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Sprachkurs-Visum abgelehnt!? (Gelesen: 1.883 mal)
DS
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05.02.2005 um 19:42:49
 
Hallo,

meine Freundin kommt aus Minsk (ich übrigens aus Berlin) und ihr Antrag auf ein Sprachkursvisum ist gestern ohne Begründung von der Botschaft abgelehnt worden. Zuvor hatte ich vor Wochen bei der Ausländerbehörde Berlin telefonisch angefragt, wobei man mir eigentlich zusagte, mich schriftlich vorzuladen und dann zu befragen. Dazu kam es aber nicht, offenbar wurde einnerhalb eines Tages nach Aktenlage entschieden.

Dagegen würden wir natürlich gern vorgehen. Als Jurist halte ich das für ein rechtsstaatliches Unding, bin mir aber noch nicht sicher, ob bei wem ich (ggf. für meine Freundin) Widerspruch erheben kann.

Nach einiger Suche in diesem Forum scheint mir das Problem hier nicht ganz unbekannt zu sein. Daher wäre sehr dankbar für kurze Erfahrungsberichte und Tips, wie ich nun vorgehen sollte. Insbesondere möchte ich meinen Widerspruch schlagkräftig begründen, da keine Anhörung stattgefunden hat und man uns offenbar die Worte im Mund umdreht.

Ich freue mich über jede Reaktion,

Beste Grüße
dschub

edit von fons:

email-Adresse wurde auf Wunsch des Users entfernt
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« Zuletzt geändert: 09.02.2005 um 16:34:28 von N/V »  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 05.02.2005 um 19:57:14
 
Zitat:
ob bei wem ich (ggf. für meine Freundin) Widerspruch erheben kann.


Hallo dschub,

das Rechtsmittel heißt soviel ich weiß "Remonstration", und wäre beim Auswärtigen Amt einzulegen.

Die Klage gegen die Zurückweisung bearbeitet m.W. das VG Berlin.

Unter dem Stichwort gibts hier zahlreiche Treffer. Das gleiche Problem hatte z.B.
WR
.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #2 - 05.02.2005 um 21:36:01
 
Zitat:
das Rechtsmittel heißt soviel ich weiß "Remonstration", und wäre beim Auswärtigen Amt einzulegen.


Die Remonstration sollte direkt bei der entscheidenden Botschaft erfolgen. In Folge dieser Remonstration erhält man auch eine Begründung "nachgeliefert".

Hin und wieder empfliehlt sich auch ein (tel.) Gespräch mit dem "Entscheider" bei der Botschaft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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DS
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Antwort #3 - 06.02.2005 um 01:44:46
 
Zitat:
Die Remonstration sollte direkt bei der entscheidenden Botschaft erfolgen. In Folge dieser Remonstration erhält man auch eine Begründung "nachgeliefert".

Hin und wieder empfliehlt sich auch ein (tel.) Gespräch mit dem "Entscheider" bei der Botschaft.


Hey, das geht ja echt schnell hier! Vielen Dank für die ersten Antworten!!

Remonstrieren werde ich dann in jedem Fall bei der Botschaft in Minsk, am besten wohl mit einer Vollmacht meiner Freundin, oder? Gibt es für diesen Rechtsbehelf besondere Formerfordernisse oder reicht ein Fax? Wie lange ungefähr brauchen die gewöhnlich, um die Gründe nachzuliefern? Wahrscheinlich kennt die wieder nur die Ausländerbehörde hier in Berlin, die offenbar ihre Zustimmung verweigert hat. Ich fürchte, dort gibt es einiges richtigzustellen - wie reagiere ich am besten? Kann ich ggf. auch direkt an die Ausländerbehörde herantreten? Die hatten mir schließlich eine Anhörung versprochen...

Bei der Botschaft anrufen werde ich auch nochmal, hab damit aber eher schlechte Erfahrungen. Der zuständige Mitarbeiter, der auch das "Interview" führte, wollte Anfang Januar partout nicht mit mir sprechen und ließ sich von hilflosen Mitarbeiterinnen am Telefon verleugnen. Dabei hätte ein Gespräch schon damals allerhand Missverständnisse vermieden...

