicht mehr reichen, also wird meine frau höchstwahrscheinlich kindergeld und die ganzen zuschüsse die ihr zustehen beantragen..was wiederum heisst dass wir fürs kind staatliche hilfe beziehen werden..kann ich trotzdem eingebürgert werden? sprich eigentlich die tatsache dass ich jetzt vater eines deutschen kindes werde für oder gegen die einbürgerung? ausserdem bin ich ja seit 4 jahren student und hab nur nebenbei ab und zu gearbeitet, also 60 monatsbeiträge für rentenversicherung kann ich definitiv nicht nachweisen (36 monatsbeiträge kann ich bestimmt), kann die behörde davon nicht absehen? bin student, erst 21, jungunternehmer, bald akademiker (in 1 bis 1,5j) und vater --> potentieller steuerzahler..sieht die behörde das nicht unter diesem winkel ? und liegt eigentlich im ermessen des sachbearbeiters?
allen schon mal ein schönes wochenende!
koffi
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Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 25.02.2005 um 21:11:01
 
..und was liegt eigentlich im ermessen des sachbearbeiters ?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 25.02.2005 um 21:27:06
 
noch ne frage..wir haben ne dänische heiratsurkunde, müssen wir für die einbürgerung ein familienbuch anlegen?
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Ralf
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Antwort #11 - 26.02.2005 um 13:51:58
 
Glückwunsch an den werdenden Papa!  :blum

Zitat:
sprich eigentlich die tatsache dass ich jetzt vater eines deutschen kindes werde für oder gegen die einbürgerung?


Hallo Koffi!

Weder - noch. Dies hat im Grunde keine Auswirkungen auf dein Einbürgerungsverfahren.
Zitat:
kindergeld und die ganzen zuschüsse die ihr zustehen beantragen..

Auch dies geht in Ordnung. Kindergeld und Erziehungsgeld stehen der Einbürgerung nicht entgegen. Es darf nur keine Sozialhilfe hinzukommen.
Zitat:
und die 900 eur/mon werden wohl nicht mehr reichen,

Dies allein wohl nicht, aber zusammen mit Kindergeld und Erziehungsgeld wird es wohl besser aussehen.
Zitat:
und was liegt eigentlich im ermessen des sachbearbeiters ?

Ermessen besteht immer dann, wenn kein Anspruch besteht, im Gesetz also das Wort "kann" auftaucht.
Zitat:
wir haben ne dänische heiratsurkunde, müssen wir für die einbürgerung ein familienbuch anlegen?

Für das Einbürgerungsverfahren selbst ist dies nicht erforderlich. Es empfiehlt sich aber trotzdem, gerade wenn ein Kind unterwegs ist. Dies macht dann vieles einfacher. Spätestens dann, wenn das Kind selbst erwachsen ist und heiraten will.  Zwinkernd
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Jam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 26.02.2005 um 18:54:56
 
hallo ralf.
danke für die schnelle antwort.
die frage mit dem ermessen hatte ich gestellt weil die einbürgerung eines freund von mir trotz schlechter voraussetzungen geklappt hat.
hintergründe: er war dominikaner, sein vater hat damals eine deutsche urlauberin geheiratet und sie hat zwecks fzf ihn und seinen dad mit nach deutschland genommen, da war er 10 jahre. er ist jetzt 20, hat mit 15 die unbefristet aufenthaltserlaubnis bekommen, etwa zu diesem zeitpunkt hat sich seine stiefmutter von seinem vater scheiden lassen. als er 18 war, hat sich sein vater einbürgern lassen.
nun ist es so, dass er seit 2 jahren von der sozialhilfe lebt, oft mit dem gesetz in konflikt geraten ist, also vorbetraft (hat glaub ich sogar schon mal 1 jahr auf bewährung gekriegt), und keinen schulabschluss hat.
trotz allem klappte die einbürgerung problemlos. er sagte mir, dass er einen sehr netten sachbearbeiter hat und deswegen hat es wahrscheinlich geklappt.
was sagst du dazu? das heisst doch dass der bezug von sozialhilfe nicht unbedingt ein hindernis für die einbürgerung darstellt,oder?
vielen dank
koffi
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Antwort #13 - 26.02.2005 um 20:54:01
 
Zitat:
was sagst du dazu? das heisst doch dass der bezug von sozialhilfe nicht unbedingt ein hindernis für die einbürgerung darstellt,oder?


Korrekt. Wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt (§ 10 StAG), spielt Sozialhilfebezug keine Rolle, wenn der Einbürgerungsbewerber unter 23 Jahre alt ist.

guck 
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Antwort #14 - 01.03.2005 um 11:06:05
 
Hallo Ralf.
Du hast recht, aber die Tatsache dass er zu 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde  war auch kein hindernis! ich tendiere dazu zu glauben dass recht viel im ermessen des sachbearbeiters liegt und zwar nicht nur wenn das "kann" auftritt.
Noch ein kleines Beispiel:
Ein bekannter von mir war damals gerade 4 Jahre in Deutschland (AB wg. Studium) als seine Freundin (deutsch) schwanger wurde, die beiden entschloßen zu heiraten und taten es. Daraufhin beantragte er eine AE, er bekam zunächst nur 1 Jahr, da sein Paß nur so lange gültig war.  Ein Jahr später ging er zur ABH mit verlängertem Paß,um seine AE zu verlängern (inzwischen war das kind geboren) und bekam sofort eine unbefristete AE!! Ist das nicht so dass man erst nach 3 jahren die unbefristete AE bekommt? Auf welche Rechtsgrundlage hat sich damals der sachbearbeiter beruht um so zu entscheiden?
gruss
koffi
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