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Änderung von Aufenthaltsstatus der Ehefrau (Gelesen: 1.396 mal)
Jacky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung von Aufenthaltsstatus der Ehefrau
06.02.2005 um 13:58:46
 
Liebe i4a-Forum User,

würde gerne für Eure Meinungen/Ratschläge für die folgende Situation freuen.

Wir beide (ich und meine Ehefrau) kommen uns nicht EU-Land (Belarus). Ich kam nach D vor ca. 5,5 Jahren zum Studieren. Im 2001 habe ich eine GreenCard bekommen und bin seitdem bei meinem Arbeitsgeber tätig (unbefriesterter Arbeitvertrag). Meine Frau (damals noch Freundin) kam nach D vor 5 Jahren und hat seitdem eine Aufenthaltsbewilligung für das Studium. Vor 2 Jahren haben wir geheiratet und entschieden uns damals Aufenthalsstatus meiner Frau nicht zu ändern, weil als Ehefrau eines GC-lers sie 2 Jahre lang nicht arbeiten konnte. Jetzt haben wir Nachwuchs bekommen. Meine Frau ist von Studuim beurlaubt und wird die nächsten 1-2 Jahren weder arbeiten noch studieren. Deshal machen wir uns Gedanken, ob es vielleicht günstiger ist (aus zukünftiger Sicht), Aufenthaltsstutus meiner Frau am mich zu binden.

Meine bisherige Gedanke war folgendes. Im Sommer nächstes Jahres läuft meine GC aus, dann kann ich, wenn alles stimmt (Einkommen, Arbeitsverhältniss, Unterkunft, 60 Monate Rentenbeiträge, keine Vorstrafen), eine NE bekommen. Meine Frau kann dann auch eine NE bekommen, mit der sie auch arbeiten kann (falls Sie nicht mehr studiert)?! Stimmt das eigentlich? Kann Sie mit NE sofort arbeiten oder nur nach 2 Jahren?

Jetzt habe ich den zahleichen Forumsbeiträgen entnommen, das wenn meine Ehefrau an mich 2 Jahre gebunden ist, bekommt Sie Ihr eigenständiges Arbeitsrecht. Ich verstehe es so, das Sie dann eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis für D bekommt!? Wäre es jetzt unter den Umständen, dass meine Frau die nächsten 1-2 Jahren (s. o.) weder arbeiten noch studieren kann, nicht günstiger Aufenthaltsstatus wg. Studium zu ändern und dieses an mich zu binden? Kann Sie eigentlich mit diesem Status studieren?

Vielen Dank für Eure Antworten!!!
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.02.2005 um 12:52:01
 
Zitat:
Liebe i4a-Forum User,

würde gerne für Eure Meinungen/Ratschläge für die folgende Situation freuen.

Wir beide (ich und meine Ehefrau) kommen uns nicht EU-Land (Belarus). Ich kam nach D vor ca. 5,5 Jahren zum Studieren. Im 2001 habe ich eine GreenCard bekommen und bin seitdem bei meinem Arbeitsgeber tätig (unbefriesterter Arbeitvertrag). Meine Frau (damals noch Freundin) kam nach D vor 5 Jahren und hat seitdem eine Aufenthaltsbewilligung für das Studium. Vor 2 Jahren haben wir geheiratet und entschieden uns damals Aufenthalsstatus meiner Frau nicht zu ändern, weil als Ehefrau eines GC-lers sie 2 Jahre lang nicht arbeiten konnte. Jetzt haben wir Nachwuchs bekommen. Meine Frau ist von Studuim beurlaubt und wird die nächsten 1-2 Jahren weder arbeiten noch studieren. Deshal machen wir uns Gedanken, ob es vielleicht günstiger ist (aus zukünftiger Sicht), Aufenthaltsstutus meiner Frau am mich zu binden.

Meine bisherige Gedanke war folgendes. Im Sommer nächstes Jahres läuft meine GC aus, dann kann ich, wenn alles stimmt (Einkommen, Arbeitsverhältniss, Unterkunft, 60 Monate Rentenbeiträge, keine Vorstrafen), eine NE bekommen. Meine Frau kann dann auch eine NE bekommen, mit der sie auch arbeiten kann (falls Sie nicht mehr studiert)?! Stimmt das eigentlich? Kann Sie mit NE sofort arbeiten oder nur nach 2 Jahren?

Jetzt habe ich den zahleichen Forumsbeiträgen entnommen, das wenn meine Ehefrau an mich 2 Jahre gebunden ist, bekommt Sie Ihr eigenständiges Arbeitsrecht. Ich verstehe es so, das Sie dann eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis für D bekommt!? Wäre es jetzt unter den Umständen, dass meine Frau die nächsten 1-2 Jahren (s. o.) weder arbeiten noch studieren kann, nicht günstiger Aufenthaltsstatus wg. Studium zu ändern und dieses an mich zu binden? Kann Sie eigentlich mit diesem Status studieren?

Vielen Dank für Eure Antworten!!!


Hi,

sie darf keine NE sondern nur AE erhalten. Wenn Du eine NE hast, wird deine Frau zur Aufnahme einer Erwerbstaetigkeit berechtigt.
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Jacky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.02.2005 um 22:36:01
 
Heisst es also, dass wenn meine Frau jetzt ihr Aufenthalsstatus an mich bindet und eine AE bekommet, werden die 5 Jahren, die für eine NE notwändig sind ab heute gezählt? In diesem Fall kann Sie solange ich keine NE habe (noch 1,5 Jahren) nicht arbeiten!?
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crimea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.02.2005 um 15:06:31
 
Hallo,


§ 29 (5)
Unbeschadet des § 4 Abs. 2 Satz 3 berechtigt die
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
soweit der Ausländer, zu dem der Familiennachzug
erfolgt, zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt
ist oder wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens
zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden
hat.


Wenn es bei euch jetzt zwei Jahre sind, müsste es auch mit der Arbeitsberechtigung klappen.

Gruß, crimea
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.02.2005 um 20:05:28
 
Zitat:
Heisst es also, dass wenn meine Frau jetzt ihr Aufenthalsstatus an mich bindet und eine AE bekommet, werden die 5 Jahren, die für eine NE notwändig sind ab heute gezählt?


Ja.

Zitat:
In diesem Fall kann Sie solange ich keine NE habe (noch 1,5 Jahren) nicht arbeiten!?


Nein. Sie kann. Siehe Posting von crimea...
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