Nochmal danke für eure Hilfe!! Falls jemand dies liest, der das Problem schon etwas weiter verfolgt hat - ein Erfahrungsbericht würde mir sicher weiterhelfen! Für mich ist wichtig, ob ein Vorgehen gegen die Ablehnung überhaupt Sinn macht oder ob ich mir andere Wege überlegen muss...
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Mick
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Antwort #4 - 06.02.2005 um 01:17:51
 
Zitat:
Remonstrieren werde ich dann in jedem Fall bei der Botschaft in Minsk, am besten wohl mit einer Vollmacht meiner Freundin, oder? Gibt es für diesen Rechtsbehelf besondere Formerfordernisse oder reicht ein Fax?

Jepp, am besten mit Vollmacht, Formvorschriften gibt es nicht.
Zitat:
Wie lange ungefähr brauchen die gewöhnlich, um die Gründe nachzuliefern?

Kann Dir keiner genau sagen. Richte Dich auf 2 bis 6 Wochen ein. Plus-Minus X
Zitat:
Wahrscheinlich kennt die wieder nur die Ausländerbehörde hier in Berlin, die offenbar ihre Zustimmung verweigert hat. Ich fürchte, dort gibt es einiges richtigzustellen - wie reagiere ich am besten? Kann ich ggf. auch direkt an die Ausländerbehörde herantreten? Die hatten mir schließlich eine Anhörung versprochen...

Klar, Du kannst direkt an sie heran treten, was es bringt, wird sich zeigen ;)

Zitat:
Der zuständige Mitarbeiter, der auch das "Interview" führte, wollte Anfang Januar partout nicht mit mir sprechen und ließ sich von hilflosen Mitarbeiterinnen am Telefon verleugnen.

Woher weißt Du, dass er sich verleugnen ließ?

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #5 - 06.02.2005 um 12:28:23
 
Zitat:
Jepp, am besten mit Vollmacht, Formvorschriften gibt es nicht.


OK, dann schick ich denen mal wieder ein Fax. Ich nehme an, die leiten das erstmal nach Deutschland (Ausländerbehörde Berlin) weiter, was jedesmal 2 Wochen dauert. Schade nur um den Zeitverlust (Berlin-Minsk-Berlin)...

Zitat:
Kann Dir keiner genau sagen. Richte Dich auf 2 bis 6 Wochen ein. Plus-Minus X
Klar, Du kannst direkt an sie heran treten, was es bringt, wird sich zeigen Zwinkernd


Na, falls ich denjenigen erwische, der mir derzeit eine Anhörung angekündigt hat, wird er sich wohl wenigstens dazu äußern. Einen Versuch ist's wert.

Zitat:
Woher weißt Du, dass er sich verleugnen ließ?


Es hatte schon im vergangenen Jahr einige Missverständnisse gegeben, die sich per E-Mail einfach nicht ausräumen ließen. Das kann ja auch durchaus an der sich ändernden Rechtslage gelegen haben.
Daher meine Idee, das ganze in 5 Minuten telefonisch zu klären. Das schien aber nicht gewollt. Die Telefonistin sagte mir zuerst, ja, er sei im Hause, fragte dann bei ihm nach und erklärte mir schließlich hektisch und aufgeregt (offenbar durch ihn zurechtgewiesen): Nein, er sei (für mich?) nicht zu sprechen, nein, auch nicht später, er habe zu tun. Sie könne mir nicht helfen. Schließlich fragte ich, ob ein Fax Sinn macht. Ja, das könne sie ihm vorlegen... Beim nächsten Anruf in derselben Sache (ein paar Tage später) war der betreffende Mitarbeiter dann im Urlaub.
Genau weiß man das natürlich nie, und unterstellen will ich hier auch nichts. Aber aus meiner Sicht trifft es das Wort "verleugnen" ganz gut. :sauer:


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