Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kindergeld und AE ? (Gelesen: 2.820 mal)
abderrahim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindergeld und AE ?
13.02.2005 um 18:32:41
 
hallo Leute

kann Jemand mir raten , mit welche AE einer Ausländer darf man Kindergeld bekommen .
ich habe der alte ABw aber habe ich eine 1/2 Stelle an der uni.

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld und AE ?
Antwort #1 - 13.02.2005 um 19:47:33
 
Hallo!

Siehe § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKKG):

Zitat:
(3) Ein Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er im Besitz

1.  einer Niederlassungserlaubnis,
2.  einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit,
3.  einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 und 2, den §§ 31, 37, 38 des    Aufenthaltsgesetzes oder
4.  einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzugs zu einem Deutschen oder zu einer von den Nummern 1 bis 3 erfassten Person ist.


Die frühere Aufenthaltsbewilligung für Studenten entspricht nun der AE zum Zwecke eines Studiums nach § 16 AufenthG. Diese AE ist oben nicht aufgeführt. Demzufolge kann es auch kein Kindergeld geben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld und AE ?
Antwort #2 - 13.02.2005 um 20:32:24
 
hallo ralf,

aber er arbeitet doch .habe ne halbe Stelle an der Uni.....logisch wohl mit Steuerkarte.
Ich kenne mich da echt nicht aus deshalb die nachfrage von meiner Seite aus.
peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
abderrahim
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld und AE ?
Antwort #3 - 13.02.2005 um 20:42:15
 
hallo ralf

Erstens vielen dank für die ausführliche Erklärung, ich habe lange in Internet gesucht aber habe ich nichts gefunden, zweitens darf ich mein Aufenthaltszweck ändern (ich habe ja AWb (AE §16) mit Promtion als Zweck) wenn ja was für Grund soll ich geben und ob die AB überhaupt akzeptieren wurden.

vielen dank

schöne Grüße

abderrahim
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld und AE ?
Antwort #4 - 13.02.2005 um 20:45:48
 
Zitat:
aber er arbeitet doch .


Hallo Peku!

Wie man dem Wortlaut des BKKG entnehmen kann, kommt es darauf nicht an, sondern nur darauf, welcher Aufenthaltstitel vorhanden ist. Evtl. kann er ja versuchen, eine andere AE zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld und AE ?
Antwort #5 - 13.02.2005 um 23:35:57
 
Rechtsgrundlage ist nicht das BKGG sondern § 62 EStG (Einkommensteuergesetz), allerdings steht da dasselbe drin wie in § 1 BKGG.

Es gibt mehrere Möglichkeiten unter Umständen trotzdem das KG zu bekommen:

- wenn die ABew in eine AE zur Erwerbstätigkeit umgewandelt werden könnte (§ 18 AufenthG), oder

- wenn der andere Elternteil auch im Haushalt lebt und kindergeldberechtigt ist, weil er z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder -bewilligung zum Familiennachzug erhalten hat (vgl. § 29 AufenthG) und dann unter seinem Namen das KG beantragt (es reicht, dass ein das Kind betreuender Elternteil KG-berechtigt ist), oder

- wenn Anspruch auf KG nach internationalem Recht besteht, weil mindestens einer der im Haushalt lebenden Elternteile (erwerbstätig oder auch nicht erwerbstätig) Angehöriger der EU, Schweiz, Türkei ist, oder erwerbstätig und Angehöriger aus Marokko, Tunesien, Algerien, Tunesien, Serbien/Montenegro/Kosovo, Bosnien-H. oder Mazedonien ist,
- zudem ist verfassungrechtlich zweifelhaft (Entscheidungen des BVerfG vom Juli 2004 zum KG bei Aufenthaltsbefugnis), ob KG verweigert werden darf, wenn ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist, was nach § 16 in der Fassung des ZuwG in vielen Fällen zutreffend sein kann, hier bedarf es zur Durchsetzung aber viel Durchhaltevermögens und evtl.  auch anwaltlichen Beistands.

Besteht ein Anspruch, kann das KG ggf. sogar rückwirkend für vier abgelaufene Kaldenderjahre (bei Antragstellung in 2005 also ab 1.1.2001) beansprucht werden, woraus sich hübsche vier- oder auch fünfstellige Nachzahlungsbeträge ergeben können.

Mehr zum KG nach internationalem Recht siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/kindergeld.pdf

viel erfolg!

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema