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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung-AE §25.3, § 25.5 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1107701587 Beitrag begonnen von eddi am 06.02.2005 um 15:53:07 |
Titel: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von eddi am 06.02.2005 um 15:53:07
Guten Tag! Ich bin "neu" hier
Weiß vielleicht jemand, wir nach ZuwG Asyl und Duldungzeiten angerechnet fuer erteilung NE? ??? Meine Lebenspartnerin hat AE §25.3 fuer 3 Jhre bekommen unsere Kinder AE §29.3 auch 3 jhre und ich AE §25.5 nur 6 Monate. Wir sind seit 1997 in Deutschland. Bei mir 4 Jhre Asyl und 4 Jhre Duldung! Danke. Eddi |
Titel: Re: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von Mick am 08.02.2005 um 17:44:58 schrieb am 06.02.2005 um 15:53:07:
Hi Eddi, das Asylverfahren kann angerechnet werden, siehe § 26 Abs. 4 AufenthG. Dann könnte noch § 102 Abs. 2 AufenthG interessant sein. |
Titel: Re: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von candy am 12.02.2005 um 15:40:11
Hast du denn die AE erst in diesem Jahr bekommen, oder hattest du noch eine Befugnis aus dem letzten Jahr, die dann zur AE wurde? Wenn du die Befugnis hattest, dann gilt für dich nämlich auch §104.2, d.h. du müsstest für die NE keine 60 Monate Rentenbeiträge haben und auch keine Grundkenntnisse über die Rechts-und Gesellschaftsordnung nachweisen.
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Titel: Re: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von eddi am 23.02.2005 um 09:44:23
Hallo
danke für antworte alle :blum nein, ich habe aufenthalbefukniss nich gehabt, im 01.2005 erst AE gekrigt dnke eddi |
Titel: Re: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von eddi am 24.02.2005 um 09:19:02
Hi Eddi,
das Asylverfahren kann angerechnet werden, siehe § 26 Abs. 4 AufenthG. Dann könnte noch § 102 Abs. 2 AufenthG interessant sein. Hallo, Ich habe noch eine frage, und zwa meine Lebenspartnerin hat 7 Jhre Asyl + 6 monate Duldung und seit 01.05 AE .Kann sie schon jetz NE über § 26 Abs. 4 AufenthG. kriegen?? :fragz: Danke MfG Eddi |
Titel: Re: Duldung-AE §25.3, § 25.5 Beitrag von Mick am 24.02.2005 um 20:47:55 schrieb am 24.02.2005 um 09:19:02:
Wenn alles andere auch erfüllt wird, sehe ich es so. Die zeitlichen Voraussetzungen sind erfüllt, es kommt nicht darauf an, wie lange der Besitz der AE war. |
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