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Entzug der Aufenthaltsberechtigung möglich? (Gelesen: 2.081 mal)
mahmud
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entzug der Aufenthaltsberechtigung möglich?
03.02.2005 um 15:54:24
 
Hallo,

Ich bin in Deutschland von türkischen Eltern geboren, habe hier mein Abi gemacht, und auch studiert, wobei aber wegen persönlichen Gründen das Studium von mir abgebrochen wurde. Nach dem Abbruch habe ich eine "Ein-Mann-Firma" gegründet, bin aber sehr schnell in Schulden geraten. Zur Zeit bin ich Obdachlos, habe aber mein "Selbstständigenschein" noch  Smiley
Formal gesehen bin ich noch bei meiner letzten Stadt, wo ich bis vor kurzem meine Wohnung hatte, gemeldet.
Nun ist die Lage folgende: Für einen Übertrag meiner Aufenthaltsberechtigung will das Ausländeramt von mir Meldebescheinigung (noch kein Problem denke ich), Verdienstbescheinigung (da sind meine Probleme) usw. Kann ich denen aber so nicht geben, leider  Traurig

Kann mir einer hier bitte sagen, ob in so einem Fall, meine Aufenthaltsberechtigung entzogen werden kann? Bzw. kann ich das irgendwie abwenden?
Oder besser gefragt: Was kann mir schlimmstenfalls passieren?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar, da ich sehr verzweifelt bin.

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug der Aufenthaltsberechtigung möglich?
Antwort #1 - 03.02.2005 um 17:08:55
 
Hallo Mahmud,

zunächst mal solltest Du das mit der Meldegeschichte ins Reine bringen, evtl. bei den Eltern erst mal vorübergehend wohnen.

Aber ausländerrechtlich sehe ich da nicht so schwarz:

Die Aufenthaltsberechtigung gilt als Niederlassungserlaubnis fort (§ 101 AufenthG).

Und ein Widerruf der NE ist nur unter den in den §§ 50 ff AufenthG vorgesehenen Fällen möglich  guck
hier
.

Dabei ist m.E. auch noch zu berücksichtigen, dass bei Dir ein besionderer Ausweisungsschutz nach § 56 AufenthG besteht.

Also ned gleich aufhängen  Daumen hoch

Ich hoffe Du findest bald einen Job und kannst Deine Wohnungsprobleme in den Griff kriegen. Insbesondere solltest Du mal eine Schuldnerberatung aufsuchen, damit Dir das nicht über den Kopf wächst.

Viel Glück
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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mahmud
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug der Aufenthaltsberechtigung möglich?
Antwort #2 - 03.02.2005 um 17:29:10
 
Hallo ronny,

Ich habe mir mal die Gesetze angeguckt, die du mir verlinkt hast.
Mir ist ein Stein (wenigstens einer der Steine) vom Herzen gefallen, als ich im Gesetz las, dass ich nicht dieses (für mich sehr schöne) Land verlassen muss.

Das mit meinen Schulden kläre ich gerade, doch als ich die Post vom Ausländeramt las, dachte ich schon, wofür noch. Doch ist ja noch nicht alles verloren.

Danke noch mal
Mahmud
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gc
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entzug der Aufenthaltsberechtigung möglich?
Antwort #3 - 14.02.2005 um 01:02:56
 
hallo mahmood,

in dem fall kannst du (mit einer vorläufigen meldeadresse) problemlos - wenn du kein ausreichendes Einkommen hast - für deinen Lebensunterhalt Leistungen beim Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitssuchende/Hartz IV) beantragen, und dort auch um die Hilfe des Sozialamts bei der Beschaffung einer Unterkunft und der Regulierung deiner Schulden bitten,

ausländerechtlich ist das bei Aufenthaltsberechtigung bzw. NE überhaupt kein Problem,

und wenn du mindestens 25 bist (oder eine Ausbildung abgeschlossen hättest) und nicht im Haushalt deiner Eltern lebst müssen auch deine Eltern nicht für dich aufkommen, wenn du beim jobcenter angibst dass du keine unterhaltsansprüche gegen sie geltend machst.

gruß

gc
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