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Aufenthaltserlaubnis/Einbürgerung (Gelesen: 1.383 mal)
nellyna
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis/Einbürgerung
06.02.2005 um 16:08:14
 
Hallo,

erstmal ein dickes Lob an Euch alle  Zwinkernd..finde Eure Seite richtig gut und habe mir schon
in den vergangenen Jahren mehrmals Rat geholt/gelesen.  Smiley Nun schreibe ich
zum ersten Mal selber einen Posting.  Ich habe über meine derzeitige Probleme vereinzeln einige Beträge gelesen, aber trotzdem bleiben noch einige Fragen offen...sorry falls ich mich wiederhole.

Ich komme aus Bulgarien und lebe momentan in Baden-Württemberg. Meine Eltern sind  im  Mai 1989 berufsbedingt in die DDR  mit mir gekommen. Ich habe meine Schule in Deutschland abgeschlossen und hatte bis 1993 einen Aufenthaltserlaubnis gebunden
an meinen Eltern. 1994 habe ich einen BWL-Studium angefangen und 2001 abgeschlossen. Danach folgte einen Aufbaustudium bis Mitte 2003. In meine Studienzeiten habe ich eine Aufenthaltsbewilligung gehabt.

Seit Mitte 2003 besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis  gebunden
an meine Arbeitsstelle bis Mitte 2005, da ich zuerst einen 2-Jahresvertrag bekommen
habe. Durch die momentane Wirtschaftslage in meinem Unternehmen ist
unsicher, ob die befristete Verträge verlängert werden.

Meine Fragen:
1) Was passiert wenn meine Vetrag nicht verlängert wird? Muss ich dann
sofort ausreisen? Habe ich eine Übergangszeit um mir eine neue Arbeitsstelle
zu suchen?

2). Falls mein Vertrag verlängert wird, werde ich wieder nach der neue Gesetzeslage
eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Besteht  die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten .z.B nach § 3 BeschV und § 19 Abs.2 AufenthaltsG ...was genau ist gemeint mit "Hochqualifizierte" ?

3).Ich bin seit mittlerweile 15 Jahren in Deutschland. Ich habe gelesen, dass die Studienjahren mit der Aufenthaltsbewilligung bei der Einbürgerung i. d. R. nicht anerkannt werden. Wie schätzt Ihr die Chancen für eine Einbürgerung ein?
Zählen die Jahre mit AE (gebunden an meine Eltern) vor meinem Studium mit?
Werden meine Einzahlungen zu Rentenversicherung während meine Studienzeit
zu den 60 Monate Pflichtbeiträge  zur gesetzlichen Rentenversicherung gezählt?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für Eure Antworten und Hilfe  :-D

Viele Grüße
nellyna
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis/Einbürgerung
Antwort #1 - 06.02.2005 um 21:31:28
 
Hi nellyna!

Zitat:
....
3).Ich bin seit mittlerweile 15 Jahren in Deutschland. Ich habe gelesen, dass die Studienjahren mit der Aufenthaltsbewilligung bei der Einbürgerung i. d. R. nicht anerkannt werden. Wie schätzt Ihr die Chancen für eine Einbürgerung ein?

Eher gering, da Zeiten mit Bewilligung in BaWü nicht auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.

Zitat:
Zählen die Jahre mit AE (gebunden an meine Eltern) vor meinem Studium mit?

Frühere Aufenthaltszeiten können nach § 12 b StAG bis zu maximal 5 Jahren angerechnet werden, wenn sie integrierende Wirkung hatten.

Zitat:
Werden meine Einzahlungen zu Rentenversicherung während meine Studienzeit
zu den 60 Monate Pflichtbeiträge  zur gesetzlichen Rentenversicherung gezählt?

Das sollte eher nicht das Problem sein. Hier wird normalerweise alles angerechnet.

Näheres siehe im Einbürgerungsbereich dieses Boards und oben unter ...
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nellyna
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Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis/Einbürgerung
Antwort #2 - 07.02.2005 um 22:52:01
 
Hallo Ralf,

vielen Dank für deine Antwort.

Sollte ich trotzdem einen Antrag auf Einbürgerung stellen?
V.a. hat eine Ablehnung negative Auswirkungen auf einen späteren Antrag?

Danke & Gruß
nellyna
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