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Was kommt nach der Heirat? Behördengänge, KV, etc. (Gelesen: 2.661 mal)
Joy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt nach der Heirat? Behördengänge, KV, etc.
05.02.2005 um 16:23:20
 
Hallöle!

Ich bins seit langer Zeit mal wieder  laola
Sooo, bis zur Heirat ging nun doch alles wie geschmiert-TOI TOI TOI! In 4 Wochen wird es so weit sein... Obwohl ich eigendlich nie im Winter heiraten wollte Smiley


Najaaaaaaa, nun meine Frage:

Was muss ich danach noch alles tun? Behördengänge, Anmeldung, Registrierung, Krankenversicherung, ABH...

Noch mal kurz zum Sachverhalt. Ich bin Studentin(deutsch), angemeldt in Schleswig-Holstein. Mein Zukünftiger ist aus Liberia, hier mit Duldung nach abgelehnten Asylverf., angemeldet in Baden-Württemberg, inoffiziell (mit Wissen der ABH und ständigen Urlaubsscheinen, sowie meinem Vermieter) bei mir lebend seit 2 Jahren.

Nun, wie ist es mit der Registrierung der Eheschließung? Einmal beim Standesamt hier in S-H wo wir heiraten(das ist klar), aber dann für ihn bei der liberianischen Botschaft, oder wo?
Dann muss er zu seiner ABH und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Welche Papiere braucht er dort? Muss er sich dann hier schon bei mir angemeldet haben? Oder braucht er zur Anmeldung des Wohnsitzes bei mir ein Papier von der ABH?
Dann mit der AE zum Arbeitsamt? (korrigiert mich bitte immer, wenn meine Gedankengänge falsch sind!) Was braucht er beim Arbeitsamt für die Arbeitserlaubnis?
Muss er sich dann hier in S-H eine neue ABH suchen, oder wird die ihm zugewiesen, oder wie läuft das ab und ab wann ist eine neue ABH zuständig?
Wie ist es mit den Sprachkursen, die ihm dann laut Zuwanderungsgesetz zustehen?
Nun zur Krankenversicherung. Ich bin als Studentin bei meiner Mutter mit versichert, die privat versichert ist. Wie kann er sich dann versichern lassen, wenn er nicht gleich ne Arbeit findet, bzw. nicht gleich die Arbeitserlaubnis bekommt. Ab wann muss er überhaupt versichert sein? Wir möchten auch nicht, dass er Sozialhilfe beziehen muss, nur wegen der Versicherung. Mein Einkommen reicht schon seit 2 Jahren aus und wird es auch noch für die Übergangszeit, bis er arbeiten kann.
Gibt es sonst noch Behörden, wo wir unsere Heirat melden müssen?
Ich bekomme ein wenig Bafög. Hat jemand Erfahrungen, ab wann sich da was ändert? Da mein Schatz ja noch nie Einkommen hatte und so schnell auch keins haben wird, da er wegen Sprachkurs und Schule erstmal vielleicht eh nur einen 400€ Job annehmen wird, wird sich da doch so schnell nix ändern, oder?

Tjaa viele Fragen und Verwirrungen... (ich hab bestimmt noch die eine oder andere vergessen:-)

Aber bevor ich zu einer Beratungsstelle gehe, frage ich doch erstmal die vielen gebündelten Kompetenzen hier.

Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon jetzt mal meegamäßig! i4a is great[    DANKEEEEEE!




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Hemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.02.2005 um 01:05:42
 
Zitat:
Dann muss er zu seiner ABH und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen? Welche Papiere braucht er dort? Muss er sich dann hier schon bei mir angemeldet haben? Oder braucht er zur Anmeldung des Wohnsitzes bei mir ein Papier von der ABH?
Dann mit der AE zum Arbeitsamt? (korrigiert mich bitte immer, wenn meine Gedankengänge falsch sind!) Was braucht er beim Arbeitsamt für die Arbeitserlaubnis?


Hallo Joy,

mein Mann hatte auch in einem anderen landkreis vorher Asyl. Nach der Heirat war es so, dass er in seiner ABH einen Umverteilungsantrag stellen musste, bevor ich ihn hier anmeldete. Dazu benötigte die ABH die Heiratsurkunde und eine Zustimmung des Vermieters, dass mein Mann bei mir leben kann. Ob das mit der Vermieterzusage immer so ist, weiss ich nicht.

Die Erlaubnis zur Umverteilung folgt dann zur ABH, die für Deinen Landkreis zuständig ist. Erst wenn das OK da ist, darfst Du ihn bei Dir anmelden. Mit der Meldebescheinigung könnt Ihr dann zur zuständigen ABH und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da müsst Ihr aber zusammen hin. Dort wäre dann noch ein Lichtbild erforderlich.

Deine anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber bin mir sicher, dass Dir da noch jemand helfen wird.

Viel Glück!

Grüsse Hemi
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Joy
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.02.2005 um 17:11:47
 
Danke für die ausführliche Antwort Hemi! danke
Wie lange hat denn dieser Prozess von der Heirat bis zur Aufenthaltserlaubnis etwa gedauert bei euch?
Weißt du vielleicht noch etwas dazu, wie das mit der Arbeitserlaubnis ist?

Und sonst, kann mir hier keiner weiterhelfen...?  Smiley  -schmoooll-

Diese Fragen müsste doch jeder beantworten können, der schonmal geheiratet hat...dachte ich..
Oder vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich sonst diesbezügliche Info's beziehen kann?

Ich bin wirklich sehr dankbar für alle Sachdienlichen Hinweise!

greetings Hut
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Hemi
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Beiträge: 24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Heirat? Behördengänge, KV, etc.
Antwort #3 - 07.02.2005 um 21:04:09
 
Hallo Joy,

ach ja wegen der Arbeitserlaubnis, das hatte ich vergessen. Die Arbeitserlaubnis bekommt Ihr mit der Aufenthaltserlaubnis. Das ist scheinbar seit diesem Jahr so, dass in die Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig ein Vermerk als Arbeitserlaubnis gemacht wurde.

Von der Heirat bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis vergingen schon nochmal einige Wochen, da wohl die Behörden nicht auf uns gewartet haben.  Zwinkernd Geheiratet Mitte November, Erhalt der AE Anfang Januar. War eben auch Weihnachten und Neujahr dazwischen und man sagte uns, dass die Umverteilung vom einen in den anderen Landkreis meist 2 Wochen dauert. Dazu brauchte ich ja noch eine Bescheinigung des Vermieters, das hat auch nochmal Zeit gekostet.

Das Beste ist, Ihr informiert Euch erst nach der Heirat, bevor er nach BW fährt zu seiner Ausländerbehörde. Bis der Antrag der Umverteilung durch ist, darf er im übrigen immer noch nicht seinen Landkreis verlassen, auch wenn Ihr verheiratet seid.

Grüsse Hemi
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.02.2005 um 23:44:28
 
Zitat:
Nun zur Krankenversicherung. Ich bin als Studentin bei meiner Mutter mit versichert, die privat versichert ist. Wie kann er sich dann versichern lassen, wenn er nicht gleich ne Arbeit findet, bzw. nicht gleich die Arbeitserlaubnis bekommt. Ab wann muss er überhaupt versichert sein? Wir möchten auch nicht, dass er Sozialhilfe beziehen muss, nur wegen der Versicherung.


Die Arbeitserlaubnis bekommt er mit der Aufenthaltserlaubnis. Versichert sein muß er, wenn er versicherungspflichtig ist, siehe § 5 SGB V; dies trifft zum Beispiel auf Bezieher von ALG II zu. Im Rahmen der Familienversicherung könntest Du dann ebenfalls in die gesetzliche KV.

Zitat:
Gibt es sonst noch Behörden, wo wir unsere Heirat melden müssen?


Mitwirkungspflichten beim Bezug von Sozialleistungen sind zu beachten, also alle relevanten Änderungen der persönlichen Verhältnisse dem Träger der Leistung mitteilen.

Zitat:
Ich bekomme ein wenig Bafög. Hat jemand Erfahrungen, ab wann sich da was ändert?


Bei Verheirateten wird zusätzlich zum Einkommen der Eltern auch das Einkommen des Ehepartners angerechnet, es gibt aber einen Freibetrag (960 €?). Sind in Deinem Bedarf Beiträge zur Krankenversicherung vorgesehen? Wärst Du über die Familienversicherung beitragsfrei krankenversichert, verringert sich dann natürlich der Bedarf entsprechend.

Noch ein Tip: falls er einen Schulabschluß hat, sollte er sich um die Anerkennung kümmern. Geht normalerweise über das Kultusministerium.

Andreas
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